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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0031
Die Entstehung der schwäbischen und der fränkischen Linie des Hauses Hohenzollern

Friedrich als Burggraf 11 mal an der Spitze der Grafenreihe84; 9mal steht er an
zweiter Stelle, 2mal an dritter, 2mal an fünfter, lmal an sechster und lmal an
neunter Stelle. Auch in den Zeugenlisten der Urkunden geistlicher und weltlicher
Fürsten nimmt Friedrich einen bevorzugten Platz ein: In einer Urkunde Herzog
Leopolds von Österreich steht er an erster Stelle der Grafenreihe; in einer Urkunde
des Abts von Prüm an zweiter und bei Herzog Konrad von Schwaben an vierter
Stelle. Dieses Ergebnis wird noch deutlicher, wenn man die Stellung des Burggrafen
in ihrer zeitlichen Abfolge beobachtet: Seit dem 6. Juni 1193 steht er in den Königsurkunden
nur noch einmal an dritter Stelle, sonst nur an erster oder zweiter Stelle
der Grafenreihe, und auf diese Zeit entfallen allein 19 der in Frage kommenden
26 Urkunden. Man wird also schon für die Zeit des Burggrafen Friedrich von
Zollern Riedel und Schmid widersprechen müssen und wohl behaupten dürfen, daß
der Burggraf von Nürnberg eine bevorzugte Stellung unter den Grafen einnahm
und deshalb als Träger dieses Amtes in den Zeugenlisten besonders hervorgehoben
erscheint.

Um so weniger ist man dann überrascht, auch die Söhne Friedrichs III. als Burggrafen
von Nürnberg in den Königs- und Kaiserurkunden an der Spitze der Zeugen
aus dem Grafenstand anzutreffen. Ausdrücklich als Burggrafen werden sie erstmals
1208 (Konrad) und 1210 (Friedrich) bezeichnet M. Friedrich wird noch ein
zweites und damit zugleich zum letzten Mal am 22. Februar 1214 in einer Urkunde
Friedrichs II. als Burggraf genannt86 und tritt von da an nur noch als Graf von
Zollern in Erscheinung. Es wurde immer wieder angenommen - und die Überlieferung
läßt auch keinen anderen Schluß zu -, daß Friedrich und Konrad mindestens
bis zum Jahr 1214 ihre Güter und Herrschaften gemeinschaftlich besaßen und
ebenso die Burggrafschaft Nürnberg als gemeinschaftliches Lehen trugen. Die Besitzteilung
hatte Ludwig Schmid zunächst gegen Ende des ersten Viertels des 13.
Jahrhunderts angesetzt, weil 1227 Konrad zum letzten Mal auch als Graf von
Zollern benannt wird87. Die Tatsache, daß Konrad zwischen 1214 und 1227 noch
6mal auch als Graf von Zollern bezeichnet wird88, hat Schmid sicher überbewertet,
denn im gleichen Zeitraum ist Konrad 26mal als Burggraf genannt, während Friedrich
nach 1214 nie mehr als Burggraf auftritt. Wenn Friedrich nach 1214 noch Burggraf
gewesen wäre, würde man wohl erwarten können, daß er in einer der 6 Zeu-

84 Dazu kommt möglicherweise noch eine Urkunde von Heinrich VI., am 7. Juni 1192 in Würzburg
ausgestellt (MZ 1,47; St. 4750), in der Friedrich als Graf von Zollern die Grafenreihe anführt,
aber noch nicht Burggraf genannt wird; denn in einer ebenfalls in Würzburg 2 Tage später ausgestellten
Urkunde Heinrichs VI. (MZ8.12; St.4751) erfolgt dann die erste Nennung Friedrichs als
Burggraf.

85 MZ 1,80 (BF 246); MZ 1,82.
88 MZ 1,87 (BF 721).

87 MZ 1,120 (BF 4033); Schmid, Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg, S. LXXV. - Vgl.
dagegen GGH S. 6. u. S. 153, wo die Teilung „um 1218" angesetzt wird. Grundlage der Beweisführung
Grossmanns ist der Zeitpunkt des Verkaufs der Grafschaft Raabs bzw. die Erwähnung
des Verkaufs im Landbuch von Österreich und Steier. Davon wird unten noch zu sprechen sein.

88 MZ 8,26 (BF 1381); MZ 8,27 (BF 1383); MZ 1,106 (BF 1433); MZ 1,110 (BF 3974); MZ
1,118; MZ 1,120 (BF 4033).

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