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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0029
Kardinal Eitel Friedrich von Hohenzollcrn-Sigmaringen

reich fürchten mußte. Kaiser Ferdinand II. konnte seine Reichspolitik nicht fortsetzen
: auf dem Regensburger Kurfürsten tag erfolgte am 25. Februar 1623 die
Übertragung der Kur des geächteten Pfälzers auf Maximilian von Bayern62. Das
Haus Wittelsbach war damit auf einen Kompromiß eingegangen (Personalbelehnung
auf einer Reichsversammlung), versuchte aber, den Vatikan zum Protest gegen
diese unbefriedigende Form zu bewegen63. Hier war jedoch durch den Tod
Gregors XV. die politische Kontinuität in Frage gestellt. Um einen proligistischen
Kandidaten bei der Papstwahl durchzubringen, richtete Eitel Friedrich eine Aufforderung
an Kaiser Ferdinand IL, er möge den Kardinal von Dietrichstein umgehend
ins Konklave schicken, das am 19. Juli 1623 eröffnet wurde64. Obwohl
Dietrichstein zu spät in Rom ankam, gelang es Eitel Friedrich, Klesl und den
„Prinzen" Farnese und Medici, die Partei um Ludovisi und Aldobrandini so zu
stärken, daß der von den Borghese favorisierte Millini nicht zum Zuge kam. An
dessen Stelle fiel die Wahl auf Barberini, der den Namen Urban VIII. annahm
(6. August 1623),5. Es ist anfänglich nicht klar zu entscheiden, ob damit die Befürchtungen
des bayerischen Kurfürsten Maximilian gegenstandslos geworden waren
, denn die Beziehungen zwischen Rom und Liga „verbesserten" sich dahingehend,
daß - nach ultimativer Drohung mit Abdankung der Ligatruppen 66 - die während
der Vormonate ausgebliebenen Subsidienzahlungen nachgereicht wurden. Bezeichnend
ist die Tatsache, daß die Finanzhilfe Urbans VIII., die im Dezember 1623
anlief, mit einem ersten Betrag dem Kaiser zugeleitet wurde, wie uns Eitel Friedrich
in einem Schreiben an den Kaiser berichtet: „obwoll es serr ein geringes, so seindt
es doch die erste gelder, so unnder diesem Pontificat in Teutschland geschickht
worden" 67. Nach wiederholten Protesten und Unmutsbezeugungen von Seiten des
Kaisers und Maximilians wurde auf ein päpstliches Ligakontingent verzichtet und
die Finanzhilfe für die Liga nominell von 20 000 auf 30 000 Scudi pro Monat

62 BA nF 2.1, 45; 81 f.; Hebeisen, 100. Über die Kurübertragung wurde eine Druckschrift veröffentlicht
unter dem Titel: Acta und Handlung des Chur: vnd Fürstlichen Conuents zu Regenspurg/
in Anno 1622 vnd 1623 celebrirt [. . .] Darbey der gantze Actus Chur Bayerischer Inuestitur
angehengt [fehlt im Exemplar der Staatsbibliothek München Bav. 3000 I, 17], gedruckt im
Jahr MDCXXIII.

63 HStA München, Geheimes StA, K schw 36 [= Convolut mit der Korrespondenz EFs aus Rom
und Iburg mit München (1621—25)] Brief Maximilians an EF vom 5. Juli 1623, wo die Ober-
tragung der Kur als unzureichend bezeichnet wird, da eine Rückgabe an die Kinder des geächteten
Winterkönigs möglich sei. Ein päpstlicher Protest erfolgte jedoch nicht. Bezüglich der verfassungsrechtlichen
Probleme und des päpstlichen Autoritätsanspruchs in weltlichen Dingen im Zusammenhang
mit der Kurübertragung verweise ich auf Albrecht, Der Hl. Stuhl und die Kurübertragung
von 1623, Quellen und Forschungen 34 (1959) 236-249.

64 Hebeisen, 102 und Pastor 13, 228. Ein Brief EFs vom 8. Juli 1623 an den Kaiser wird zitiert bei
Pastor 13, 234. Nach der Histoire des Conclaves depuis Clement V. jusqu' ä präsent, Cologne
1703, 382 empfahlen der Kaiser und der König von Frankreich dem Kardinalskollegium, EF oder
Klesl zu wählen.

65 Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte IV (1967) 660.

66 HStA München, Geheimes StA, K schw 311/25, 54 (Maximilian an EF vom 8. Sept. 1623) und
ebenda, 55 (ders. an dens. vom 2. Okt. 1623).

87 HHStA Wien, Rom Hofkorrespondenz 9 (1622 f.) 79-80 (EF an den Kaiser vom 4. Dez. 1623
Rom, Or.).

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