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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0104
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fünff gantzer Frey-Jahr, während welchen sie von dem Portion-Geldt
sowol als Zehend und allen Beschwerden befreyet seyn sollen. Wohingegen
4to Nach verflossenen fünff Frey-Jahren ein Hauß-Wirth nebst dem gewöhnlichen
Zehend von Feld-Früchten, Wein, Bienen und Lamblen vor
seine Person mehrers nicht als Jährlich 6 fl, ein verheyrather Sohn, Bruder
oder Befreundter ebensoviel, dann ein lediger Sohn, Bruder oder Einwohner
3 fl zu bezahlen, respectu derer besitzenden Facultaeten hingegen ein jeder
von Einem Stuck Pferdt, Ochsen oder Kuhe 17 kr, von 1 Schaaf 7 kr, von
1 Bienen-Stock 6 kr, von einem grossen oder kleinen Schwein respective
6 & 3 kr zu entrichten hat, ansonsten aber von allen Geldt-Praestationen,
Sie haben Namen wie sie wollen, gäntzlich exempt seyn solle.

Damit aber auch die Anzahl obangezogener, unter erstermeldten Condi-
tionen in ermeldtes Nieder-Ungarn oder Bannat zu ziehen gewillter Familien,
und in wieviel Köpffen ein jede deren bestehe, eigentlich bekandt werde, will nöthig
seyn, daß ein jeder Hauß-Wirth sich zeitlich, und zwar gleich nach seiner gefaßten
EntSchliessung, zu Donau-Eschingen bey Ends-gefertigtem Kayserl. Commissario
melde, es wäre dann Sach, daß ein jeder mit denen von ihme derentwegen auß-
schickenden Kayserlichen Bannatischen Burgeren Heinrich Schwartz, Schultheissen
von Uypetsch, oder Valentin Späth von Neu-Arrath mündliche Unterredung
gepflogen hätten, auf daß nach der von diesen einsendender nöthiger Nachricht die
Flötz oder Schiffe auch zeitlich bestellt und allerforderliche Dispositionen vorgekehrt
werden möchten, massen in Mitten des Monats Martii 1737 mit Göttlicher
Hülff der erste Transport, der zweyte den 15. Junii und der dritte den 15. Sep-
tembris 1737 zu obgemeldtem Marxheim1 unfehlbarlich abgehen wird, dahero
diejenige, welche eingeschifft zu werden verlangen, jeweils allda 2 Tag zuvor, als
den 13. gemeldter Monaten, um so gewisser auch einzutreffen haben, als sie
sonsten die Ordinari Transport versäumen und auf andere sich werden gedulden
müssen.

Signatum Ulm, den 30. Septembris 1736.

Kayserl. Populations-Commissarius
(L. S.) Joseph Anthoni Vogl, mppr.

1 Marxheim, Kr. Donauwörth, östlich der Kreisstadt.
Dokument 5

Manumissionsbrief des Klosters Wald vom 22. Februar 1759 (Konzept), StA
Sigmaringen, Wald, Prot 19 (alt): 621lt.

Wür, Maria Dioscora Freyin von Thum und Valsassina, Äbbtissin und Frau
des ReichsFreyAdelichen Stiffts und Gotteshauses Waldt, bekennen öffentlich mit
diesem Brieff, das Wür den Joseph Nothhelffer, des allhiesigen Gottshaus-Redners
und Schultheissen Mattheus Nothhelffer, auch seiner Hausfrauen Anna Maria Kohl-
löflerin von Gayssweyler erzaigten Sohn, welcher sich, so lang er in Unserer Herrschafft
gewesen, aufrecht und redlich, wie es einem Ehrliebenden Underthanen
wohl anstehet, verhalten, der Leibaigenschafft, warmit Uns und Unserem Gotteshaus
derselbe bies dato verbunden und zugethan wäre, gänzlich erlassen haben,
zehlen und sagen ihn auch hiemit für frey, leedig und loos, also und dergestalten,

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