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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0094
Hacker

a) Das für den zu untersuchenden Gesamtraum vorhandene archivalische Material
ist lückenhaft.

b) Dazu kommen UnVollständigkeiten in Entlassungsprotokollen, bei denen das
Ziel des Auswanderers nicht angegeben ist; wir dürfen also manche Auswanderer
als Ungamemigranten nur vermuten. Ebenso bleiben uns Zeit und nähere Umstände
solcher Auswanderungen verborgen, die uns erst und nur durch spätere Ver-
mögensabziehung und -besteuerung bekannt werden.

Daß in Sigmaringen mehr Auswanderer als Entlassungen ersichtlich werden,
mag daran liegen, daß der Anteil leibfreier Untertanen dort höher gewesen sein
könnte oder daß in gewissen Zeiten Ungarn ein so selbstverständliches Reiseziel
war, daß man es in den Niederschriften nicht besonders zu erwähnen brauchte und
sich daher nur noch mit der Abzugsberechnung befaßte, oder daß es im Hinblick
auf feste Sätze für Manumissionen nicht notwendig war, etwas darüber zu vermerken
. .

Haigerloch gibt wieder die Namen der Ehefrauen fast grundsätzlich nicht mit
an und erst recht nicht die der Kinder; deren Anzahl hat man 1771 mitzuteilen
begonnen. Vorher läßt sich meist überhaupt nichts darüber entnehmen, ob ein
Auswanderer Familie hatte und wie groß sie war. Im Zweifel handelte es sich
um Verheiratete.

Diese offensichtlichen und versteckten Mängel der Unterlagen verbieten es,
über die Zahl der Auswanderungsfälle hinaus Kopfzahlen ermitteln oder Auswanderungszahlen
für die einzelnen Herrschaften ermitteln und miteinander vergleichen
zu wollen.

c) Hinsichtlich der grundsätzlichen Handhabung der Entlassung nach Ungarn
ist unverkennbar der immer wiederkehrende Versuch der fürstenbergischen Regierung
, die Auswanderungen zu bremsen, allerdings mit wechselnden Begründungen.
Das wirkte sich in den Herrschaften Jungnau und Trochtelfingen aus. Gegen Wegzug
bemittelter Untertanen sperrte sich die Fürstenbergische Regierung ganz besonders
. Die anderen Herrschaften gewährten die Entlassung - und zwar auch bei
durchaus vermögenden Leuten - fast ausnahmslos, von anfänglichen Abwarnungen
abgesehen, wie bei Ostrach, und einer (!) Ablehnung in Sigmaringen. Jedenfalls
gelang den fürstenbergischen Untertanen ein ordnungsmäßiger Wegzug am
schwersten.

d) Auch die geldliche Belastung bei der Auswanderung war wohl in den fürstenbergischen
Ämtern am höchsten. Sie bewegte sich sonst je nach Herrschaft in
völlig verschiedenen Bahnen und Höhen. Ein Fünftel bis ein Viertel Vermögensverlust
mußten die Emigranten meist in Kauf nehmen.

e) Die wichtigsten Erkenntnisse aber haben wir über den Beginn der Auswan-
demngsbewegung nach dem Südosten gewonnen. Kaller datierte ihn für die Grafschaft
Hechingen auf 1759 Tatsächlich vermißte man bisher mit Namen belegte
frühere Auswanderungen, von denen lediglich die Rede war; für die Gruppe
aus Owingen um 1730 150, für 3 Familien aus Ringingen von 1712 m, erst recht für
die 64(?) Familien aus Rangendingen um 1692 ls*. Den Kreis Hechingen hätten

Kaller S. 674.
15» Schäfer (LV 28).

151 Schäfer (LV 29) S. 115.

152 Schäfer (LV 26)) S. 192 f.

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