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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0088
von Lindeiner-Wildau

Kompanie Bedeutung erlangen, da während ihrer Anwesenheit auf der Burg der
Ausbruch des Krieges gegen Frankreich erfolgte. Am 16. Juli 1870, 12 Uhr, erging
aus Berlin vom Minister des Inneren an den Regierungspräsidenten in Sigmaringen
das Telegramm mit der Mitteilung, daß die Norddeutsche Bundesarmee mobilgemacht
würde. Als erster Mobilmachungstag war der 16. Juli festgesetzt worden 1!0.
Planmäßig verließ daraufhin am 21. Juli 1870 die 6. Kompanie des L Hessischen
Infanterie-Regiments Nr. 81 die Burg, um zur Durchführung der Mobilmachung
nach Mainz zurückzukehren121.

Zwei Vorkommnisse sollen noch erwähnt werden, die sich nach dem Abrücken
der Kompanie von der Burg ereigneten und mit dem Kriegsgeschehen im Zusammenhang
standen.

Anfang August 1870 ergab sich die Notwendigkeit - oder war es der patriotische
Sinn der Bevölkerung? -, in Hechingen ein Lazarett für die verwundeten
Krieger einzurichten. Zu dessen Ausstattung bat Oberamtmann Frhr. v. Frank in
Hechingen bei der Kasernenverwaltung der Burg um Überlassung von Bettstellen.
Die „Königliche Provinzial-Intendantur des 8. Armeecorps'', die Ersatz- oder Heimatdienststelle
der aktiven, ins Feld gerückten Intendantur, gab dazu, Koblenz
8. August 1870, die Genehmigung. Aus der Anfrage der Kasernenverwaltung ging
hervor, daß 132 eiserne und 48 hölzerne Bettstellen z. Z. ungenutzt auf der Burg
vorhanden wären. Diese Bettstellen wurden dann, soweit sie an das Lazarett abgegeben
worden waren, am 14. August 1871 von der Kasernenverwaltung zurückgefordert
, damit sie vor dem Einrücken der neuen Truppen noch gestrichen werden
konnten 122.

Beim Abmarsch der 6. Kompanie des 81. Infanterie-Regiments am 21. Juli 1870
waren die Frau des Feldwebels Hillig und die des Sergeanten Reiber, die bei
ihren Ehemännern auf der Burg gewohnt hatten, ihren Männern nach Mainz gefolgt
, aber unter Zurücklassung aller ihrer Habe und ihrer Effekten. Infolge der
Mobilmachung fanden sie aber in der Festung Mainz kein Unterkommen und mußten
, sozusagen „reumütig", wieder auf die Burg zurückkehren und bitten, wie bisher
in den mit ihren Männern benützten Stuben wohnen zu dürfen. „Königliche
Utensilien werden von ihnen nicht beansprucht", vermerkte die Kasernenverwaltung
der Burg in der entsprechenden Anfrage bei der vorgesetzten Dienststelle in
Koblenz. Diese erteilte am 11. September 1870 die Genehmigung dazu, mit der Einschränkung
„so lange diese Stuben militärisch nicht benutzt werden".123

Während der Kriege von 1866 und 1870/1871 befanden sich also keine Wachkompanien
auf der Burg. Es blieb lediglich die Kasernenverwaltung, auf die jetzt
eingegangen werden soll.

120 StASi, Ho 235 P, II A Nr. 5, Vol. I.

121 Hohenz. Bl., Hechingen 1870, Nr. 167 v. 27. 7. 1870, S. 665, u. v. Ehrenberg, a. a. O., S. 292.
*» GLAKa, 456, Pak. 3/2.

125 GLAKa, 456, Pak. 13/1.

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