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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0041
Die Entstehung der schwäbischen und der fränkischen Linie des Hauses Hohenzollern

Karl Lediner konnte nun durch Heranziehung anderer Quellen den Verkauf der
Grafschaft Raabs noch genauer datieren, und zwar auf den Herbst des Jahres
1200 Zugleich hat er die Nachricht des Landbuchs, nach der es so scheint, als ob
damals die ganze Grafschaft Raabs an Herzog Leopold verkauft worden wäre,
korrigiert: Konrad, der letzte Graf von Raabs und Burggraf von Nürnberg (gest.
ca. 1192), hinterließ zwei Töchter: Sophie, die Graf Friedrich III. von Zollern heiratete
, und ihre jüngere Schwester Agnes, die mit dem Grafen Gebhard von Hirschberg
vermählt war. Sophie und Friedrich von Zollern besaßen also nur die halbe
Grafschaft Raabs, und dieser Teil ihres Erbes ging 1200 an Herzog Leopold; die
Hirschberger verloren ihren Anteil um die Mitte des 13. Jahrhunderts an Ottokar
von Böhmen, der damit die Grafen von Plain-Hardegg belehnte 124. Durch die
sichere Neudatierung des Verkaufs der halben Grafschaft Raabs auf das Jahr 1200
konnte Lechner nun auch die Bezeichnung der Sophie von Raabs als „comitissa in
Ragze" 185 im Jahr 1204 erklären, als sie teils beim Verkauf von 1200 zurückgehaltene
, teils neuerworbene Güter an Kloster Zwettl schenkte1M.

Ludwig Schmid hatte schon vor hundert Jahren nicht vergessen zu betonen, bei
Besitzteilungen in gräflichen Häusern sei der „Grundsatz" befolgt worden, daß der
älteste Sohn den Stammbesitz erhält. Doch bei der Teilung zwischen den Zollern-
grafen Friedrich und Konrad handle es sich um eine Ausnahme, hier müsse man
„besondere Verhältnisse in Erwägung ziehen". Es hat sich gezeigt, daß die Ur-

«» Lediner, Die Grafschaft Raabs, S. 82 f.

124 Ebenda, S. 92.

125 Vgl. oben Anm. 67.

1S« Lechner, a. a. O. S. 85. -

Lechner vermutet (S. 86), daß „Sophie noch zu Lebzeiten ihres Mannes, also zwischen 1192 und
1200, an ihre Söhne" ihren Anteil an der Grafschaft Raabs „vermutlich mit Vorbehalt eines gewissen
Mitbesitzrechtes" vermachte. Ich finde allerdings dazu keinen Anhaltspunkt bei Lechner. —
Da sich Lechner hinsichtlich der Zollerngenealogie an Grossmann (bzw. die GGH) hält, identifiziert
er den im Landbuch genannten Burggrafen von Nürnberg, der mit seiner Mutter die
Grafschaft Raabs verkauft, mit Konrad von Zollern (so auch der Herausgeber des Landbuchs,
Lampel, in: M. G. Deutsche Chroniken III, S. 718, Anm. 9). Wenn das Landbuch nur einen
Burggrafen als Verkäufer nennt, kann aber nach unseren bisherigen Darlegungen nicht ohne
weiteres auf Konrad geschlossen werden. Aus der Urkunde von Zwettl (1204) erfahren wir, daß
Sophie beide Söhne als Nachfolger und Erben des väterlichen Vermögens (der Sophie) eingesetzt
hatte. Da eine Besitzteilung vor 1214 nicht erweisbar ist, müssen auch beide Söhne 1200
mit ihrer Mutter die Grafschaft Raabs verkauft haben. Daß das Landbuch aber nur einen
Burggrafen nennt, erklärt sich daraus, daß es zur Zeit der Entstehung des Landbuchs (EL; ca.
1240/45; vgl. Lampel, a. a. O. S. 689 und Alpbons Lhotsky, Quellenkunde zur mittelalterlichen
Geschichte Österreichs, Graz-Köln 1963 (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschidns-
forschung, Erg. Bd. 19) S. 272 f.), also fast ein halbes Jahrhundert später, nur einen Burggrafen
von Nürnberg gab; daß für die kurze Zeit zwischen 1200 und 1214 Konrad und Friedrich das
Burggrafenamt gemeinsam besaßen, wird ebenso in Vergessenheit geraten sein wie die doch viel
wichtigere Tatsache, daß 1200 nur die halbe Grafschaft Raabs verkauft wurde. — Ober eine
ähnliche, im Landbuch zu korrigierende Stelle vergl. Heinrieb Fichtenau, Von der Mark zum
Herzogtum, S. 15 und Anm. 1.

Durch Lechners Datierungen (Verkauf der Grafschaft Raabs 1200 und Schenkung der Sophie
an Zwettl 1204) ist auch eine umstrittene Stelle der Zollerngenealogie geklärt: Wir wissen
damit, daß Friedrich III. von Zollern tatsächlich im Jahre 1200 gestorben ist und daß sich
die frühen Nennungen seines Sohnes Friedrich IV. nicht mehr auch auf den Vater beziehen
könnten. Damit sind die darüber von Werner Spielberg (Zur älteren Genealogie der Burggrafen
von Nürnberg, Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 37 (1925) S. 143 f.)
und von Wilhelm Soltau (ZGO 45 (1891) S. 201-209) angestellten Erörterungen hinfällig geworden
.

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