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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0062
Haier

Patente in ihren anderen Erbländern und im Hl. Römischen Reich zu erlassen;
jeder, der freien Standes ist und in dieses Königreich übersiedeln wolle, könne
ungefährdet kommen; um sein Hauswesen richtig ordnen zu können, möge man
ihn auf mindestens 6 Jahre von öffentlichen Lasten freistellen." Weiter: „Als Abhilfe
gegen den Mangel an Handwerksbetrieben, der viele Einfuhren notwendig
mache, sollten dementsprechend durch öffentliche Patente Handwerker jeder Art
in dies Königreich eingeladen werden mit der Zusage, sie auf wenigstens 10 Jahre
von jeder Besteuerung freizustellen." (Übersetzung aus dem Lateinischen - bis 1867
der Amtssprache im Verkehr zwischen Wiener Hofkanzlei und Ungarischer Regierung
und Kammer - nach der Wiedergabe des Beschlusses bei Schünemann 14; Abdruck
Dokument C 2).

Die Kolonisten kamen also - und das ist nicht oft genug zu betonen und läßt
die späteren Versuche ihrer Entvolkung und ihre Austreibung um so mehr als Unrecht
erscheinen - nicht ungerufen, nicht als Bettler und nicht nur auf Zeit als
Gastarbeiter, sondern als ausdrücklich zur Besiedlung des Landes erbetene Bauern,
Handwerker und Arbeitskräfte. Selbst da, wo sie in einzelnen Fällen nichts als
ihre Arbeitskraft und ihre Kenntnisse mitgebracht haben, brachten sie doch gerade
das, was dort fehlte.

Die Einwanderung nach Ungarn in geregelte Bahnen zu lenken, bemühte sich
ein auf Veranlassung des Kaisers ergangenes Patent des Schwäbischen Kreises vom
28. August 1724 (Dokument C 3).

Darnach sollte das wilde Einwandern aufhören. Einlaß sollte nur noch finden,
wer mit Bewilligung seiner bisherigen Herrschaft fortgezogen und von einem
Beauftragten (eines Grundherrn), der mit Ausweis versehen sei, angenommen sei;
andere würde man an der Grenze zurückschicken.

Während die Wirren des Lothringischen Erbfolgekrieges (1733-1738) den südwestdeutschen
Raum abermals in Mitleidenschaft zogen, ließ der Kaiser 1736 zur
Ansiedlung im Banat mit Bedingungen werben, die günstiger waren als bisher.
Die Reise auf Kosten des Kaisers und 5 Freijahre ohne Zehnt und Lasten reizten
sicherlich manchen, der wenigstens über 200 fl verfügte, um Haus, Hof und erste
Einrichtung bezahlen zu können. Die im Fürstenbergischen betriebene Werbung
durch Anton Vogel, Sohn des Obervogts von Haslach, und Leo Hoffmann (vgl.
Dokument C 4) hat sicherlich auch auf die zollerischen Räume ausgestrahltu.

Der türkische Einfall und die Pest vernichteten zwar 1738/39 die 28 deutschen
Siedlungen der Donaugrenze, doch schritt man alsbald zur Neubesiedlung des
Banats mit den geflüchteten früheren und frischen Kolonisten.

Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges (1741-1748) mit seinen schweren
Kämpfen in Südwestdeutschland hatten dort wieder einen Teil der Bevölkerung
auswanderungsreif gemacht. Sobald die Kriegslage es zuließ, begann 1743 eine
starke Emigration nach Slawonien, Syrmien, in die Batschka und ins Banat. Etwa
1000 deutsche Familien siedelten zwischen 1748 und 1762 in die Batschka16. 1755
schickte der Kaiser nach eingehenden Erörterungen auch mit den Schwäbischen
Ständen 17 Werber für seine Kameralorte in der Batschka nach Oberschwaben und

» Schünemann (LV 38).

15 Gedrucktes Werbeblatt SAS Hec Akten C 1/3 nr 14; GLA 202 (Gengenbach)/1; FFA Mm Hüfin-

gen Generalia; Stärk (LV 41); Kaller (LV 17).

Schumacher S. 5.
" SAL B 17/7:1649 und /8:394 (beides für 1754).

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