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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0066
Hans Speidel

mögen. Zu diesen Lasten rechnen wir vordersamst den Hauptfall, die Leib- und
Rauchhühner, die Frohnen und die Frohn-, Hunds-und Jagdgelder. Weiter wird
ins Auge zu nehmen sein: eine allgemeine Vermögens- und Einkommensteuer,
der auch das fürstliche Allod und Domanialgut zu unterwerfen, die Beteiligung
der Herrschaft an den Gemeindelasten ihrem Grundeigentum entsprechend, der
Wegfall des Salzaufschlages und Überweisung eines Teils der Zolleinnahme und
des Ohmgeldes an die Landeskasse, die Aufhebung des Biermonopols und Einführung
einer Malzsteuer für die Landeskasse, die Fixierung sämtlicher Lehen,
die Einführung des württembergischen Hohlmaßes, die Aufhebung der Stempel
und der richterlichen Befugnis der Hofkammer, die Errichtung einer Armen-
und Beschäftigungsanstalt für Stadt und Land und die Zulassung von Beamten
und Geistlichen für die Wahl zur Landesdeputation ohne die Beschränkung auf
die Zahl 3. Zu dem Zweck wird die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung
durch die Gemeindevorsteher unter Mitwirkung aller rechtschaffenen Bürger
und die Bitte um Einberufung der Landesdeputation, als des einzigen gesetzlichen
Organs in Landesangelegenheiten, empfohlen. Auf der Landesdeputation
ruhe noch teilweise unverdiente Mißkennung, gegen sie werden noch
hie und da aufgehetzte, dumme Schmähungen laut. Aber sie wird mit Verachtung
darüber hinwegsehen. Erfolg darf man sich von ihr jedoch nur dann versprechen
, wenn sie auf einen zuverlässigen Hinterhalt im ganzen Volk sich
stützen kann, daß es nicht wieder geht wie damals, wo der Landtag aus guten
Gründen die Steuer verweigerte und das Volk sie ohne die geringste Widerrede
zahlte." 98

Eingangs bedauerte der Verfasser, daß die allgemeinen Forderungen nach Pressefreiheit
, Schwurgerichten so wenig Verständnis bei den Landesangehörigen finden
würden, betonte aber auch, daß alle Veränderungen nur auf gesetzlichem Wege
erreicht werden sollten. Aufgrund der aufgetretenen Unruhen und wohl auch in
Auswirkung des Flugblatts von Blumenstetter wurde von der Regierung folgendes
veranlaßt:

1. Am 10. März berief der Fürst — wie er sagte, auf Ansuchen des Landesdeputationsausschusses
— einen außerordentlichen Landtag auf den 13. März
zusammen ** und

2. erließ am selben Tag den Hauptfall, die Leib- und Rauchhühner, die Lehenhühner
, das Eiergeld und die Wochentags- und Jagdfrohngelder

Trotz dieser Zugeständnisse, die besonders für die Landbevölkerung eine gewisse
Erleichterung brachten, und trotz der Aufforderung des fürstlichen Oberamtmanns
an die Ortsvorsteher im oben zitierten Verordnungs- und Anzeigenblatt, an der Erhaltung
von Ruhe und Ordnung mitzuwirken, waren die Ereignisse nicht mehr
aufzuhalten. Am Morgen des 11. März strömten rund 1500 Menschen aus fast allen
Gemeinden des Fürstentums nach Hechingen. Sie drohten mit Brandstiftung und
anderen Gewalttätigkeiten, falls ihre Wünsche und Forderungen nicht erfüllt würden
. Man verlangte nach der Anwesenheit des Fürsten, der, um noch Schlimmeres

»8 Cramer S. 448 f.

9» VuABl. Hedi. vom 11. 3. 1848 Nr. 21.
100 Eglers Chronik der Stadt Hedaingen S. 257.

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