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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0061
Auswanderung nach Südosteuropa

Bischof von Kalocsa (1712-1715) *. Zunächst strömten derartige Massen - auch aus
unserem Raum, den man bisher für unberührt von dieser Abwanderung hielt1',
kann der Verfasser jetzt über 130 Parteien nachweisen - nach Ungarn, daß die
ungenügend vorbereiteten Aufnahmegebiete sie nicht verkraften konnten. Österreich
sperrte darauf bereits an seiner Grenze den Weiterzug nach Ungarn und zwang
die Schiffe in Engelhardzell/Donau zur Umkehr. Viele mußten umkehren und
verloren so ihre letzten Mittel. Auch wir verzeichnen einige solche Rückkehrer n.
Krankheiten wüteten unter den durch die lange Hin- und Rückreise geschwächten
Menschen. Drei Schiffe voll kranker Schwaben kamen im Oktober 1712 stromauf
ins Ulmer Stadtgebiet zurück, wo man die Leute bis Januar 1713 gesundpflegte
und in ihre Heimat verwies '*.

Trotz alledem hörte von nun an die Auswanderung nach Ungarn niemals mehr
gänzlich auf. In Südwestungarn besiedelte Prinz Eugen 14 Gemeinden seiner
Herrschaft Bellye mit Deutschen; der Bischof von Fünfkirchen gründete deutsche
Gemeinden; die Abtei Pecsvarad, der der aus Köln stammende Graf Ziesendorf
vorstand, setzte in 23 Jahren 30 deutsche Dörfer an; Dory von Jobohaza ließ durch
den Biberacher Ratsherrn Felbinger Siedler nach der Tolnau (Tevel und Umgegend
) werben mit Ansiedlungsbedingungen, die in Werbezetteln verbreitet wurden
(vgl. Dokument C 1); Graf Mercy, der Lothringer war, aber auch rechtsrheinischen
Besitz hatte, und später sein Neffe holten für ihre Herrschaft Högyesz Kolonisten
für 21 Gemeinden aus ganz Südwestdeutschland beiderseits des Rheins; Graf
Festetics siedelte Schwaben an in Beläc, Csibrak und Kakasd; die Grafen Esterhazi
und Limburg-Styrum bemühten sich um Einwanderer, usw.1S.

Im Frieden von Passarowitz (1718) war auch das Banat an Österreich zurückgefallen
. Es blieb bis 1751 unter österreichischer Militärverwaltung - Graf Mercy
siedelte dort seine Veteranen als Wehrbauern an den Grenzen an -, wurde dann
nacheinander verschiedenen kaiserlichen Zivil Verwaltungen und erst 1779 der ungarischen
Krone unterstellt. Bis dahin galt im Banat deutsches Recht, und Grundherr
war allein der Kaiser. Sicher erleichterte dies manchem Emigranten den
Entschluß zur Übersiedlung dorthin wesentlich; außerdem betrug der Abzug
innerhalb österreichischer Länder, zu denen das Banat bis 1779 rechnete, nur
5 Prozent (gegen 10 Prozent in andere Länder).

Die Siedlungstätigkeit einzelner Grundherren hatte sich für diese offensichtlich
so gelohnt - Güter, die vorher nur der Viehzucht gedient hatten, waren jetzt auch
dem Ackerbau nutzbar gemacht worden und warfen mehr Einnahmen ab -, daß
alsbald alle Grundherren solcher Vorteile teilhaftig werden wollten. Man bat um
mehr Einwanderer aus dem Reich. Der zum Beschluß erhobene Ausschußbericht
des Ungarischen Reichstags vom 7. Mai 1723 führte aus, „dieses große Reich besitze
nicht genügend Menschen, um es zu bebauen, obwohl für solche Platz genug vorhanden
sei; man sehe deshalb nichts als riesige Wüsteneien. Würde man sie bevölkern
, so würde dies dem Königreich und der Majestät Nutzen bringen. Daher" -
so fährt der Beschluß fort - „bitten wir, Euer Majestät möge belieben, gnädige

• Roemer (LV 24).

Schäfer (LV 28):95.
11 S. auch unten 4 b, jeweils Ziffer 6; Regesten in Teil D.
" Schmidlin (LV 35).

« Roemer (LV 24); Schumacher (LV 39) S. 24; Barth (LV 5).

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