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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0078
Hacker

Ebenso erfreulich wie selten enthalten Kirchenbücher anhangsweise besondere
Verzeichnisse von Auswanderern, wie z.B. Hausen a. A. und Trochtelfingen
Das Schrifttum erwähnt Hinweise auf Auswanderungen in den Kirchenbüchern von
Dettingen/Neckar 4", Owingen Heiligenzimmern 48, Rangendingen, Ringingen.

Die Kirchenbücher von Betra, Dettingen/Neckar, Glatt, Hausen a. A. und
Trochtelfingen wurden für die Dokumentation der Auswanderer unmittelbar ausgewertet
, die Nachrichten über Heiligenzimmern übernommen.

b) Schriftgut über Auswanderungen in den einzelnen Herrschaften

Die allgemeine Ubersicht über die Bearbeitung von Auswanderungsangelegenheiten
und ihren schriftlichen Niederschlag haben wir noch zu ergänzen hinsichtlich
der Besonderheiten in den einzelnen Herrschaftsgebieten. Wir erörtern nunmehr
herrschaftsweise, jeweils unter gleicher Ziffer

1) Quellen,

2) geschäftliche Behandlung der Auswanderung,

3) grundsätzliche Einstellung zur Auswanderung,

4) Auswanderungsgründe,

5) Gebühren und Kosten,

6) Rückkehr,

7) Beginn und Bewegung der Auswanderung.
/. Gammertingen

1) Quellen. Bestand im Staatsarchiv Sigmaringen noch ungeordnet. Protokolle
1682-1703 und 1728-1745 fehlen. Zitiert werden die Protokolle möglichst mit der
Band-Nummer ihrer alten Reihe, sonst nach dem Verzeichnis der neuzugegangenen
Archivalien (Z I oder Z II/Nr.....).

2) Geschäftliche Behandlung der Auswanderung. Berichte sind nicht ersichtlich,
sondern nur die üblichen Niederschriften über die an den Sprechtagen behandelten
Angelegenheiten. Die Entscheidung der Herrschaft scheint vom Oberamtmann
mündlich eingeholt worden zu sein.

3) Sachliche Behandlung der Auswanderungssachen. Keine Erleichterungen,
aber auch keine Erschwerungen und keine Ablehnungen, auch nicht bei Emigranten
mit größerem Vermögen, wie z. B. Roman Ederle 1785 mit 612 fl oder Christian
Herre 1797 mit 750 fl".

4) Auswanderungsgründe besonderer Art nicht ersichtlich. 1764 wird über hohen
Wildschaden geklagt. An 70 Hirsche hätten am hellen lichten Tag auf dem Esch
gestanden. (Das Wild gehörte der Grafschaft Zollern)50.

5) Gebühr für Manumission und Abzug. Die Manumisisonsgebühr betrug 1712
je Kopf 30 x und wurde bei Armen noch im Gesamtbetrag ermäßigt (Jacob Gais-

45 Siehe Bemerkung zu LV 8; veröffentlicht von Bogenschütz, Peter Schäfer; verwertet von J. Schäfer
(LV 25-29), Kaller.
48 Veröffentlicht durch Rager (LV 20).

47 Ohne Namensnennung erwähnt Schäfer 64 Familien(?) von Rangendingen 1692, 3 von Ringingen
1712, eine Gruppe von Owingen 1730 und 19 Parteien ebenfalls von dort 1769/71, (LV 26,
28, 29).

48 Veröffentlicht von Schaitel (LV 32).

49 Siehe Regesten; SAS Garn Pr/32:68; /34:426.

50 SAS Garn Pr 27:94.

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