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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0058
Hans Speidel

das landesherrliche Placet verweigert hatte, so daß es bei dem bisherigen Wessen-
bergischen verblieb. Allerdings hat sein Sohn Konstantin später dem Druck des
Freiburger Erzbischofs nachgegeben und die Genehmigung erteilt. Es brauchte aber
noch lange Zeit und große Mühe, „um auch die Geistlichen zur Unterwerfung zu
bringen" 61. Einen ausführlichen Plan entwickelte Blumenstetter für die Errichtung
eines Armen- und Arbeitshauses 6ä, wie er das bereits früher im „Volksfreund"
getan hatte. Ein besonderes Anliegen war ihm die Besserstellung der Dorfschul-
lehrer. In einer eingehenden Begründung wies er darauf hin, wie dringend dies sei,
„wenn das Schulwesen emporkommen und damit Bürgerglück und Wohlfahrt begründet
werden soll" ,3. Ein Lehrer müsse wenigstens 140 fl und ein Provisor 70 fl
im Jahr erhalten und, wenn es die Finanzen des Landes ermöglichten, später das
Doppelte. Viele Lehrer waren ihm noch in späteren Jahren für diese warme Befürwortung
dankbar, wie Lehrer Fink in seinen Erinnerungen, auf die an anderer
Stelle eingegangen wird, berichtet. Blumenstetter setzte sich auch für die unehelichen
Kinder ein, denen man in den Gemeinden ihrer Mütter Bürgerrecht gewähren
müsse64. In gleicher Weise trat er für die Juden im Fürstentum ein, die in einer
Petition die Verbesserung ihrer Lage erbaten. Diese Menschen seien „so gut als alle
anderen", sagte Blumenstetter, und „niemand habe das Recht, einen Juden, weil er
Jude ist, zu verfolgen ... Wenn einmal der liebe Gott keine Juden mehr wolle, so
werde er schon mit ihnen fertig werden, in jedem Fall aber habe er uns nicht zu
ihren Unterdrückern berufen." 85 Auch bei der Ergänzung und Verbesserung der
erwähnten Wahlordnung vom 1. Februar 1835 wirkte Blumenstetter mit, die dann
vom Fürsten als Wahlgesetz am 14. Juni 1837 mit „Zustimmung Unserer getreuen
Landesdeputation" erlassen wurde *'.

Trotz der zum Teil unpopulären Anträge blieben Blumenstetters Stellung und
Einfluß im Landtag unbestritten. Fast allen wichtigen Kommissionen gehörte er als
Mitglied an, und auch in den Landtagsausschuß wurde er berufen. Später wurde
er zum Landtagsdirektor gewählt und in diesem Amt immer wieder bestätigt. Ihm
ist es vor allem auch zu verdanken, daß die bei Eröffnung des ersten Landtags im
Jahre 1835 völlig ruinierten Finanzen des Landes wieder in geregelte Bahnen gebracht
wurden, und das war zweifellos eine der Hauptaufgaben der in diesem Jahr
gewählten Landesdeputation. Insofern hatte sich die Anstrengung aller Abgeordneten
, die sich mit großem Eifer ihrer Aufgabe unterzogen hatten, gelohnt. Nicht
ohne Berechtigung weist Blumenstetter bei seiner Eröffnungsansprache als Landtagsdirektor
in der Sitzung vom 12. Januar 1843 darauf hin, daß die „hauptsächlichsten
Zielpunkte", die er im Auge gehabt habe, „glücklicher erreicht worden
seien als es vielfältig vermutet wurde" e7. Wenn auch die Wünsche vor allem der
Landbevölkerung um Befreiung von den zahlreichen Feudallasten noch nicht erfüllt
wurden, so hatten die Landesdeputierten doch auch hier das Verdienst, immer wieder
auf diese alten Forderungen hingewiesen zu haben "8. Bei gerechter Abwägung

61 Rösch, Das religiöse Leben in Hohenzollern, S. 73.

62 Verhandlungsprot. des ersten Landtags 1835/36 S. 195.
65 Verhandlungsprot. des ersten Landtags 1835/36 S. 37 ff.

64 Verhandlungsprot. des ersten Landtags 1835/36 S. 182, 184.

65 Verhandlungsprot. des ersten Landtags 1835/36 S. 172 ff.
«« VuIBl. Hech. 1838 Nr. 6.

67 Verhandlungen der Hohenz. Hech. Landesdeputation 1843 S. 9.

68 Gönner S. 14.

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