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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0030
Rudolf Seigel

(1200) mündig waren78 und daß Konrad damals gerade 14 Jahre alt gewesen
sein muß (!). Er kommt so zu recht willkürlichen Geburtsdaten (Konrad geb. um
1186, Friedrich um 1188), die er auch in den Stammtafelteil übernahm. Die Gemahlinnen
der beiden Zollerngrafen sind unbekannt. Friedrich war mit einer nur
einmal (1226) erwähnten Elisabeth vermählt; welchem Hause sie angehörte, konnte
bisher nicht ermittelt werden7". Über die Gemahlin Konrads ist überhaupt nichts
bekannt; aber um so emsiger bemühte man sich jahrhundertelang, Konrad „genealogisch
" zu verheiraten80. Mehr als dieses läßt sich zu Abstammung und Lebensdaten
von Friedrich und Konrad nicht sagen, obwohl 200 Urkunden überliefert
sind, in denen die Grafen genannt werden: Konrad hat 20 Urkunden ausgestellt, in
3 Urkunden tritt er als Empfänger auf, und in 162 Urkunden wird er als Zeuge
oder im Kontext erwähnt; Friedrich stellte 7 Urkunden aus; in 26 Urkunden wird
er als Zeuge oder im Kontext erwähnt. In 5 Urkunden sind Friedrich und Konrad
zusammen genannt81.

Diese 5 Nennungen, in denen Konrad immer vor Friedrich steht, waren bisher das
stärkste Argument für die Ansicht, daß Konrad der Ältere gewesen sein muß. Nur
Riedel hatte erkannt, daß man auch zu dem umgekehrten Ergebnis gelangen könnte,
wenn nämlich die Reihenfolge, in der die Brüder genannt sind, nicht eine Alters-,
sondern eine Rangfolge sei. Riedel hatte, wie oben schon gezeigt wurde, mit unzulänglichem
Material zu beweisen versucht, daß „damals" (also zwischen 1214 und
1236) „das Rangverhältnis eines Burggrafen von Nürnberg und eines Grafen von
Zollern" noch gleich war, und interpretierte die Reihenfolge als Altersfolge.

Wenn man aber die gesamte urkundliche Überlieferung, die Riedel im heutigen
Umfang allerdings noch nicht vorlag, aufs neue prüft, wird man Riedel und dem
sich ihm anschließenden Ludwig Schmid nicht mehr folgen können. Das zeigt schon
die Stellung, die Friedrich III., der erste zollerische Burggraf von Nürnberg und
Vater von Friedrich und Konrad, in den Zeugenlisten einnimmt. Er wird in Urkunden
der Könige Heinrich VI. und Philipp von 1192 bis 1200 insgesamt 28mal
genannt82. Dabei müssen 2 Urkunden ausscheiden, weil in ihren Zeugenlisten nach
dem Burggrafen Friedrich keine Grafen mehr folgen M. In 26 Urkunden steht nun

78 Das ist richtig. Doch einen Beweis dafür bringt Grossmann nicht. Dazu siehe unten Text bei
Anm. 131.

79 MZ 8,38 (BF berichtigt das Datum zu 1226; BF 4003).

so Dazu ausführlich (mit Lit.Angaben): Grossmann in der GGH S. 155—173, Anm. 38. — Friedrich
III., der Sohn Konrads I., nennt sich als erster Burggraf von Nürnberg 1246 (MZ 2,48)
„burggravius de Nuremberg et de Abinberc". Grossmann vertritt die Ansicht, nur wenn der Vater
(Konrad I.) diesen Besitz erheiratet habe (also mit einer Gräfin von Abenberg verheiratet
gewesen sei), könne der Sohn diesen Titel führen. Vgl. dagegen Berner (Die Abstammung
und älteste Genealogie der Hohenzollern, S. 42), der den Erwerb der abenbergischen Güter ebenso
durch „Kauf, Verpfändung oder Eroberung" für möglich hält.

81 Es erübrigt sich, diese 200 Urkunden hier einzeln zu zitieren. Sie sind leicht auffindbar in den
Bänden 1, 2 u. 8 der MZ und bei BF.

82 Die betreffenden Urkunden sind aufgeführt in MZ 1 u. 8, bei Stumpf und BF. Es ist aber zu beachten
, daß für die Arbeit mit den Zeugenlisten die MZ unzureichend sind, weil dort die Zeugenlisten
vielfach verkürzt wiedergegeben wurden. Auch Stumpf bringt nicht zu allen Urkunden
Zeugenlisten. Hier verdanke ich die Vervollständigung meines Materials Herrn Universitätsdozenten
Dr. Gerhard Baaken, Tübingen.

83 MZ 1,58 (St. 4993) und MZ 1,69 (BF 48).

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