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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0087
Zollern und Rhäzüns

nach der griechischen Mythologie ein Verbündeter der Trojaner war, welcher seinem
Gastfreunde Diomedes eine goldene Rüstung gegen eine solche aus Erz zum Tausch
gab, verdeutscht die Chronik jene Wendung mit den Worten: „ied est, ain ross umb
ain sackpfeifen." 157

Vieli, dem die Urkunde vom 12. Oktober 1497 über den Tausch offenbar nicht
bekannt war, geht von diesem, die völlige Ungleichwertigkeit der Tauschobjekte
unterstellenden Vergleich aus und veranschlagt den Wert der Herrschaft Rhäzüns auf
nur 7000 fl, während er als Wert der Herrschaft Haigerloch mit ihrem Zubehör
60 000 fl angibt m. Wenn dem so wäre, hätte sich König Maximilian von dem Grafen
Eitelfriedrich beträchtlich übervorteilen lassen. Noch Liver159 bezeichnet 1933
den Tausch von 1497 als ein „schlechtes Geschäft", da Maximilian für Rhäzüns
eine zehnmal wertvollere Herrschaft gegeben habe.

Aber schon Hodler 180 hat darauf hingewiesen, daß der materielle Wert der
Herrschaft Haigerloch nur wenig größer war als derjenige der Herrschaft Rhäzüns,
da man bei den 7000 fl für Rhäzüns noch als Belastung die mit 4000 fl ablösbare
Gült der Schenken von Erbach hinzurechnen müsse. Bereits 1488 hatte Erzherzog
Sigmund für einige Jahre Haigerloch dem Grafen Eitelfriedrich II. für nur 13 000 fl
verpfändetm. Hodler nimmt daher als wirkliches Verhältnis für den Wert der beiden
Herrschaften 11:13 an. Da in der Tauschurkunde eine Auslösung Haigerlochs
von Herzog Eberhard von Württemberg für 13 500 fl erwähnt wird, kann als Verhältnis
auch 11:13,5 angegeben werden.

Rein rechnerisch kann also zwar von einem geringen Nachteil König Maximilians
gesprochen werden. Man muß aber berücksichtigen, wie sehr ihm aus politischen
und strategischen Gründen am Erwerb der Herrschaft Rhäzüns gelegen war.
Politisch und strategisch wog sie für ihn schwerer als Schloß und Stadt Haigerloch.

Graf Eitelfriedrich wiederum konnte durch den Erwerb der Herrschaft Haigerloch
, die er schon seit 1488 für einige Jahre pfandweise innehatte, das Territorium
seiner zollerischen Stammgrafschaft vorteilhaft nach Westen erweitern.

Bisher wurde die Meinung vertreten, er habe wohl wegen des drohenden
„Schwabenkrieges" nicht länger an Bündner Besitzungen festhalten wollen; das Geschlecht
der Hohenzollern verschwinde seit dem Tausch von 1497 aus der Bündner
Geschichte m.

Wichtig ist daher ein nur in einer notariell beglaubigten Abschrift enthaltenes
Schreiben, welches König Maximilian am 21. Oktober 1498 an den Grafen Eitelfriedrich
richtete m: Der König hat erfahren, daß Eitelfriedrich den Tausch von
1497 rückgängig machen und die Herrschaft Rhäzüns dem Tri vulzio verkaufen wolle.
Maximilian gibt zwar zu, daß im Tauschvertrag eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen
sei, erklärt aber gleichzeitig, daß er die Herrschaft Rhäzüns für sich und
seine Erben behalten und keine Aufkündigung annehmen wolle. Er fordert Eitelfriedrich
auf, Trivulzio entsprechend zu unterrichten und weder mit diesem noch
mit jemand anderem über die Herrschaft Rhäzüns zu verhandeln.

157 Zimmerische Chronik, Bd. 1, S. 288.

158 Vieli, a. a. O., S. 146.
Liver, a. a. O., S. 221.

180 Franz Xaver Hodler, Geschichte des Oberamts Haigerloch, Hechingen 1928, S. 104.

1,1 Vgl. dazu auch das Regest zur Urkunde von 1488 Juni 9 (Mo n. Fronleichnam) im sogenannten

Registraturbuch der Herrschaft Haigerloch (HStA Stuttgart, A 193, Büschel 48).
1M Vieli, a. a. O., S. 145 f.
M» Regest 104

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