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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0056
Hans Speidel

darum, der dies bereitwillig tat45. Darin bemerkt er zutreffend: „Wenn derlei Verfassungen
nicht heilsam wären, so hätten die hohen Häupter auf dem Wiener Kongresse
nimmermehr beschlossen, dieselben ihren Untertanen zu verleihen; und könnten
wir im Hechingischen keine brauchen, so würden Seine Durchlaucht jenem
Beschlüsse gewiß nicht beigetreten sein und nicht versprochen haben, ihm Folge zu
leisten." " Diese Bittschrift kursierte in mehreren Orten des Fürstentums, wobei
Unterschriften hierzu gesammelt wurden. Als die fürstliche Regierung davon Kenntnis
erhielt, führte dies zu einer Untersuchung, in die auch der Fürst und der Erbprinz
eingeschaltet wurden. Beide vertraten jedoch die Ansicht, daß deswegen kein
Grund zur Besorgnis vorliege47. Zwar kam es daraufhin nicht zum Erlaß einer
Verfassung wie im Jahr zuvor im Fürstentum Sigmaringen. Der Fürst wollte sich
nicht dem Vorwurf der verspäteten Erfüllung der Wiener Bundesakte aussetzen
und auch nicht in Widerspruch mit der öfteren Behauptung geraten, das Fürstentum
habe in dem Landesvergleich von 1798 schon längst eine landständische Verfassung48.
Immerhin hatte die Bittschrift den Erfolg, daß durch eine neue Wahlordnung vom
1. Februar 1835 die schon lange bestehende Steuerdeputation in eine Landesrepräsentation
umgewandelt wurde. Diese hatte nicht nur die bisher übliche jährliche
Prüfung der Finanzen, die Aufstellung des Jahresetats und die Festlegung der
Steuern vorzunehmen, sondern sollte nach § 54 der „verbesserten Wahlordnung"
auch alle 3 Jahre zur Verabschiedung von Landesgesetzen und zur Einreichung
von Vorstellungen an die Regierung zusammentreten.

In diesen ersten Hechinger Landtag wurde Pfarrer Blumenstetter mit 11 weiteren
Deputierten gewählt. Seine Wahl erfolgte im 8. Wahlbezirk, der die Gemeinden
Killer, Starzein und Hausen umfaßte4*. Ein Geistlicher konnte nämlich nicht
in seinem Wohnort — Blumenstetter war ja Pfarrer von Boll — als Abgeordneter
gewählt werden50. Der Landtag wurde am 12. Oktober 1835 zu einer Vorbereitungssitzung
einberufen. In der ersten ordentlichen Sitzung am 14. Oktober 1835
erfolgte die Wahl für den Vorstand, wobei Blumenstetter und Koller je 10 Stimmen
erhielten, obwohl Blumenstetter der jüngste Abgeordnete war. Der Erbprinz
zu Hohenzollern-Hechingen ernannte daraufhin in Abwesenheit seines Vaters
Dr. Koller als den älteren zum Vorstand und Blumenstetter zum Stellvertreter.
In der Folgezeit hat letzterer zu allen wichtigen Verhandlungspunkten Stellung
genommen und die Beratungen maßgebend beeinflußt. Er und sein Amtskollege,
Pfarrer Diebold aus Thanheim, haben in diesem Landtag die Interessen des Landes
und seiner Bevölkerung wohl am nachhaltigsten vertreten. Schon in einer der ersten
Sitzungen trat Blumenstetter für die „größtmögliche Öffentlichkeit" der Verhandlungen
ein51. Nur unter dieser Voraussetzung habe er sich wählen lassen, denn
alles, was hinter verschlossenen Türen geschehe, sei suspekt. Besondere Anerkennung
verdienen die Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit, mit der die Abgeordneten,
und hier wieder im besonderen die beiden Geistlichen, die einzelnen Positionen des

45 StAS, Neuverz. Akten II 6140, Bl. 63.
18 Volksfreund, S. 20.

47 StAS, Neuverz. Akten II 6140, Bl. 63.

48 StAS, Ho 1-46, C I 4, Nr. 4.

49 Höh. W. Nr. 39 vom 26. 9. 1835.

50 § 27 der Wahlordnung vom 1. 2. 1835.

51 Verhandlungsprotokolle des ersten Landtags zu Hohenzollern-Hechingen im Jahre 1835/36 S. 60 ff.

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