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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0088
Hans Speidel

nommen habe, was er in Abrede stellte und was wohl auch nicht zutraf!02. Sicher
aber hatten die Redner am Fuße der Burg Hohenzollern Kenntnis von den Reutlin-
ger Beschlüssen. Denn wie dort wurde auch hier gefordert: „Bündnis mit allen
Reichsländern, besonders mit Baden und der Pfalz, Zurückberufung der Truppen
an der badischen Grenze und Ablehnung des Durchmarsches reichsverfassungs-
feindlichen Militärs, Bewaffnung des ganzen Volkes zur Abwehr des Angriffs
jedes Reichsfeindes." !03 Die weiteren Reutlinger Forderungen „Vereidigung von
Militär und Zivil auf die Reichsverfassung" sowie „allgemeine politische Amnestie"
schieden für das Fürstentum Hechingen aus, da die Vereidigung bereits am 17. Mai
von der Regierung angeordnet war und hier bisher niemand wegen politischer
Straftaten verfolgt wurde. Im Gegensatz zu einem Teil der Reutlinger Redner und
auch zu den Veranstaltern einer in Gammertingen abgehaltenen Versammlung der
Demokraten des Fürstentums Sigmaringen forderte in Hechingen keiner der Redner
zu Umsturz und Gewalttätigkeiten auf, was nicht zuletzt dem mäßigenden Einfluß
Blumenstetters zu verdanken sein dürfte. Vielmehr wählte dieser den gesetzlichen
Weg: die Einberufung der Landesdeputation. Diese trat am 5. und 6. Juni zusammen
, und diese Sitzung darf wohl als die bedeutsamste des Jahres 1849 bezeichnet
werden und die letzte, die erwähnt zu werden verdient. Die Landesdeputation
machte sich im wesentlichen die Beschlüsse der Versammlung des Märzvereins vom
3. Juni zu eigen und legte sie der fürstlichen Regierung zur Genehmigung vor. Ein
Teil dieser Forderungen wurde von der Regierung auch genehmigt, so der Anschluß
an das reichsgesetzlich bestehende Bündnis der Reichslande, die Zurückberufung der
Truppen von der badischen Grenze, die Verweigerung des Durchmarsches von
Truppen, deren Land die Reichsverfassung nicht anerkannt hatte, sowie die alsbaldige
Bewaffnung des Volkes. Auch gab die Regierung ihre Zustimmung zur
sofortigen Vornahme der Wahl für den Nachfolger des im Februar verstorbenen
Abgeordneten Baur für die Nationalversammlung sowie für die Durchführung der
Grundrechte, soweit es zur Zeit möglich sei. Dagegen wurden die weiteren Forderungen
der Landesdeputation ablehnend und zum Teil ausweichend von der Regierung
beschieden. Vor allem, so meinte diese, könne der Gesandte bei der Zentralgewalt
nicht zurückgenommen werden, solange noch kein anderer deutscher Staat
dies getan habe 204. Wegen der weiteren Durchführung der Beschlüsse wurde, wie
Blumenstetter im Verwaltungs- und Anzeigenblatt vom 13. Juni mitteilte, der
Landtagskommissär von Wangenheim an die württembergische Regierung abgesandt
, nach dessen Rückkehr die Landesdeputation weiter beraten wolle. Zur Durchführung
der geplanten Maßnahmen kam es jedoch nicht mehr, da sich die Ereignisse
in den folgenden Wochen überstürzten. Am 18. Juni versagte die Mehrheit der
württembergischen Kammer dem Rumpfparlament in Stuttgart die Anerkennung,
und auf dem Weg zum Reithaus, dem neuen Tagungsort, wurden die Abgeordneten
mit Kavallerie auseinandergetrieben. Alle Abgeordneten, die nicht die württembergische
Staatsangehörigkeit besaßen, wurden ausgewiesen und verließen Stuttgart,
ohne daß es wieder zu einer weiteren Sitzung kam. Zwar wurde der Abgeordnete
Würth, der Nachfolger von Pfarrer Sprißler in der Nationalversammlung, von der

ä«2 StAS, Ho 235, I-X, D 386.

203 Valentin Bd. 2, S. 501.

204 VuABl. Hech. 1849, Nr. 46.

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