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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1967/0223
Fürstenhaus und Kunstbesitz

Nr. 11

1864 Juli, Düsseldorf

Nachtrag zur Instruktion für die Intendanz der Sammlungen

Fürstl. Hof bibliothek Sigmaringen, Registratur, Bibliothek und Sammlungen

1860-71/44

An die Intendanz der Sammlungen

Nachdem Ich den Kunstgelehrten Dr. Lehner zu Meinem Hofbibliothekar und
Conservator Meiner Sammlungen vom 1. July d. Js. ab gnädigst ernannt habe, so
lasse ich Folgendes der Intendanz der Sammlungen zugehen:

§ 1 Dem Conservator liegt es namentlich ob, das Gesammte Sammlungs-Material
zu verzeichnen, zu inventarisiren und in einen beschreibenden Catalog zusammenzufassen
. Zu diesem Behufe ist demselben das gesammte Kunstmaterial
nicht nur zugänglich zu machen, sondern auch sind ihm alle vorhandenen
Beläge auszuhändigen, welche die Inventarisirung und Beschreibung der einzelnen
Gegenstände erleichtern, und diejenigen mündlichen Ergänzungen zukommen
zu lassen, welche für denselben bei seiner schwierigen Arbeit als Anhaltspunkte
dienen können.

§ 2 Der Conservator ist der natürliche Vertreter des Intendanten bei des letztern
Abwesenheit oder Verhinderung.

§ 3 Die Bearbeitung des Jahresetats erfolgt gemeinschaftlich vom Intendanten
und Conservator.

§ 4 Anschaffungen und Ankäufe bleiben in der Hand des Intendanten, aber auch
können solche vom Conservator dem Intendanten vorgeschlagen werden.

§ 5 Die schriftliche Geschäftsführung und Registratur fällt dem Conservator zu,
und sind zur Vervollständigung der letztern die vom Intendanten geführten
Correspondenzen, soweit sie Anschaffungen betreffen, in die Registratur niederzulegen
.

§ 6 Der Intendant wird bestimmen, an welchen Tagen und Stunden die Samm-
lungslocalitäten geöffnet sein sollen und wann und wie der öffentliche Zutritt
gestattet werden kann.

§ 7 Der Intendant sowohl als der Conservator können beide beliebig einzelne
Personen zur Besichtigung einführen.

§ 8 Die Verantwortung für die Sammlungen beruht auf der Diensttreue und
Kunstliebe beider Beamten.

D. Juli 1864

Carl Anton (paraph.)

Nr. 12

1865 Juli 27, Sigmaringen

Auszug aus einem Brief Fr. A. Lehners an Fürst Karl Anton

Fürstl. Hohenz. Hofbibliothek Sigmaringen, Bestand Registratur, Bibliothek und
Sammlungen 1860-71/94

„.. . Bei eingehendem Studium der Cruzifixe fand ich Manches vor, was nicht so
bleiben kann, z. B. mehrere Crucifixe auf nicht dazu gehörigen Kreuzen, d. h. einer
andern Stilperiode angehörigen Kreuzen. Einige wurden so gekauft, andere aber hat
Mayenfisch, wie er mir selber erzählte, zusammengestellt, und da stellte sich dann

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