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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0042
Rudolf Scigel

künden, in denen Konrad und Friedrich gemeinsam auftreten, keine Auskunft darüber
geben, welcher von den beiden Brüdern der ältere war. Aber auch Schmids und
Grossmanns Gegenüberstellung der Erbteile - hier eine „geschwächte" Stammgrafschaft
; dort ein hohes Reichsamt und drei Grafschaften - kann uns nicht mehr
überzeugen. Der Anteil an der Grafschaft Raabs hatte 1214 nicht mehr zu den Teilungsobjekten
gezählt. Der Erlös aus dem bereits im Jahre 1200 erfolgten Verkauf
muß, abzüglich des Anteils der Mutter, beiden Brüdern zugeflossen sein. Die weitentfernte
und schon in zwei Teile zerfallene Grafschaft Raabs hatten die Zollern
wohl gegen den zum Herzog aufgestiegenen Babenberger nicht mehr halten können
, der gerade in dieser Zeit damit beginnt, ein „Territorialherzogtum" aufzubauen
und sein „Amtsrecht" auch in den reichsunmittelbaren Grafschaften durchzusetzen
m. Der Erlös aus dem Verkauf wird wohl teils in die Stammgrafschaft
Zollern gesteckt, teils von Konrad zum Erwerb von Allodialgütern in Franken
verwendet worden sein. Daß Konrad diese Mittel nötig gehabt haben dürfte,
leuchtet um so mehr ein, als wir jetzt wissen, daß für Konrad weder das Burggrafenamt
noch der Besitz von Abenberg mit einer Grafschaft verbunden gewesen
waren. Zum Zeitpunkt der Teilung besaß Konrad überhaupt
keine Grafschaft, sondern ein Reichsamt und zerstreut liegenden Eigenbesitz
, der aber erst Jahre nach der Teilung sichtbar wird, und von dem wir nicht
wissen, wieviel davon bei der Teilung schon vorhanden war. Demgegenüber war die
Stammgrafschaft Zollern bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts ein Herrschaftsbereich
von politischer Bedeutung für Schwaben. Wie hätte sonst der wohlinformierte
päpstliche Legat Albert von Behaim noch in der Zeit Kaiser Friedrichs
II. bei seiner Beurteilung schwäbischer Grafenhäuser behaupten können, daß
die Grafen von Zollern und von Hohenberg mit ihren Burgen und Befestigungsanlagen
der Reichsgewalt unbegrenzten Widerstand leisten könnten "*! Daß die
schwäbischen Zollern dazu in der Lage waren, bewies dann ihr jahrelanger Kampf
an der Seite der Grafen von Württemberg und Helfenstein gegen König Rudolf
von Habsburg und die mit ihm verwandten und verbündeten Hohenberger.

Burggraf Konrad ist in den Jahren der Besitzteilung mit seinem Bruder noch nicht
der große Territorialherr in Südostfranken, sondern der Inhaber eines wichtigen
Reichsamts, und sein Leben war - wie es Schwammberger richtig beurteilt - „eine
notwendig sich ergebende Dokumentierung der hervorragenden Stellung des Burg-
graftums, indem er dessen ideelle Kraft als Ratgeber des Königs bzw. Kaisers ver-

127 Karl Lechner, in: Geschichte der deutschen Länder, Territorien-Ploetz, hrsg. v. G. W. Sante,
1. Bd., Würzburg 1964, S. 627 f. -

Wie weit die außerhalb der Grafschaft Raabs auch später (nach dem Verkauf von 1200) den
Burggrafen von Nürnberg gehörigen Güter in Österreich noch auf den alten Raabser Besitz
zurückgehen, ist nicht geklärt (die sog. „Brandenburgischen Lehen in Österreich".) — Vgl. Riedel,
Die Ahnherren des preuß. Königshauses, S. 67—71, und Lechner (Die Grafschaft Raabs, S. 108 f.),
der dies bei einem Teil der Güter für möglich hält. Lechner hatte (Ebenda S. 109) eine Untersuchung
der Brandenburgischen Lehen in Osterreich angekündigt. Herr Hofrat Prof. Dr. Lechner,
Wien, teilte mir auf meine Anfrage hin mit, daß er diese Veröffentlichung immer noch plane;
im Rahmen einer verfassungsgeschichtlichen Untersuchung über die „Feuda extra curtem" sollen
die bayerischen und die brandenbrugischen Lehen in Österreich behandelt werden.

128 Constantin Höfler, Albert von Beham, in: Bibliothek des Literarischen Vereins in Stuttgart 16,
1847, S. 147 f.

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