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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0017
Kardinal Eitel Friedrich von Hohenzollern-Sigmaringen

„andere Hand" des Kurfürsten empfing und verabschiedete er hohe Gäste, Botschafter
und Gesandte und stellte sie dem Kurfürsten vor. Die Chargen des Hofstaates
hatte Eitel Friedrich „bei guten Würden" zu halten und die Verhandlungen
über Neueinstellungen von Personal zu führen. Gleichzeitig war der Obersthofmeister
auch der leitende Minister, der alle ein- und ausgehenden Korrespondenzen
gegenzeichnete und die Entscheidungen über Audienzen fällte. Als „Auge und Ohr"
seines Bischofs und Landesherrn war Dompropst Eitel Friedrich mit der geistlichen
und administrativen Aufsicht über den Klerus des Hochstifts betraut, den er zu
Seelsorgekonferenzen in den Landkapiteln (Bergheim, Jülich, Essen, Wattenscheid,
Attendorn, Meschede und Wormbach) einberief und dabei als Vertreter seines Bischofs
den Vorsitz führte. Im kirchlichen Bereich galt die besondere Aufmerksamkeit
Eitel Friedrichs der Einrichtung eines Priesterseminars in Köln unter der Leitung
der Jesuiten der Einführung des Kapuzinerordens für die Laienarbeit, der
Herausgabe einer Bibelübersetzung durch Kaspar Uelenberg, der Einführung eines
„vierzigstündigen Gebets" in allen Pfarrkirchen der Erzdiözese und der Begründung
von Laienbruderschaften ra. Bis zu seinem Weggang nach Rom betreute Eitel
Friedrich die Kreuzbruderschaft als Präfekt, danach übernahm er in Rom anstelle
des Kardinals Scipio Borghese das Protektorat über diese Bruderschaft. Während
Eitel Friedrich als Dompropst der ersten ständischen Körperschaft des Hochstifts
vorstand, hatte er als Oberst- oder Großhofmeister die Leitung der Politik des
Kölner Kurstaates inne und vertrat seinen Landesherrn in allen Fragen der Hof-
und Territorialverwaltung **.

In seiner neunjährigen Amtszeit gelang durch eine konsequente Personalpolitik
die Überwindung der Folgen des „Kölner Krieges", die den Kurstaat über zwei
Jahrzehnte belastet hatten. Im Jahre 1582 hatte Kurfürst Gebhard Truchseß von
Waldburg-Scheer den Versuch unternommen, gegen den „geistlichen Vorbehalt" bei
seinem eigenen Übertritt zum Protestantismus den Kurstaat mit zu reformieren,
worauf Domkapitel und Landtag dem Kurfürsten den Krieg ansagten und Papst
und Kaiser den Kurfürsten für abgesetzt erklärten. Diese „Selbstschutzmaßnahme"
des Reiches wurde erforderlich, da durch ein protestantisches Kurköln nicht nur die
labilen nordwestdeutschen Fürstentümer in diesen Sog zu geraten drohten, sondern
vor allem weil damit im Kurkolleg eine protestantische Zweidrittelmehrheit entstanden
wäre, die eine völlige Veränderung der Reichsverfassung und die Abkehr
von den Habsburgern als deutschen Kaisern zur Folge gehabt hätte. Teilweise aus
Widerstand gegen die kirchliche Erneuerung durch das Konzil von Trient, teilweise

" E. Reders, Geschichte des Kölner Priesterseminars, Köln 1929, 48 nennt EF als die .treibende
Kraft* neben Kurfürst Ferdinand.

28 StadtA Köln, DKP 8 (1613, 11. Mai) 33: Einführung des vierzigstündigen Gebets. Am Karfreitag
1612 begründete EF die Kölner Kreuzbruderschaft de Propaganda fide, die den Bau der
Kapuzinerkirche (St. Andreas, Grundsteinlegung 26. März 1615) förderte. Paul V. sprach in
einem Breve vom 17. Juli 1616 dieser Bruderschaft seine Anerkennung aus. Im Pastoralblatt für
die Erzdiözese Köln (Jg. 25 [1891] nr. 15—23) erschien ein Aufsatz Uber die Kreuzbruderschaft
[Verfasser unbekannt], der als weitere Quellen eine Folio-Handschrift aus dem Archiv der Pfarrkirche
Maria Himmelfahrt, Köln, nennt: „Chronica sive legenda [ . . . ] 1611—[1736]"; eine
Kopie dieser Chronik befindet sich in der Bibliothek des Kölner Priesterseminars [4°]. In seinem
Testament setzte EF die Kreuzbruderschaft als Alleinerbin ein, vgl. Forst, Quellen 127—135
(= nr. 35).

■ ADB 48 (1904) 328.

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