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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0039
Die Entstehung der schwäbischen und der fränkischen Linie des Hauses Hohenzollern

aus, daß die Zollern rund 60 Jahre nach dem Aussterben der Raabser und rund
50 Jahre nach dem Erlöschen der Abenberger in jenen Gegenden Besitzungen hatten
, in denen ein halbes Jahrhundert früher auch die Raabser und Abenberger begütert
waren110. Adolf Sdiwammberger, der die Erwerbspolitik der Burggrafen
von Nürnberg bis 1361 untersucht hat, kommt für Konrad I. von Zollern-Nürnberg
zu dem Ergebnis, daß bei ihm „von einer Erwerbspolitik im eigentlichen Sinne des
Wortes ... noch nicht die Rede" sein kann111. Auch wenn sich in der Lage der
Güter Konrads I. die späteren Besitzkerne, die seine Nachfolger zum burggräflichen
Territorium ausbauen, schon zeigen, so ist für ihn noch die starke Streulage
seiner Besitzungen zu erkennen 11!.

Nun könnte man fast darauf verzichten festzustellen, daß die Zollern nie eine
„Grafschaft" Abenberg besessen haben können. Erich Freiherr von Guttenberg hat
nachgewiesen, daß es sich bei den „Grafschaften" im Rangau und Radenzgau, die
die Abenberger in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts innehatten, um „Bruchteile
" alter, frühmittelalterlicher Grafschaften handelt und daß „Grafschaft" in
dieser Zeit eine Bezeichnung ist für „Teilgebiete, einzelne Grafschaftszehnten" 113.
Die Machtgrundlage des bedeutenden Abenberger Grafengeschlechts beruhte nicht
auf einer allodialen Grafschaft, sondern auf der Hochvogtei über das Bamberger
Hochstift. Auch ihre Grafschaftsrechte in Ran- und Radenzgau (bezeichnenderweise
nennen sie sich immer Grafen „im" Ran- oder Radenzgau) waren Bamberger
Lehen. Dieser bedeutende Herrschafts- und Besitzkomplex der Abenberger
begann noch zu Lebzeiten des letzten Abenbergers Friedrich (gest. 1200) durch
Verpfändungen zu zerfallen. Nach Friedrichs Tod fielen die Grafenrechte im Radenz
- und Rangau an Bamberg heim, ebenso die Hochvogtei über das Stift
selbst "4. Wenn auf die Zollern (aus einem nur vermuteten Erbgang) überhaupt

110 Ernst Berner (Die Abstammung und älteste Genealogie der Hohenzollern, S. 30) zeigte die
Problematik und die Grenzen der genealogisch-besitzgeschichtlichen Methode Schmids auf: „Schon
deshalb wird es nicht zulässig sein, beliebige Ortschaften, die in dem, geographisch noch nicht
einmal sicher festgestellten, ehemaligen Rangau liegen, als Eigentum dieses Abenberger Grafen
und seiner Familie anzusehen, und Güter, welche die Nürnberger Burggrafen im 13. Jahrhundert
innehaben, als alten Hausbesitz der Abenberger anzusprechen. Beinahe der einzige Nachweis
über Besitzungen dieser Grafen, die Güterschenkungen ad pias causas, ist für die vorliegende
Frage ohne Wert, da diese Güter ja eben deshalb nicht im Besitz der späteren Burggrafen gewesen
sein können". — Dasselbe gilt auch für die vermutliche Herkunft der Güter aus dem
Raabsschen Erbe in Franken.

111 Sdiwammberger, a. a. O. S. 20. — Sdiwammberger bezieht in seine Darstellung des Umfangs
der burggräflichen Güter unter Konrad I. (a. a. O. S. 13—19) auch die Besitzungen Konrads
des Frommen und Friedrichs III. ein. Dabei zeigt es sich, wie schwer die Herausarbeitung von
zeitlichen Schichten ist und daß vor den 40er Jahren des 13. Jahrhunderts von Erwerbungen
Konrads nicht gesprochen werden kann. Ebenso ergeben sich Schwierigkeiten für die Frage der
Herkunft der Besitzungen, wobei Sdiwammberger nur die Vermutungen wiedergeben kann, die
Schmid u. andere schon auf Grund ihrer genealogischen Hypothesen aufgestellt hatten.

•« Ebenda, S. 14.

118 Erich Freiherr von Guttenberg, Die Territorialbildung am Obermain, Bericht des Historischen
Vereins für die Pflege der Geschichte des ehem. Fürstbistums Bamberg 79 (1925/26) S. 207, 236.
Vergleichbare Beispiele aus dem Bodenseeraum bei: Karl Schmid, Graf Rudolf von Pfullendorf
und Kaiser Friedrich L, S. 148 f., oder für das Gebiet am oberen Neckar: Volker Schäfer, Die
Grafen von Sulz, phil. Diss. Tübingen 1969, S. 45-55.

1,4 Guttenberg, a. a. O. S. 183, 203, 206, 234. - Vgl. auch: Wilhelm Soltau, Zur Genealogie der
Grafen von Abenberg, Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 9, 1892.

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