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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0032
Rudolf Seigel

genlisten in Urkunden Friedrichs II. aus den Jahren 1214 bis 1216, wo er als Graf
von Zollern auftritt, auch einmal als Burggraf bezeichnet wäre89.

Als Zeitpunkt der Teilung rückt also das Jahr 1214 immer mehr in den Mittelpunkt
: Graf Friedrich von Zollern ist am 22. Februar 1214 in Augsburg bei König
Friedrich II. und wird dort unter den Zeugen einer Urkunde für die Kirche von
Aquileia als Burggraf von Nürnberg an zweiter Stelle der Grafenreihe genannt,0.
Zwei Wochen später, am 7. März, erscheint der Graf wieder im Gefolge des Königs,
diesmal in Rottweil, wo er in einer Urkunde für den Bischof von Straßburg als
Graf von Zollern an 6. Stelle der Grafenreihe steht81. Wenn man bedenkt, daß
„die Urkundenschreiber die Zeugen nicht willkürlich aus den am Hofe weilenden
Personen ausgesucht, sondern die Zeugenlisten ,nach einer Anweisung oder einem
Konzept' eingetragen" haben (Zinsmaier)92 und daß die Kanzlei auch die von
Empfängern hergestellten Urkunden kontrollierte,s, verdient die Tatsache beachtet
zu werden, daß Graf Friedrich von Zollern in Königsurkunden im Februar 1214
in Augsburg noch Burggraf genannt wird, vom März an aber nicht mehr M. Um so
auffallender, aber auch jetzt eher erklärlich sind dann die nächste Nennung Konrads
1215 als Burggraf und die Serie von vier Nennungen Friedrichs (1216 und
1217) nur als Graf von Zollern in Urkunden König Friedrichs II. Ludwig Schmid
hat sich in seinen späten Jahren diesem Standpunkt genähert und die Teilung in die
Zeit „nach 1214 und vor 1218" gesetzt"5, freilich ohne Konsequenzen in anderer
Richtung zu sehen: Wenn man die Teilung in das Jahr 1214 setzt, dann erfolgte die
erste gemeinsame Erwähnung unserer Zollerngrafen, in der Konrad vor Friedrich
steht "nach der Besitzteilung und dem Verzicht Friedrichs auf das Burggrafenamt
- dann kann die Reihenfolge eine Rangfolge bedeuten.

Um dies zu beweisen, muß allerdings erst geklärt sein, ob der Burggraf von
Nürnberg nicht nur zur Zeit des ersten zollerischen Burggrafen Friedrich unter
König Heinrich VI., sondern auch in spätstaufischer Zeit im Rang vor den Grafen
stand. Die Durchsicht der Zeugenlisten bestätigt dies: Konrad von Zollern ist in
123 Zeugenlisten von Urkunden der Könige bzw. Kaiser Philipp, Otto IV. Heinrich
(VII.) und Friedrich II. anzutreffen. In 8 Urkunden stehen nach ihm keine
Grafen mehr; in den restlichen 115 Urkunden ist folgende Stellung Konrads zu
sehen: In 60 Urkunden, also in über der Hälfte, steht Konrad an der Spitze vor
den Grafen, in 26 Urkunden an zweiter Stelle der Grafenreihe, in 15 Urkunden

99 MZ 1,88 (BF 724); MZ 8,22 (BF 868); MZ 1,91 (BF 869); MZ 1,92 (BF 871); MZ 1,93 (BF 902).
" MZ 1,87 (BF 721).

91 MZ 1,88 (BF 724).

92 Paul Zinsmaier, Zur Kritik der Berner Handfeste, ZGO 111 (1963) S. 111.

93 Paul Zinsmaier, Studien über die spät stau fischen Diplome des Klosters Salem, in: Neue Beiträge
zur südwestdeutschen Landesgeschichte (Festschrift Max Miller), Stuttgart 1962, (Veröffentlichungen
der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, 21. Bd.)
S. 15, Anm. 23.

94 Zu den beiden Urkunden: BF 721 ist als Kopie überliefert, ebenso BF 724. Zinsmaier (Untersuchungen
zu den Urkunden König Friedrichs IL, 1212-1220, ZGO 97 [1949] S. 413) hat jedoch
für BF 724 Stil und Diktat des Notars FD nachgewiesen.

95 Schmid, Die Könige von Preußen sind Hohenzollern, S. 105.
98 MZ 1,89 (BF 737).

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