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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0075
Auswanderung nach Südosteuropa

4. Schriftgut über Auswanderungen
a) Allgemein

Die Geschäftsvorfälle bei der Auswanderung.

Der Auswanderungswillige hatte seinem Oberamt oder Obervogteiamt die Bitte
um Entlassung vorzutragen oder vorzulegen - dies geschah persönlich oder durch
den Vogt des Ortes -, worauf die Entscheidung des Grundherrn eingeholt wurde.
Entweder protokollierte man bereits das Gesuch oder erst die darauf ergangene
Entscheidung einschließlich der angeordneten Manumissionsgebühr. Den Abzug zu
berechnen und zu erheben war meist dem Ober-(vogtei-)amt überlassen. Dessen
Rentmeister verrechnete beides in der Jahresrechnung unter den Einnahmen für die
beiden Sachgebiete (fest numerierte Titel hatte man noch nirgends).

Den zugrundezulegenden Vermögenswert hatte der Vogt bereits bei Stellung
des Entlassungsantrags attestieren müssen.

Vor der Entlassung waren die Schulden zu regeln oder durch andere zahlungsfähige
Leute zu übernehmen; gleiches galt für die nicht bis zur Abreise entrichteten
Nachsteuern. Der Unterhalt etwa zurückbleibender Kinder oder Leibgedinger war
sicherzustellen. Oft hatte der Emigrant, namentlich wenn noch unbefriedigte Gläubiger
auftauchen konnten, einen Stellvertreter zu benennen, der „binnen Jahr und
Tag Rede und Antwort zu stehen" übernahm. Wer vorsorglich für sich oder -
was häufiger vorkam - für die Kinder das Bürgerrecht vorbehalten ließ, hatte
entsprechende Teile seines Vermögens zurückzulassen; für dieses bestellte das Amt
einen Pfleger.

Alles dies verlautbarte das Amt in seinen Protokollen.

Ober- oder Obervopteiämter und Regierungen führten mehr oder weniger ausführliche
oder kurze Niederschriften oder Tagebuchvermerke über die Geschäftsvorgänge
, mindestens soweit Entscheidungen getroffen wurden. Meist ließ man
nach dem Ur- oder Arbeitsexemplar noch eine Reinschrift herstellen. Sie wurden
später gebunden, manchmal mit Registern versehen, und werden allgemein als
Protokolle bezeichnet. In bunter Folge enthalten sie, was an den Amts- oder
Audienztagen angefallen war: Grundstückskauf oder -pacht, Eheverträge, Darlehen
, Versicherungen von Forderungen (Kauf- oder Erbgeld, Darlehen) auf Grundstücken
, Erbauseinandersetzungen, Vermögensübergabe, Leibgedinge, Kündigung
von Forderungen, Klagen und Ansprüche aller Art, Bauerlaubnis, Grenzstreitigkeiten
, Augenscheineinnahme, Verhöre, Beleidigungen, Sauferei, Schlägerei, Beschwerden
, verdächtiges Zusammenschlupfen und unehelicher oder vorehelicher
Verkehr, Gesuche um Ausschank, Salpetergraben, Tanzerlaubnis, Überpflügen,
verbotenes Grasen, Weiden, Holzen, u.a.m.; mitten darunter auch - uns besonders
interessierend - Gesuche um Leibesentlassung zur Heirat oder Auswanderung und
Entscheidung der Regierung darüber.

Die Protokolle sind unsere wichtigste Quelle, wenn wir Auswanderer ermitteln
wollen, und zwar sind es beim Bestehen mehrerer Protokollreihen die „Amtsprotokolle
" vor den Kontrakten- oder Verhörsprotokollen.

Ebenfalls in den Protokollen (bei Spezialisierung in den Klageprotokollen)
findet man bisweilen Klagen ausgewanderter ehemaliger Untertanen wegen irgendwelcher
Ansprüche, die sie noch in der alten Heimat geltend machen; noch seltener
wird dabei ihr neuer Wohnsitz in Ungarn genannt.

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