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Burg Hohenzollern

zollern solche Geldmittel sichergestellt sind, die es möglich machen werden, dem
diesjährigen Betriebe wenigstens die gleiche Ausdehnung wie in den vorangegangenen
Baujahren zu geben. Außerdem steht durch den bereits in Angriff genommenen,
eigentlichen Schloßbau eine Erweiterung der Bauthätigkeit zu erwarten, wenn auch
eine definitive Feststellung hierüber noch nicht erfolgt ist." 55 Es soll in diesem Zusammenhang
aber auch noch kurz erwähnt werden, daß in der Nacht vom 30./31.
Dezember 1854 der Bediente des Ingenieur-Hauptmanns Blankenburg mit 3000 fl
Zollerbaugeldern entflohen ist. Vor seiner Festnahme in Straßburg entzog er sich
durch Erhängen der irdischen Gerechtigkeit ".

Diese Angaben werfen auch ein Schlaglicht auf die Bedeutung, die der Burgbau
für die wirtschaftlichen Verhältnisse dieses kleinen Landes, das ja gewiß für solch
ein großes Bauvorhaben völlig unvorbereitet war, gehabt haben mag. Immerhin
war in der damaligen Zeit ein Bauunternehmen mit etwa 350 Arbeitern an sich
schon ein beachtliches Werk. Auch die Schwierigkeiten der Bauausführung auf einem
kleinen, hoch über der Stadt Hechingen liegenden, isolierten Bauplatz dürfen nicht
unterschätzt werden, da ja die heute bereits bei einem gewöhnlichen Bau selbstverständlich
vorhandenen technischen Hilfsmittel damals noch völlig unbekannt waren.

Die Kassengeschäfte für den Burgbau wurden nebenamtlich von Beamten der
Zivilbehörden in Hechingen erledigt, so 1852 durch den Bureauchef des Kreisgerichts
in Hechingen, Kreisgerichts-Sekretär Kneer. Er war allerdings schon der
dritte Beamte, der diese Tätigkeit ausübte

Verständlicherweise wuchs mit Baubeginn die Zahl der Besucher, die sich selbst
vom Wiederaufbau der Burg Hohenzollern überzeugen und alles sehen wollten.
Jeder Besuch bedeutete aber beim Bau, ganz besonders unter diesen an sich schon
erschwerten Verhältnissen, erhöhte Unfallgefahr, für die die Bauleitung verantwor-
lich gemacht werden konnte, und Behinderung der Bauarbeiten. Da die Bauarbeiter
meist im Akkord arbeiteten, verursachte jede Behinderung durch Zuschauer für die
Arbeiter Zeit- und damit Geldverlust. So sah man sich gezwungen, durch Ausgabe
von bezahlten Eintrittskarten den Besucherstrom in geregelte Bahnen zu lenken.
Außerdem kam das anfallende Geld der von den Bauarbeitern gegründeten Krankenkasse
zugute. Die Bauleitung hatte in diesem Sinne einen Antrag beim Oberamt
in Hechingen gestellt, der von diesem am 29. April 1851 an die Regierung nach
Sigmaringen weitergereicht wurde 38.

Noch vor Fertigstellung der militärischen Bauteile der Burg wurde durch Allerhöchste
Cabinets-Ordre vom 20. April 1854 bestimmt, daß die Burg einen Baurayon
von 500 Schritt erhalten sollte. Innerhalb dessen sollte ein Raum bis auf
100 Schritt, vom Fuß des äußeren Umzuges der Burg gerechnet, von allen Baulichkeiten
frei bleiben. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen des Rayon-Regulativs
vom 10. September 1828 für den 1. Rayon eintreten. Das bedeutete also, daß in
einer Entfernung von 100 bis 500 Schritt von der Umfassungsmauer keine festen,
sondern nur leichte, im Kriegsfall schnell abreißbare oder niederzulegende Baulich-

35 Amtsblatt für das Königlidie Kreisgericht und Oberamt Hediingen (abgekürzt: Amtsblatt), Hechin-
gen 1854, Nr. 21 v. 14. 3. 1854, S. 122.

36 v. Ehrenberg, a. a. O., S. 274.

1 StASi, Ho 235, Abt. I, Sect. V, E Nr. 241, Vol. I.

38 StASi, ebd., Schreiben des Oberamts Hechingen v. 29. 4. 1851.

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