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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1969/0250
Neues Schrifttum

lidies Bild Hohenzollerns im 19. und 20. Jahrhundert bis zur Eingliederung in das Bundesland
Baden-Württemberg.

In seinem Beitrag „Das Zollerland als Kulturlandschaft" macht Landeskonservator
Oscar Heck mit den Kunstdenkmälern des Zollerlandes vertraut. Der Verfasser geht zunächst
auf den bekannten Kupferstich des Mathäus Merian von 1643 ein und führt den
Leser an Hand dieser Betrachtung auf sehr geschickte Art zu den zahlreichen Baudenkmälern
der Stadt Hechingen. Es folgen unter den jeweiligen Ortsnamen kurze Beschreibungen
der wichtigsten Kunstdenkmäler in den Landorten. Dem an Kunstwerken so reichen
Haigerloch ist wieder ein längerer Abschnitt gewidmet. Ein dritter Aufsatz „Hechingen und
das Zollerland heute", ebenfalls vom Landeskonservator Oscar Heck geschrieben, befaßt
sich mit der heutigen Struktur des Landkreises Hechingen.

Auf diese Weise vorbereitet, ist es eine helle Freude, die ausnahmslos gut ausgewählten
und gut gelungenen Bilder von Joachim Feist und Hellmut Hell zu betrachten. Die Aufnahmen
verdeutlichen, wie die Menschen in Jahrhunderten das Land sich zu eigen gemacht,
es geformt und durch Baudenkmäler erhöht haben. Großartige Luftbildaufnahmen fangen
die Schönheit des Landes um den Zoller ein. Die Bilder von Burgen, Schlössern, Kirchen,
Kapellen, von Bürger- und Bauernhäusern, aber auch von sonstigen Kunstwerken zeigen,
wie jede Epoche das Ihrige zur Bereicherung beigetragen hat. Die beiden Städte Hechingen
und Haigerloch mit ihren reichen Kunstschätzen kommen ausgiebig ins Bild. In Hechingen
hat besonders die Kirche St. Luzen eine eingehende Berücksichtigung erfahren. Die sehr
guten Aufnahmen, auch von Details, zeigen, wie sehr gerade diese Kirche unsere Aufmerksamkeit
verdient. Aber auch manche im Land versteckt liegende Kostbarkeit haben die
Fotographen aufgespürt. So sind die reizvollen Orte, die ehemals dem Stift Muri gehörten,
also die äußerste Fußspitze des hohenzollerischen Stiefels, gut ins Licht gerückt worden.

Unsere heutige Zeit ist mit den Bauten des Landratsamtes, des Kreiskrankenhauses und
des Rathauses, alle in Hechingen, etwas schwach vertreten. Auch in neuester Zeit ist mancher
gute Bau entstanden - etwa die Kirche in Stetten u. H., der sich nach den Leistungen der
Vergangenheit sehen lassen kann und der Berücksichtigung wert gewesen wäre.

Für die Freunde des Zollerlandes in der Ferne sind die Bilderklärungen und eine Zusammenfassung
des Textteils in die englische und französische Sprache übersetzt worden.
Für die entfernteren Freunde wäre aber auch eine Übersichtskarte (ähnlich der Karte im
Buchinnendeckel des Thorbecke Bildbandes „Schloß Sigmaringen und das Fürstliche Haus
Hohenzollern") hilfreich gewesen.

Alles in allem ist ein gelungener Bildband entstanden. Für den Freund des Zollerlandes
in der Ferne ist es ein Erinnerungsbuch, der Einheimische mag noch manche unbekannte
Winkel entdecken, für denjenigen, der das Land noch nicht kennt, ist das Buch eine gute
Visitenkarte.

Wangen im Allgäu Karl-Friedrich Eisele

Wolfram Vishöf er: Das Hausrecht der Grafen von Zollern.

Sigmaringen: M. Liehners Hofbuchdruckerei KG 1969. 127 S. m. 10 Abb. DM 11,70,
für Mitglieder des Hohenzollerischen Geschichtsvereins DM 7,80 (Arbeiten zur Landeskunde
Hohenzollerns 8).

Das Privatfürstenrecht, d. h. das Autonomie- und Hausrecht des hohen Adels, entwickelte
sich eigenständig neben und auch gegen das gewöhnliche Land- und Lehenrecht aus
der exponierten Stellung dieses privilegierten Standes und zum Zwecke der Erhaltung seiner
Familien, der materiellen und wirtschaftlichen Substanz, der politischen Bedeutung und des
Ansehens und Glanzes. Der „Splendor familiae" wird immer wieder in den Erbverträgen,
Eheabreden, Verzichten und Testamenten, die zu Hunderten in jedem Adelsarchiv liegen,
als Grund und Zweck der verbrieften Rechtshandlungen angegeben. Reich sind die Schloß-

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