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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0063
Pfarrer Blumenstetter

EI. Blumenstetter als Pfarrer in Burladingen und als „Volksmann"
in den Jahren 1848-49

Pfarrer Blumenstetter wurde im Januar 1847 von der Fürstl. Hohenzollern-
Hechingischen Regierung für die Pfarrei Burladingen präsentiert und am 25. Februar
1847 dort feierlich investiert84. Da er schon in früheren Jahren als Diakon
und Vikar hier tätig war, war ihm sein neuer Wirkungskreis nicht fremd. Wie schon
zuvor in Boll setzte er auch in dieser großen Pfarrei seine Bestrebungen fort, diese
im Wessenbergischen Sinn zu reformieren und die Neuerungen in der Liturgie und
in der Seelsorge einzuführen, die er für erforderlich hielt. Da er bisher viele Erfahrungen
gesammelt hatte und auch im öffentlichen Leben hervorgetreten war, fiel
es ihm nicht schwer, sich bald Achtung und Geltung bei seinen Pfarrkindern zu verschaffen
. Allerdings brachten ihm seine „Reformen" auch bald wieder Anfeindungen
, die zu Differenzen mit seiner vorgesetzten geistlichen Behörde führten. Dabei
hatte der Hechinger Stadtpfarrer Dekan Bulach wieder die Hand im Spiel. Dieser
übersandte am 24. Februar 1849 einen Geheimbericht an das „Hochwürdigste Erzbischöfliche
Ordinariat", „die Verwaltung des hl. Bußsakraments von Seiten des
Pfarrers Josef Blumenstetter zu Burladingen betreffend". Darin wird er beschuldigt
, daß er in der österlichen Zeit sogenannte liturgische Beichten abhalte. Er teile
die Beichtenden in vier Klassen, Männer, Frauen, Jünglinge und Mädchen ein und
lasse sodann eine solche Klasse an einem Vor- oder Nachmittag sich in der Kirche
versammeln. Zunächst belehre er die Anwesenden, öfters 200—300 Personen, über
Gewissenserforschung, Reue und Vorsatz, und danach fordere er sie auf, in den
Beichtstuhl zu gehen und nur die besonderen und die bei der Belehrung nicht berührten
Sünden zu bekennen. Einige Beichtväter säßen schon bereit, welche die Anwesenden
in einigen Stunden ohne vollständige Beichte und mit kurzem Zuspruch
in aller Schnelligkeit absolvierten. Damit verstoße Blumenstetter — so Dekan
Bulach — gegen den Geist der Kirche und vernachlässige diesen Zweig der Pastoration
in hohem Grade. In einer Nachschrift bat der Dekan das Generalvikariat, man
möge ihn nicht als Quelle dieser Anzeige angeben, weil er sonst Unannehmlichkeiten
von Blumenstetter zu erwarten habe M.

Diese von Blumenstetter angewandte Beichtpraxis, die er auch schon in Boll eingeführt
hatte, entsprach einer von Wessenberg unterzeichneten bischöflichen Verordnung
vom 6. Januar 1804, die gerade das Gegenteil von dem bezweckte, was ihr
später öfter angelastet wurde. Sie war aus der verantwortungsbewußten Sorge
Wessenbergs um einen fruchtbaren Empfang der hl. Ostersakramente entstanden M.
Bei vielen Katholiken waren in der damaligen Zeit die notwendigen Kenntnisse
über das Bußsakrament mehr als dürftig, weshalb die vor der Beichte angeordnete
Belehrung über die Erfordernisse gültigen und gnadenreichen Sakramentenempfangs
nur von Nutzen sein konnte Auch die Einteilung in verschiedene Gruppen, wie

84 EAF, Akten über die Pfarrei Burladingen.

85 EAF, Personalakten Blumenstetter.
88 Keller S. 310.

87 Keller S. 310.

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