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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0089
Auswanderung naA Südosteuropa

rungskonferenz behandelt worden waren; wahrscheinlich war es der Tag der Reinschriftfertigung
oder der Ratifikation des Protokolls durch den Abt.

2) Amtsbericht mit Anlagen nebst Stellungnahme des Amts (Obervogts) zum
Antrag, Kurzfassung durch Regierungsreferenten nebst dessen Gutachten („Parere"),
Resolution des „Verhörs" (Regierungskollegiums), Ratifikation durch „Excellen-
tissimus", den Abt. Meist wöchentlich eine ordentliche Sitzung; darüber hinaus
gegebenenfalls „Extraordinäres" Verhör.

3) Ende 1692 schon versucht die Salemer Regierung, die Auswanderung nach
Ungarn zu bremsen:

„Weilen man beobachtet, daß durch solches häufiges Hinweggehen und -trachten
der Untertanen hiesiger Herrschaft ein großer Nachteil zugezogen wird, auch
solche Leut sehr bethörlich beredet sind, als wenn sie andersartig nach Wunsch
leben könnten, da doch bekannt, daß der größere Teil derer teils zu Grund
gehe, teils in den bitteren Bettel geraten oder sonsten von denen Werbern
Kriegsdienste anzunehmen genötigt werde; also solle gesambten Untertanen zu
Wissen gemacht werden, daß denen starkhen und frischen Leuten, so mit Handarbeit
die Nahrung suchen können, hinwegzugehen keineswegs (es seien denn
andere wichtige Ursachen darbei) gestattet, sondern, dafern sie noch auf ihrer
Meinung beharren wollten, mit billigen Strafen, anderen zum Beispiel, sollen
belegt werden"

Im Frühjahr 1712 berichtet der Obervogt im Anschluß an drei Gesuche (Mayer,
Neil, Störer): „Sonsten melden sich täglich einige teils ledige, teils verheiratete
leibeigene Untertanen an, welche zwar dem Pflegamt mehr Schaden als Nutzen
eintragen und in Ungerland ziehen wollen. Ob nun solche aus Gnaden entlassen
und ad notam genommen werden sollen? Oder was sonst hierbei zu observieren
sei? wird Hochwürdiger gnädiger Befehlich ausgebeten." Bescheid: „Die arme, verheiratete
und zum Dienen untaugliche und überflüssige Leut, welche sich in der
Herrschaft nicht mehr ernähren können, dürfen ohne Entgelt, die übrigen aber,
wenn sie schon kein Vermögen haben, nicht anders als um 6 fl [d. h. pro 100 fl,
also 6 Prozent], die wohlhäbige und zu Kriegs- oder Herrschaftsdiensten Taugliche
sollen nicht entlassen werden" 124.

Am 11. Mai 1745 wird Hans Georg König, Kalkreute, der „nächsten Freitag
mit „viehlesten" benachbarten Landsleuten den Zug nach Ungarn antreten will"
und nur 15 fl mitnimmt, mit nur 1 fl + 1 fl manumittiert und verabzugt, „weil der
Abzug solch eigensinniger, müßiger fauler Leute allweg zu befördern ist"

Zwei Pärchen (Rüdinger, Mauerwetzlin) haben sich ohne herrschaftlichen Konsens
mit ihren auswärtigen Partnern trauen lassen und sind dann sofort nach
Ungarn abgezogen. Der Obervogt meldet dies der Regierung in Salem (18. April
1746) und knüpft daran den Vorschlag anzuordnen: Die Schultheißen sollten aufpassen
und so etwas melden und gleich nach der Kirche solche jungen Paare festnehmen
, damit ihnen „an ihrem Hochzeitstag mit einem wohlausgekochten Ochsenziemer
oder Karpatschenende oder statt dessen dreitägiger Incarceration bei Was-

123 Salem, GLA 61/13385:685.
>24 SAS Ost Pr 7:330.
GLA 61/13431:135 v.

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