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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0105
Burg Hohenzollern

c) Schießstände

Der gleiche Vertrag vom 25. Oktober 1855, mit dem die Stadt Hechingen Gelände
für einen Exerzierplatz zur Verfügung stellte, regelte auch die Frage eines
Schießplatzes. So überließ die Stadt Hechingen „zur Benützung durch die nach
Hohenzollern bestimmte Garnison die auf der städtischen Schafwaide zwischen dem
Martins- und Wasserthurm-Berge gelegene Schießstätte".1,7 Zweifellos handelte es
sich um das Gelände, an dessem Rand heute das Schützenhaus steht. Auch dieser
Schießplatz durfte ab 1861 von den zwei Landwehr-Infanterie-Kompanien in
Hechingen mitbenutzt werden. Der Platz war frei von Wohngebäuden und Verkehrsstraßen
. Permanente Bauten brauchten nicht errichtet zu werden. Die Schußweite
reichte für Schießübungen auf 1000-1200 Schritt, also etwa auf 500-600
Meter. Es war ein Platz zum Schießen in freiem Gelände, zum gefechtsmäßigen
Schießen, wie man heute sagen würde.

Wie bereits gesagt, war gleichzeitig Gelände am Karrenbühl von der Gemeinde
Zimmern gepachtet worden. Dort sollte ein Schießstand errichtet werden. Allerdings
wurden alle notwendigen Arbeiten dazu, wie Bau einer Schießhütte, von
Kugelwällen usw., bis zum Eintreffen der Truppe zurückgestellt.

Hauptmann v. Hertzberg, Kompaniechef der 4. Gardeschützen-Kompanie,
stellte bald nach Eintreffen auf der Burg fest, daß der Karrenbühl wohl als Exerzierplatz
einigermaßen geeignet schien, daß aber dort kein Schießstand angelegt
werden konnte. Er hätte völlig frei und allen Winden ausgesetzt gelegen, unmittelbar
an der zur Burg führenden Straße, deren in Serpentinen nach oben geführten
Abschnitte an drei Stellen, zwar in verschiedenen Horizontalen, aber doch in derselben
Vertikalebene mit der Schußrichtung sich befinden würden. Die belebte
Straße konnte nicht abgesperrt werden. Ein durch den Knall des Schießens verursachtes
Scheuwerden von Pferden - und es gab damals ja nur Pferdefuhrwerke -
hätte bei den z. T. sehr steil abfallenden Straßenrändern schwere Unfälle verursachen
können; ganz abgesehen davon, daß durch einen unglücklichen Zufall
Schüsse auf die Straße gefallen wären. Mit anderen Worten war eben an dieser
Stelle die erforderliche Sicherheit nicht gegeben.

Der von Hauptmann v. Hertzberg vorgeschlagene Platz „im Tal bei der Gerichtslinde
" hatte den Vorzug, von Bergen eingeschlossen und auf der Südseite von
Wald begrenzt zu sein. Der Stand war also, soweit möglich, wind- und wettergeschützt
. Auf diesem Platz sollten eine „Schießhütte" errichtet werden und vier
Kugelwälle. Außerdem wurden etwa 300 Bäume zur Umpflanzung und Abgrenzung
des Platzes benötigt. Dabei sollten die Erdarbeiten von der Truppe vorgenommen
werden, sofern die Kasernenverwaltung das nötige Werkzeug zur Verfügung
stellen würde. Dieser Schießstand lag westlich des Exerzierplatzes und trug gleich
ihm den Namen „Schießplatz im Tal bei der Gerichtslinde". Er konnte nach Beseitigung
von Schnee auch im Winter benutzt werden. Die Schußweite war bis
300 Meter möglich.

Der Weg zum Schießstand wie auch zum Exerzierplatz führte zur Hälfte über
die Zollerstraße und zur Hälfte über Feldwege bei bis zu 25 Prozent Steigung bzw.

1,7 vgl. Anm. 164.

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