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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0027
Die Entstehung der schwäbischen und der fränkischen Linie des Hauses Hohenzollern

Bruder; er erwähnt die Stellung Konrads vor Friedrich in den vier Urkunden, die
Riedel schon genannt hatte; zugleich aber bereichert er die Reihe der bisherigen
Argumente mit erbrechtlichen und besitzgeschichtlichen Überlegungen "2. Schmid
geht davon aus, daß bei Besitzteilungen in gräflichen Häusern „nach dem gewöhnlich
befolgten Grundsatze" der ältere Bruder den Stammbesitz erbte. Doch in unserem
Falle, so meint Schmid, seien „besondere Verhältnisse in Erwägung zu ziehen
": Durch die in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erfolgte Abzweigung
der Hohenberger Linie vom Hause Zollern sei die Substanz der Grafschaft Zollern
„bedeutend geschmälert worden". Demgegenüber habe aber der fränkische Besitz
durch die Grafschaften Raabs und Abenberg und durch das „bedeutende, ehrenvolle
Reichsamt" der Burggrafschaft Nürnberg derart an Bedeutung gewonnen, daß
sich Konrad bei der Teilung mit seinem jüngeren Bruder Friedrich für diesen Teil
seines Erbes entschieden habe.

Schmid hält also den Ausgang der zollerischen Teilung zwar für ein Abweichen
von den damaligen Erbgewohnheiten, bringt aber ein Beispiel dafür, daß auch
andere schwäbische Grafenhäuser im 13. Jahrhundert so geteilt hätten: Graf Egino
IV. (der Bärtige) von Urach (j- 1230) soll schon zu seinen Lebzeiten seinem ältesten
Sohn Egino V. den von seiner Gemahlin Agnes von Zähringen eingebrachten Besitz
im Breisgau übergeben haben, während die jüngeren Söhne Rudolf und Berthold die
Stammgrafschaft Urach erhielten a. Abgesehen von der Frage, ob es sich dabei überhaupt
um eine echte Teilung gehandelt hat, prüft in diesem Falle Ludwig Schmid
nicht nach, inwieweit auch hier, wie bei der zollerischen Teilung, „besondere Verhältnisse
in Erwägung zu ziehen" seien.

Schmids letztes Argument wendet sich wieder gegen Stillfried und Märcker, die
Friedrich auch deshalb für den älteren Bruder Konrads hielten, weil in den früheren
und späteren Generationen Friedrich der Leitname gewesen sei, den immer der
Älteste erhalten habe. Schmid deutet aber den im Hause Zollern zum ersten Mal
auftauchenden Namen Konrad so, daß er der Name des Älteren sein müsse, weil
man gerade den Erstgeborenen oft nach dem mütterlichen Großvater (gemeint ist
Konrad von Raabs, der Vater der Sophie) nannte.

Riedels und Schmids Ansicht wurde seither nicht mehr entgegengetreten. Zwar
haben einzelne Autoren immer wieder behauptet, die schwäbische Linie sei die
ältere, ohne jedoch Gegenargumente vorzubringen'4. In der 1905 erschienenen
„Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern" schloß sich Julius Grossmann der
Auffassung von Ludwig Schmid an, „insbesondere im Hinblick auf die Tatsache,

62 Ebenda S. LXXVI und Schmid, Die älteste Geschichte (Anm. 60), 3. Tl., S. 109-112.

63 Schmid, Die älteste Geschichte, 3. Tl., S. 110; vgl. Chr. Friedr. Stalin, Wirtembergische Geschichte,
2. Tl., S. 459 und Sigmund Riezler, Geschichte des fürstl. Hauses Fürstenberg und seiner Ahnen
bis zum Jahre 1509, Tübingen 1883, S. 59.

64 So: Hermann Schuhe, Die Hausgesetze der regierenden deutschen Fürstenhäuser, 3. Bd., S. 546. —
L. Frohnmeyer, Geschichte der Hohenzollern, Stuttgart 1889, S. 3 f. — W. Soltau, Ist unser Kaiserhaus
(Anm. 1), S. 203 (jedoch mit der Besonderheit, daß die teilenden Friedrich und Konrad die
Enkel des Grafen Friedrich III. waren; ihr Vater sei Friedrich, der jüngere Bruder Konrads, gewesen
, der ohne Nachkommen starb. Soltau vertrat also wieder die alte Ansicht wie schon Stillfried
in seiner „Genealogischen Gesch. der Burggrafen von Nürnberg", weil er noch glaubte, daß
der Heilsbronner Totenschild tatsächlich vorhanden gewesen sei; vergl. dazu die Richtigstellungen
von Schmid, Die Könige von Preußen sind Hohenzollern, S. 1, Anm. 2 und S. 29—31.) —
M. Schmitz, Die Grafen und Fürsten von Hohenzollern von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart
, Sigmaringen 1895, S. 13.

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