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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0050
Hans Speidel

Rosenkranzes", so schreibt er im Verkündbüchlein der Pfarrgemeinde Boll von
1833, halten wir folgende Andacht: Nach dem Glauben sprechen wir ein Vaterunser
mit dem ersten Rosenkranzgeheimnis, dann schweigt ihr und ich lese darüber
eine Betrachtung vor und ein Gebet. Nach diesem betet ihr wieder ein Vaterunser
mit dem zweiten Geheimnis, dann folgt gleichfalls eine Betrachtung und ein Gebet
und so fort, bis alle fünf Geheimnisse gebetet sind. Den Schluß macht eine Litanei,
ein passendes Lied und der Segen.

Zu den weiteren Äußerlichkeiten rechnet Blumenstetter, auch hier in Anlehnung
an Wessenberg, das Wallfahren, die Reliquienverehrung, verschiedene Prozessionen
und Kreuzgänge, gewisse Segnungen und Weihen. An all diesen Dingen blieben
nur Christen hängen, die nicht denken könnten. Häufig sei auch Aberglaube dabei
im Spiel, der heidnisch und sündhaft sei. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn man
glaube, Gott sei an den sogenannten Gnadenorten in besonderem Maße gegenwärtig
; er sei in allen Pfarrkirchen in gleicher Weise zugegen und könne Hilfe gewähren
. Auch förderten Wallfahrten den Müßiggang und seien nicht selten Anlaß
zu unziemlichen Lustbarkeiten und mancherlei kaum zu verhinderndem Unfug".
Bei der Ablehnung der vielerorts üblichen zahlreichen Prozessionen und Bittgänge
stützte sich Blumenstetter auf eine Wessenbergische Verordnung vom 17. März 1803.
Diese Verordnung M, welche die Prozessionen vor allem in Hinsicht ihrer Zahl und
der Entfernung von der Pfarrkirche einschränken wollte, war zweifellos begründet
. Mancherorts, wie zum Beispiel in der Stadt Hechingen, wurden zeitweise nicht
weniger als 14 Prozessionen im Jahr abgehalten Häufig waren auch die Wege
so weit, daß zu Ubernachtungen und Besuchen von Wirtshäusern Anlaß war, wodurch
die „gottgefällige Absicht dieser Andachtsübungen geradezu zerstört wird"**.
Wie den Verkündbüchern der Pfarrei Boll zu entnehmen ist, hat Blumenstetter
dort außer der Fronleichnamsprozession nur die öschprozession an Christi Himmelfahrt
und die Prozessionen in der Bittwoche durchgeführt, doch, so schreibt er, verlange
ich dabei „Ordnung und Eingezogenheit, sonst bin ich das letzte Mal dabei
gewesen". Ähnlich war seine Einstellung zu den Weihen und Segnungen. So hielt
er die Weihen, die für die sakralen Handlungen erforderlich waren, bei, wie die
Weihe des Taufwassers und die übrigen Weihen an Karsamstag, die Kerzenweihe
an Lichtmeß und die Weihe von Salz und Wasser am Dreikönigstag. Auch die bei
der Landbevölkerung verwurzelten Weihen und Segnungen, wie Palm- und Kräuterweihe
, nahm er regelmäßig vor. Dagegen hat er den Blasiussegen, wie den Verkündbüchern
zu entnehmen ist, in den Boller Jahren nie ausgeteilt, und bei den
Benediktionen, die er vornahm, versuchte er, ihnen einen neuen Sinn zu geben, so
wenn er die Wasserweihe vornahm „zur Erinnerung an die Taufe Christi und an
die unsere". Blumenstetter lehnte die auch in Hohenzollern vielerorts vorhandenen
Bruderschaften ab. Schon an einem der ersten Sonntage nach Übernahme der Pfarrei
verlas er die bischöfliche Verordnung vom 10. Januar 1809 „in Betreff der Bruderschaften
" und bemerkte dazu, daß diese bisher in Boll weder bekanntgegeben
noch viel weniger befolgt worden sei. In dieser von Wessenberg gezeichneten Verordnung
wurden alle bisherigen Bruderschaften aufgehoben, „die dem wahren Geist

25 Volksfreund, S. 53, 54, 97.
28 Text bei Keller S. 290 ff.

27 Rösch, Das religiöse Leben in Hohenzollern, S. 65.

28 So Text der Verordnung wie Anm. 26.

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