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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0101
Auswanderung nadi Südosteuropa

C. Allgemeine Dokumente zur Auswanderung

Dokument 1

Werbezettel des Franz Felbinger in Biberach/Riß von 1718 als grundherrlichen
Werbers für Dory von Jobahaza in Tevel, aus: „Deutscher Volkskalender" des
Deutsch-ungarländischen Volksbildungsvereins 1930 S. 78.

Es würdet jedermänniglidi wissend gemacht, dass, welche mit Vorwissen und
Bewilligung Ihrer gnädigen Herrschaften Lust haben, sich unter des Ungarischen in
Wien residierenden Agenten Titl. Herrn Ladislai Dorii von Jobahaza Gebieth und
Herrschafft, in dem Comitat Tollnau oberhalb Fünffkirch ligend, Haushäblichen
niderzulassen, sich bey Herrn Frantz Felbinger, des Inneren Raths und Grött-
meistern in Biberach, anzumelden haben, welcher dann mit Vollmacht versehen,
denen dahin Gehenden zu accordiren: Erstlich, dass jedem dahin kommenden für
aigen eingeräumt wird, an einem Fruchtbahren, mit Brunnen, Quell und Waldungen
versehenen Orth 30 Jauchert Acker, 8 Tagwerck Wisen, 16 Tagwerck Oede
Weinberg, ein Platz zu Hauss und Garten von 28 Klafter brait und 45 Klafter
lang, Holtz zum Bauen umsonst, zum Brennen um leidendlichen Preiss, 3 Frey-
Jahr, kein Leibeigenschafft, das Wein = schencken von Michaelis biss Weynachten,
Waid genug von 20 bis 25 Stück Vieh, darunter Schaaf und Schwein nicht begriffen.

Für ein solches gibt jeder dahin Gehende 50 fl, halb beym Antritt und halb
nach 2 Jahren; nach verflossenen 3 Frey Jahren gibt jeder in 2 Terminen jährlich
Gelt 5 fl, 9 Frohn-Dienst mit der Hand und 9 mit dem Zug oder Pflug, dann
Jährlich 1 Fuhr auf 6 Meil wegs, auch gibt Jeder von 20 Schweinen in das Käss
zu schlagen 1 Schwein.

Es kann auch einer ein halbes oder viertel Gut gegen proportionierliche Beschwerden
annehmen; an diesem Orth ist auch bereits 1 Teutscher Catholischer
Geistlicher und 52 Schwäbische Ehen, und braucht man noch daselbst biss 2000
Ehen, darunter wohl von allerhand Handtierungen können gerechnet werden;
welche Herrschafft zumahl von einem Schwäbischen Ambtmann wird verwaltet
und gar keine Ungar- auch lauter Catholische Leuth angenommen werden.

Die dahin wollende werden alle in Biberach, nachdeme eine Quantität vorhanden
, mit einem Kayserl. Pass versehen und anderster nicht passirt.

Dokument 2

Motive (Ausschußbericht) zum Beschluß des Ungarischen Reichstags vom 7. Mai
1723 betr. Bitte um Einwanderer (Auszug), nach dem Exemplar im Hofkammerarchiv
Wien II pag. 421 und 434 zitiert von Konrad Schünemann in DUHBl 4
(1932) 292, 293.

II pag. 421, De populatione regni:

„Quia vero regnum hocce... vastum et amplissimum sufficienti populo, quem
terrenum ipsius recipere posset, quive ad excollendum idem necessarius esset,
destitutum haberetur, ob quem populi defectum nonnisi amplissima posset cernere
deserta, quae ut per instituendam impopulationem tarn regni quam Majestatis
V[estrae] S[acratissimae] humillime supplicant: Quatenus Majestas Vestra Sacra-

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