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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0084
Hader

sehen. Immerhin fanden sich Protokolle von 1688-1732 und 1746-1778 (mit einigen
Lücken) vor. Sie können nur mit der vorläufigen Numerierung angeführt werden
, doch ist zur Verdeutlichung jeweils die Provenienz mit „Het Pr" davorgesetzt.

2) Wie Gammertingen

3) Ohne Besonderheiten

4) Überhäufung mit Schulden, insbesondere wegen Kontributionen, und große
Armut werden bei den Entlassungen 1690 angeführt*8.

5) Trotz miserabler Lage der Auswanderer nimmt die Herrschaft verhältnismäßig
hohe Manumissionsgebühr, die sie vom Verkaufspreis einzieht, neben dem
üblichen lOprozentigen Abzug vom Vermögen, z. B. 20 fl Mm bei 170 fl Vermögen
(Staus, 1690)es kommt aber auch eine Gebühr von nur 1 fl 30 x vor,
als ein Auswanderer „keines Kreuzers Wert" mit hinaus zieht ,0°.

6) Bei der Entlassung wird den weniger bemittelten ledigen Mädchen ausdrücklich
bedeutet, daß sie keinen Anspruch auf Wiederaufnahme haben m.

7) Wenn 1689 bis 1700 aus dieser kleinen Herrschaft 8 Parteien und 1712 wieder
6 Parteien nach Ungarn emigrierten, so erscheint diese Anzahl verhältnismäßig
hoch. Sie erlaubt Rückschlüsse auf das benachbarte Gammertingen des gleichen
Hauses (s. dort). 1753 bis 1755 fehlen bei den meisten Entlassungen die Zielangaben
; Ungarn ist wahrscheinlich, da ja gerade die kaiserliche Werbung für die
Batschka eingesetzt hatte. Die Lückenhaftigkeit der Unterlagen erlaubt keine weiteren
Ausführungen.

V//. Hohenfels

la) Das Staatsarchiv Sigmaringen verfügt unter dem nur vorläufig unter dem
Neuzugang verzeichneten Bestand dieser früheren Deutschordensherrschaft über
Amtsprotokolle von 1679-1787 und die die Herrschaft Hohenfels betreffenden
Konferenzprotokolle der Land-Komthurei Altshausen 1781-1804, letztere jedoch
nur politischen Inhalts. Außerdem ist die Amtsrechnung 1767/68 und 1770 vorhanden
. Die Protokolle zitiere ich mit der alten Numerierung.

b) Die Amtsrechnungen bis 1766/67 und von 1771-1797 befinden sich im Fürstl.
Hohenzollernschen Archiv.

2) Manumissionen waren vom Landkomthur in Altshausen zu genehmigen und
wurden wohl auch dort ausgefertigt. Der Obervogt trug das Gesuch als Vermerk in
sein Protokoll ein und berichtete an den Komthur (Berichte sind nicht erhalten).
Sobald dessen Entscheidung eingegangen war, vervollständigte er am Rande das
Protokoll, indem er Tag der Genehmigung und den vom Komthur angesetzten
Betrag für Manumission und Abzug oder die Billigung seines Berichtsvorschlags
vermerkte. Der Schriftwechsel zwischen Hohenfels und Altshausen lief bemerkenswert
schnell: Auf Bericht vom 4. Juni 1712 - Resolutio Altshausen dd 6. Juni;
Bericht 13. Juni - Resolutio 16. Juni 1712 1M.

98 SAS Het Pr Z 11/11620:122.

99 SAS Het Pr Z 11/11620:124 (Staus).
<»» SAS Het Pr Z 11/11620:400 (Raiser).

101 SAS Het Pr Z 11/11575: y. 27. 4. 1765 (Aber), Z H/277 v. 16. 3. 1771 (Steinhart).

102 SAS Hfs Pr 4 o. fol. (Degen, Nezer u.a.).

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