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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0159
Fürstenhaus und Kunstbesitz

Mayenfisch berichtete am 28. März 1856 an Karl Anton, daß die Vorarbeiten Lin-
denschmits mit Zeichnungen und Kupferplatten vorangehen und die ersten Seiten
Text vorliegen, die „sehr problematisch und etwas gesucht seien". Karl Anton antwortet
, daß er das Werk „interessant und ansprechend" finde77. Nachdem die
Arbeiten der genannten Autoren im Manuskript vorlagen, veranlaßte Karl Anton
eine Sitzung am 2. Juli 1858 im Schloß Jägerhof. Die Beschlüsse wurden im folgenden
niedergelegt78: „Verhandlungen Behufs der Herausgabe des illustrirten Werkes
: Fürstlich Hohenzollernsches Museum.

Ad 1

S. Hoheit, Fürst Carl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, beabsichtigen, die Beschreibung
Seiner Kunstsammlungen in einer Weise veranstalten zu laßen, daß
sämmtliche Kunstobjekte chronologisch nach dem betreffenden Materiale geordnet,
in 3 Bänden von einzelnen Autoren als Fachmännern beschrieben und illustrirt,
durch den Verlag von T. O. Weigel in Leipzig der Öffentlichkeit übergeben werden
sollen.

Ad 2

Um das Erscheinen dieser wißenschaftlich geordneten Beschreibung zu erleichtern,
resp. um den Preis den Abnehmern der einzelnen Bände gegenüber billiger zu gestalten
, haben S. Hoheit beschloßen, dem Verleger eine Subventions-Summe zuzuerkennen
unter Vorbehalt, daß Hochdemselben 25 Prachtexemplare des ganzen
Werkes zugestellt werden.

Ad 3

Die Herren Autoren haben sich in der Sitzung vom 2. Juli 1858 dahin geeinigt, daß
sie die resp. Honorare für die archäologisch-critische Ausarbeitung des Textes, desgleichen
für Leitung und Überwachung der anzufertigenden Illustrationen mit der
Verlagshandlung T. O. Weigel das Nähere vereinbaren.

Ad 4

Unter den Herren Autoren ist die Vereinbarung getroffen worden, daß bis Ostern
1859 die beiden ersten Bände zugleich im Buchhandel ausgegeben werden sollen.
Der dritte Band soll dann bis zu Ostern 1860 edirt werden.

Ad 5

Es ist von den Herren Autoren die Bestimmung getroffen worden, daß, weil jeder
Band, als Ganzes für sich allein betrachtet, ausgearbeitet wird, der Verleger die Ermächtigung
haben soll, den einzelnen Band einzeln durch den Buchhandel verkaufen
zu können.

Ad 6

Auf Ersuchen der Herren Autoren hat Herr Baron v. Mayenfisch als Director der
Fürstlich Hohenzollernschen Sammlung es zuvorkommend zugesagt, das allgemeine
Vorwort redigieren zu wollen, das als Einleitung des Gesammtwerkes unter seinem
Namen und mit seiner Unterschrift an die Spitze des ersten Bandes gestellt werden
soll.

« Vgl. Anm. 63.

78 FHBS, Registratur, Bibliothek und Sammlungen 1860-71.

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