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Filtzinger
42. Vs. IMP C M AVR SEV - ALEXAND AVG, drap. Büste mit Lorbeerkranz
n. r. - Rs. P M TR P - IUI COS P P, n. r. sdireitender, nackter Mars mit Speer
und geschulterter Trophäe. - Rom, 225 n. Chr. - RIC 45. - Erh.: vorzüglich.
43. Vs. IMP SEV ALE - XAND AVG, Kopf mit Lorbeerkranz n. r. - Rs. P M
TR P - VII - COS II P P, n. r. schreitender Romulus mit Lorbeerkranz, Speer
und geschulterter Trophäe. - Rom, 228 n. Chr. - RIC 85 var. - Erh.: vorzüglich.
44. Vs. IMP C M AVR SEV ALEXAND AVG, drap. Büste mit Lorbeerkranz n. r.
- Rs. ANNONA AVG, stehende Annona, Ähren über Modius haltend, im linken
Arm Füllhorn. - Rom, 222-228 n. Chr. - RIC 133. - Erh.: vorzüglich.
LÄNGEN-, BREITEN- UND HÖHENMASSE DER MAUERN
VON GEBÄUDE I UND II
Gebäude I
O-W-Mauer 1: Lg. oben 24,20 m, unten 24,30 m; Br. oben 0,70 m, unten 0,80 m;
OK.H 642, 20; UK.H 641, 32; an ihre Nordseite sind die Mauern 5,7 und 8 angesetzt
. - N-S-Mauer 2: Lg. 20,80 m; Br. oben 0,80 m, unten 0,85-0,90 m; OK.H im
Süden 642,10, im Norden 641,10; UK.H 641,34; an ihre Ostseite sind die Mauern
9 und 10 (zwischen den Maueransätzen auf der Ostseite, innerhalb von Raum E
vorgesetzte Wandverstärkung bis zu 0,25 m) und an ihre Westseite die Mauern 11
und 13 (dazwischen Durchbruch von Fuchs 15) angesetzt. - O-W-Mauer 3: Lg.
24,50 m; Br. 0,80 m; OK.H 641,29; an ihre Südseite ist Mauer 5 angesetzt. -
N-S-Mauer 4: Lg. 20,80 m; Br. oben 0,70 m, unten bis zu 0,75 m; OK.H 641,99-
641,26; UK.H 641,36; an ihre Westseite ist Mauer 6 angesetzt. Etwa 2,90 m nördlich
des Maueransatzes hat Mauer 4 eine 0,20 x 0,25 m große Aussparung für einen
Holzpfosten. - Die Mauern 1-4 sind rechtwinklig im Verband. - N-S-Mauer 5: Lg.
mit Ausbruch 19,30 m; Br. bis 0,70 m; OK.H 642,14-641,26; UK.H im Süden
641,36; ist an Mauer 1 und wohl auch an Mauer 3 angesetzt; an ihrer Westseite
innerhalb des Raumes D sind noch Reste des Wandverputzes und des Estrichs erhalten
. In Verlängerung der einbindenden Mauer 6 ist an der Westseite von Mauer 5
eine 0,48 x 0,40 m große Aussparung für einen Holzpfosten erhalten. Zwischen der
einbindenden Mauer 6 und der einbindenden Mauer 9 trägt Mauer 5 eine Estrichdecke
(= Türschwelle H 641,98). Von 9,30 bis 12,50 m vom Südende gemessen ist
Mauer 5 samt der Verbindung mit Mauer 10 ausgebrochen. Auf der Westseite besitzt
Mauer 5 zwischen Mauer 9 und 10 eine bis zu 0,25 m vorgesetzte Verstärkung,
die in der Mauerecke 9/5 und ebenfalls wohl auch in der Ecke 10/5 bis auf Mauerstärke
für den Abzug der Heißluft ausgespart ist. - O-W-Mauer 6: Lg. 17,50 m;
Br. bis 0,65 m; OK.H 641,97-642,04; UK.H 641,45; an Mauer 4 angesetzt; mit
Mauer 8 im Verband; Mauer 7 ist an Mauer 6 angesetzt. An der Nordseite hat
Mauer 6 Aussparungen: 1. in Verlängerung von Mauer 8: 0,35 x 0,20 m und
0,30 m tief. - 2. 1,70 m westlich des Ansatzes von Mauer 7: 0,45 x0,38 m und
0,33 m tief. Mauer 6 ist in ihrer oberen Lage vermörtelt. - N-S-Mauer 7: Lg.
3,80 m; Br. 0,55-0,58 m; OK.H 642,07; UK.H 641,72; an Mauer 1 und 6 angesetzt
. - N-S-Mauer 8: Lg. 3,80 m; Br. 0,58-0,68 m; OK.H 642,18; UK.H 641,36;
im Verband mit Mauer 6 und an Mauer 1 angesetzt. - O-W-Mauer 9: Lg. 4,55 m;
Br. ohne Verstärkung 0,55 m; OK.H 641,88; UK.H 641,26; im Verband mit
Mauer 5 und an Mauer 2 angesetzt. Die Nordseite von Mauer 9 hat innerhalb des
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