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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0046
Rudolf Seigel

Inzwischen sind wir in der Lage, die urkundliche Überlieferung besser zu übersehen
und beurteilen zu können, als es Adolf Riedel möglich war; zum anderen
wurden auch in der verfassungsgeschichtlichen Forschung Fortschritte erzielt, durch
die die von Ludwig Schmid aufgeworfenen besitzgeschichtlichen Fragen in einem
anderen Licht erscheinen. Auf diesen neuen Ergebnissen fußend hat sich gezeigt,
daß man den Argumenten Riedels und Schmids nicht mehr folgen kann und daß
wir aufgrund der Erbgewohnheiten Friedrich von Zollern für den älteren Bruder
des Burggrafen Konrad halten müssen. Als weiteres Ergebnis unserer Untersuchung
darf festgestellt werden, daß als Zeitpunkt der Teilung in die schwäbische und
fränkische Linie mit großer Wahrscheinlichkeit das Jahr 1214 anzunehmen ist1".
Darüber hinaus hat die Beschäftigung mit Ludwig Schmids besitzgeschichtlichen
Argumenten dazu geführt, die realen Verhältnisse des Burggrafen Konrad I. von
Zollern-Nürnberg differenzierter zu sehen: Als Burggraf ist er Inhaber eines
wichtigen Reichsamts, was wir in seiner exponierten Stellung unter den am Hofe
anwesenden Grafen erkennen konnten. Doch seine territoriale Machtbasis war
jedenfalls zum Zeitpunkt der Teilung geringer als man bisher anzunehmen pflegte.
Der territoriale Aufstieg seines Hauses beginnt erst mit seinem Nachfolger. Bei der
Gegenüberstellung von schwäbischem und fränkischem Besitz zur Zeit der Teilung
hat Ludwig Schmid ohne ausreichende Begründung die Grafschaft Zollern geringer
gewertet. Daß wir es bei der Grafschaft Zollern auch noch in der ersten Hälfte des
13. Jahrhunderts mit einer bedeutenden allodialen Grafschaft zu tun haben, wird
nicht zu bezweifeln sein; sonst wäre die Politik eines Friedrich des Erlauchten von
Zollern nicht möglich gewesen. Daraus ergibt sich aber auch, daß eine erneute Untersuchung
der Grafschaft Zollern im 12. und 13. Jahrhundert geboten ist. Was uns
darüber bis jetzt zur Verfügung steht, ist noch fast ausschließlich an der Hausgeschichte
orientiert14S. Denn wie untrennbar und aufeinanderbezogen die Geschichte
der Dynastien und die Geschichte der Herrschaftsgebiete sind, hat sich
im Verlauf unserer Untersuchung deutlich gezeigt.

142 Das bei Ulshöfer (Das Hausredit der Grafen von Zollern, S. 126) aufgeführte Teilungsjahr
(„um 1214") teilte ich dem Herausgeber der .Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns" mit, nachdem
das Ergebnis meiner Untersuchung feststand.

148 Dabei wird an die von Hans Jäni&en (Zur Geschichte der ältesten Zollern, HJh. 21 (1961)
S. 10—22) begonnenen Vorarbeiten anzuknüpfen sein.

Abkürzungen

BF ■ Johann Friedrich Böhmer, Julius Ficker, J. Winkelmann, Rcgesta Imperii

1198-1272, V 1-5, Innsbruck 1881-1901.
FAS = Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv Sigmaringen.

GGH = Genealogie des Gesamthauses Hohenzollern, hrsg. v. Julius Grossmann, Ernst

Berner, Georg Schuster, Karl Theodor Zingeler, Berlin 1905.
HJh. = Hohenzollerische Jahreshefte.

Mitt. Hohenz. = Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern.

MZ = Monumenta Zollerana, Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern,

Berlin, 1. Bd. 1852, 2. Bd. 1856 hrsg. v. Rudolf Freiherr von Stillfried u. Traugott
Märcker, 8. Bd. 1890 hrsg. v. Julius Grossmann u. Martin Scheins. (Zitiert
nach Bd. und Nr.)

St = Karl Friedrich Stumpf, Die Reichskanzler vornehmlich des X., XI. u. XII. Jahrhunderts
, 2. Bd., Verzeichnis der Kaiserurkunden, Innsbruck 1865.

WUB = Wirtembergisches Urkundenbuch, hrsg. v. kgl. Staatsarchiv in Stuttgart, 11 Bde.,

Stuttgart 1849-1913.

ZGO = Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins.

ZHG = Zeitschrift für hohenzollerische Geschichte

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