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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0047
Pfarrer Blumenstetter

seminar in Freiburg — den Konkurs für die Aufnahme hatte er unter Wessenberg im
Herbst 1827 mit bestem Erfolg bestanden — eine „strenge Prüfung des Berufsgeistes
dieses jungen Mannes" in die Wege leitete '. Unter anderem hat sich Stadtpfarrer
Fuchs von Hechingen am 18. Oktober 1827 über ihn wie folgt geäußert:

„Eine wahrhaft schlechte Tat oder sonst böse Ausschweifungen sind von diesem
jungen Mann nicht bekannt. Im Umgang mit dem anderen Geschlecht hat er
sich bei verschiedenen Anlässen etwas frei gezeigt, so daß hie und da ein mißbilligendes
Gerede darüber unter den Leuten entstanden ist; auch ist er gern
den Gelegenheiten zu Vergnügungen und Lustbarkeiten gefolgt."
Und abschließend:

„Es dürfte ihm einst im geistlichen Stand mehr als manch anderem schwer werden
, immer mit ganzer Seele und mit gutem Geiste seinem Amt und Beruf zu
leben. Man kann seinetwegen nicht ohne Sorge sein." 7
Günstiger fiel das Zeugnis seines Ortspfarrers Mayer aus Jungingen aus, der sich
am 29. Oktober 1827 dahingehend äußerte, daß sich Blumenstetter während der
Ferien, besonders nach dem Konkursexamen, so aufgeführt habe, wie man das von
einem Mann, der Geistlicher werden wolle, erwarte8. Dekan Giegling aus Weilheim
schrieb, Blumenstetter bestehe auf seinem Antrag um Aufnahme in das Konvikt, er
sei aber bereit, dort mit Rücksicht auf sein jugendliches Alter zwei Jahre zu bleiben.
Auch Blumenstetter selbst suchte in einem Schreiben an das Generalvikariat vom
27. November 1827 die gegen seine Aufnahme vorgebrachten Bedenken zu zerstreuen
und erklärte darin, er habe das theologische Studium frei von allem äußeren
Zwang aufgenommen. Auch habe er sich weder im Reden noch im Handeln etwas
zuschulden kommen lassen, was sich mit seinem späteren Beruf nicht in Einklang
bringen lasse Auch die Universität Tübingen wurde über seinen Leumund gefragt,
deren Auskunft dahin lautete, daß gegen ihn außer einem geringen Polizeivergehen,
weswegen er eine Verwarnung erhalten habe, keine Klagen vorlägen. Dieses „Vergehen
" soll darin bestanden haben, daß Blumenstetter einmal mit unbedeckter Pfeife
über die Straße gegangen sei10. Auf Grund dieser Feststellungen hat das Generalvikariat
seiner Aufnahme in das Konvikt am 4. Dezember 1827 zugestimmt, wobei
seine guten Zeugnisse bei dieser Entscheidung nicht ohne Einfluß gewesen sein
mögen. Auch hatte der Hechinger Stadtpfarrer in seiner Stellungnahme erklärt,
wenn man seine Aufnahme in Erwägung ziehe, dann solle das möglichst bald geschehen
, denn ein weiteres Universitätsleben sei für ihn nicht günstig. Da seine
Eltern unvermögend waren, mußte Blumenstetter sich bei dem Fürsten einen „Tischtitel
" erbitten, wobei er bemerkte, daß seine Heimatgemeinde Schlatt für eine
Unterstützung nicht in Frage komme, da seine Eltern dort nicht eingebürgert seien".
Auch wandte er sich mit diesem Anliegen an die Gemeinde Killer, von der die
Blumenstetters stammten, die ihm dann auch einen solchen Tischtitel erteilte Im
Priesterseminar muß sich Blumenstetter vorbildlich geführt haben. Schon am

* EAF, Personalakten Blumenstetter.

7 EAF, Personalakten Blumenstetter.

8 EAF, Personalakten Blumenstetter.

• EAF, Personalakten Blumenstetter.

10 EAF, Personalakten Blumenstetter.

11 StAS, Ho 235, I-X, D 386.

11 EAF, Personalakten Blumenstetter.

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