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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0221
Fürstenhaus und Kunstbesitz

klöstern, welche sich vorzugsweise mit Abschreiben beschäftigten und auf die Schönheit
der Schrift so wie auf die Richtigkeit der Texte besondere Sorgfalt verwandten.
Ein merkwürdiges Denkmal dieser sehr verdienten Mönche ist das Manuscript n. 3,
Die Statuten der Windesheimer Congregation vom Jahre 1434. Das Generalkapitel
hatte im Jahre 1433 beschlossen, die vorhandenen Statuten sammeln und revidieren
zu lassen und von dieser Sammlung Exemplare in Windesheim, Neuß und Groenen-
dal zu verwahren. Das jetzt hier befindliche Exemplar ist das Groenendaler, mit
vielen späteren Nachträgen versehen. Der Inhalt wird wohl nicht unbekannt sein,
doch werde ich in dem Werke von Delprat über die Brüder des Gemeinen Lebens
nachsehen, ob ihm ein anderes Expemplar bekannt gewesen ist.

Ueber das merkwürdige, vom Kloster Weißenau gekommene, vor oder um 1200
geschriebene Legendarium, dessen Bilderschmuck durch das Portrait des Malers,
Frater Rufillus, einen besonderen Werth erhält, habe ich bereits früher nach der von
Hofrath Rößler mir gemachten Mittheilungen einen ausführlichen Bericht erstattet
und mir jetzt, da auf der Sigmaringer Bibliothek die nothwendigen Hilfsmittel nicht
vorhanden sind, die geschichtlich bedeutsamen Legenden nach ihren Anfangs- und
Endworten notiert, um nachzusehen, wie weit dieselben mit den vorhandenen Ausgaben
übereinstimmen und etwa für eine neue Bearbeitung derselben zu benutzen
sein werden, was von der Vita Leonis IX. papae sicher wünschenswert ist.

Auch von der sehr schätzbaren Handschrift der Vita et Miracula S. Hildegardis
(n. 23), der einzigen jetzt bekannten, habe ich schon früher eine ausführliche Beschreibung
durch den Hofrath Rößler vorzulegen die Ehre gehabt; eine Ausgabe
derselben mit genauer Nachbildung der Miniaturen würde für die Kunstgeschichte
und Kulturgeschichte nicht unwichtig sein: der Text, jetzt in der großen Sammlung
der Acta Sanctorum schwer zugänglich und fehlerhaft gedruckt, ist für die Kemptener
Gegend fast das einzige Denkmal aus dem früheren Mittelalter.

Eine Handschrift vom Jahre 1303 enthält einen Tractatus de oculo, der mystisch
-allegorischen Inhalts ist; unten auf den letzten Seiten befinden sich jedoch
einige Recepte für Augenleidende, welche von einer wenig jüngeren Hand geschrieben
sind und für die Geschichte der Medicin einigen Werth haben können.

Außerdem ist in dieser Handschrift die häufige Anwendung arabischer Ziffern
bemerkenswerth, und wenn auch diese damals nicht gerade selten waren, so zeigt
doch eine auf der letzten Seite eingetragene Anleitung, diese Ziffern richtig zu gebrauchen
, daß ihre Anwendung noch keineswegs ganz allgemein geläufig war. Da
die Form der Ziffern in alter Zeit von der heutigen Tages gebräuchlichen vielfach
abweicht, ist es für die richtige Lesung alter Jahreszahlen nicht unwichtig, die in
einem bestimmten Jahre üblichen Formen hier verzeichnet zu finden.

Diesen Manuscripten schließt sich eine große alte Wachstafel an, welche in der
Sammlung der Alterthümer verwahrt wird und Schriftzüge aus dem 15. und
16. Jahrhundert enthält. Eine genauere Beschreibung nebst Abschrift der einen Seite
habe ich dem Herrn Hofrath Roeßler übergeben. Es ist eine der in den Klöstern
üblichen Tabulae officiorum, welche in der Sacristei aufgehängt waren und auf
welchen die abwechselnde Vertheilung der Officien beim Gottesdienst und im
Haushalt des Klosters eingetragen wurde. Die hier vorliegende stammt aus einem
Nonnenkloster und bezeichnet entweder den Zeitpunkt, in welchem man zu einer
anderen bequemeren Weise der Verzeichnung überging, oder auch das Aufhören der
klösterlichen regelmäßigen Ordnung durch die Einwirkung der Reformation, denn
sonst würde die vorhandene Schrift durch eine neuere verdrängt sein. Da man solche

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