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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1966/0227
Besprechungen

schaffen hat, dessen - mitunter nicht leichte - Lektüre jedem mit agrar- oder ortsgeschichtlichen
Arbeiten befaßten »Kenner" genauso wie dem interessierten „Liebhaber" reichen
Nutzen bringen wird.

Ein letztes Wort sei noch erlaubt, es betrifft die „Zollerana": Baders Werk enthält in
beiden Bänden hohenzollerisches Material in großem Umfang. Es kann darauf verzichtet
werden, im einzelnen auf es einzugehen (kleinere Fehler wie etwa die Verwechslung des
.hechingischen' [also hohenzollerischen, also .interessanten'!] Ringingen mit dem ,ehin-
gischen* oder die Unvollständigkeit des Registers, was die erwähnten hohenzollerischen
Orte angeht, seien gerne verziehen!), vor allem, weil es leicht zu erreichen ist: es stammt
größtenteils aus den „Jahresheften" und der „Hohenzollerischen Heimat" - ein Beweis für
die fruchtbaren Wechselbeziehungen zwischen geschichtlicher Arbeit im Kleinen und mehr
theoretischer, allgemeiner gehaltener, die großen Zusammenhänge zeigender historischer
Forschung, ein Beweis für die Bedeutung des oft belächelten, von der Verbundenheit mit
der engsten Heimat getragenen Interesses für die Vergangenheit.

Freiburg i. Br. Werner Haberle

Nico Sapper: Die Schwäbisch-Österreichischen Landstände und Landtage im 16. Jahrhundert.
Stuttgart: Müller & Gräff 1965, XXII, 144 S., Brosch. DM 17.-.
(Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 6)

Die österreichischen Vorlande und mit ihnen Schwäbisch-Österreich sind bisher von der
Geschichtsforschung recht stiefmütterlich behandelt worden. Das Ausmaß dieser Vernachlässigung
wird erst recht deutlich durch die Bestandsaufnahme, die Friedrich Metz 1955 und
neuerdings in zweiter Auflage mit dem zweibändigen Sammelwerk „Vorderösterreich - Eine
geschichtliche Landeskunde" versucht hat. Nicht besser steht es mit der Erforschung der
Landstände und Landschaften im deutschen Südwesten; ihre Entwicklung und ihr Wirken
liegen noch weitgehend im Dunkeln. Eine Ausnahme macht lediglich Württemberg, dessen
Landstände ja auch einen besonderen geschichtlichen Rang erlangt haben. Neben Karl Siegfried
Bader ist es vor allem Walter Grube, dem verdienten Historiographen des Stuttgarter
Landtags, zu verdanken, daß man den ständischen und genossenschaftlichen Elementen im
Verfassungsleben Südwestdeutschlands heute mehr Interesse entgegenbringt. Von ihm
stammt auch die Anregung zur Arbeit Sappers, die als Tübinger rechtsgeschichtliche Dissertation
bei Ferdinand Elsener entstand.

Die Herausbildung von Landständen vollzieht sich zuerst in den größeren Territorien.
So ist es verständlich, daß sie im herrschaftlich zersplitterten deutschen Südwesten später
und zunächst dort einsetzt, wo unmittelbare Zusammenhänge zu solchen größeren Herrschaftsgebilden
bestehen: im österreichischen Elsaß, Sundgau und Breisgau. Die habsbur-
gischen Erwerbungen in Schwaben, im Verlauf zweier Jahrhunderte einzeln zusammengetragen
und überhaupt nie als eigene Verwaltungseinheit organisiert, sind erst allmählich
von den übrigen vorländischen Besitzungen des Erzhauses unterschieden worden. Ihre Zusammengehörigkeit
manifestiert sich überhaupt nur in ihrer gemeinsamen Eigenschaft als
„Schwäbisch-österreichische Landstände".

Seiner Untersuchung schickt Sapper einen Einleitungsteil voraus, in dem er auf die allgemeine
Problematik der landständischen Entwicklung eingeht, um dann Entstehung, Zusammensetzung
und Verwaltung Schwäbisch-Österreichs zu skizzieren, wobei er sich auf die
„Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande" von Otto Stolz
und auf Eugen Stemmlers Arbeiten stützen kann. Sein Hauptaugenmerk richtet Sapper auf
die Frage, von wann ab die Schwäbisch-österreichischen Stände als eine eigene regionale
Vertretung angesehen werden können. Wenn er gerade diese Fragestellung - die doch vielleicht
eher für die Fixierung eines Jubiläumstermins als für die Beurteilung einer jahrhundertelang
wirkenden Institution von ganz grundlegender Bedeutung ist - so forciert,

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