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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0082
Hans Speidel

mehreren anderen nocii einen Antrag des Abgeordneten Moritz Mohl aus Stuttgart
unterzeichnet, der nach seiner Rückkehr aus Frankfurt noch viel Staub im Fürstentum
aufwirbelte. Danach sollte die Reichsgewalt jederzeit das Recht haben, deutsche
Staaten aus Gründen des öffentlichen Wohls unter gewissen Voraussetzungen durch
Reichsgesetz für reichsunmittelbar zu erklären. So sollten nach Ziffer 5 dieses Antrags
deutsche Länder mit weniger als 500 000 Einwohnern entweder mit der Verkündigung
der Reichsverfassung reichsunmittelbar werden oder sie könnten größeren
Staaten, von denen sie umgeben sind, durch Reichsgesetz zugeteilt werden.
Durch ein solches Gesetz wären auch die beiden hohenzollerischen Fürstentümer
betroffen worden. Der Abgeordnete Mohl führte zur Begründung seines Antrags
den „kleinen Staat Sigmaringen" an, von dem er sagte, daß er, wenn er in dem
Gebiet eines großen Landes gelegen wäre, von einem Landrat oder Oberamtmann
regiert würde. Statt dessen gäbe es hier „eine Geheimkonferenz, eine Regierung, ein
Hofgericht, eine Finanzkammer, acht oder zehn Oberämter, und Gott weiß, was
noch" m. Eine solche Verwaltung sei viel zu teuer. Man dachte hier zunächst an einen
Anschluß des Fürstentums Hechingen an Württemberg, was Blumenstetter wohl
auch im Auge hatte. Es gab aber auch Stimmen dagegen, die auf die 1000jährige
Geschichte des Fürstentums und die Verbindung mit dem Fürstenhaus hinwiesen.
Wieder andere redeten einem Anschluß an Preußen das Wort, das stammverwandt
und erbberechtigt sei172. Blumenstetter wie auch sein Nachfolger in der Nationalversammlung
, Assessor Baur aus Hechingen, wurden in dem Zusammenhang häufig
angegriffen. Letzterer enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag Mohl der
Stimme. In einem Schreiben an den Präsidenten der Nationalversammlung begründete
er seine Stimmenthaltung damit, daß er noch nicht im Besitz eines vom „Landstand
des Fürstentums Hechingen geforderten Willensausspruchs" sei Das Gesetz
fand jedoch im Frankfurter Parlament keine Mehrheit. Trotzdem ging die Diskussion
im Fürstentum Hechingen in dieser Angelegenheit weiter. Auch die Landesdeputation
beschäftigte sich verschiedentlich mit diesem Thema. Darüber wie auch
über die weitere politische Tätigkeit Blumenstetters nach seiner Rückkehr aus Frankfurt
wird im nächsten Abschnitt die Rede sein.

Blumenstetter kehrte Ende Oktober 1848 wieder in seine Pfarrgemeinde Burladingen
zurück. Ob ihn seine Tätigkeit in Frankfurt befriedigt hat, muß in Frage
gestellt werden. Wie die meisten Abgeordneten war auch er mit großen Hoffnungen
nach Frankfurt gekommen. Aber schon nach wenigen Wochen mußte er feststellen,
daß Schwierigkeiten von innen und außen auftraten, mit denen man nicht gerechnet
hatte. Je länger sich die Beratungen hinzogen, desto mehr wurden die Erwartungen
enttäuscht. Für Blumenstetter dürfte noch ein weiteres hinzugekommen sein. Zweifellos
schwebte auch ihm das neu zu schaffende große Verfassungswerk vor Augen,
das ja die Hauptaufgabe der Nationalversammlung war, als er das Mandat übernahm
. Aber in den Einzelheiten hatte er davon doch eine zu allgemeine, um nicht
zu sagen, unklare Vorstellung. Hierin waren ihm viele der übrigen Teilnehmer
überlegen. Das dürfte ihm, dem sonst klugen und aufgeschlossenen Mann, nicht entgangen
sein, und damit dürfte auch seine Zurückhaltung im Parlament zumindest

171 Sten. Ber. S. 2748, 3824 f.
"* VuABl. Hech. 1848, S. 476.
173 Sten. Ber. S. 3841.

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