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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1970/0098
Hans Speidel

ligen Sakraments der Buße" zu erscheinen 234. Die in Trillfingen bestehende Marianische
Bruderschaft, der jeder Kommunikant „früheren Aufzeichnungen zufolge"
angehörte, ohne besonders als Mitglied eingeschrieben zu sein, führte er gewissenhaft
weiter und ordnete an, daß künftig Knaben und Mädchen nach ihrem Weißen Sonntag
in die Bruderschaft aufgenommen und ihre Satzung von ihm in Empfang
nehmen sollten 235. Auch die Bruderschaftsfeste der „Erzbruderschaft der ewigen
Anbetung des hochwürdigsten Sakraments", die Erzbischof Hermann von Vicari
im Jahre 1855 in der ganzen Erzdiözese eingeführt hatte 236, hielt er regelmäßig ab,
wogegen von der seinerzeit von Wessenberg angeordneten und von Blumenstetter
in Boll eingeführten Bruderschaft „Von der Liebe Gottes und des Nächsten" in den
Verkündbüchern nichts mehr verzeichnet ist. Blumenstetter nahm auch die damals
allgemein üblichen Weihen und Segnungen vor und führte die althergebrachten
Prozessionen und Bittgänge durch.

Wie bei der Ausübung seiner seelsorgerischen Tätigkeit, so vermied er auch
gegenüber seinem Erzbischof und gegenüber Rom alles, was ihm nachteilig hätte ausgelegt
werden und Anlaß zur Beanstandung hätte geben können. So richtete er am
Peter- und Paulstag 1867, als anläßlich der Säkularfeier des Martyriums der
Apostelfürsten auf Einladung des Papstes mehr als 500 Bischöfe in Rom versammelt
waren, die dringende Aufforderung an die Gläubigen, „für den hl. Vater Pius IX.
sowie die um ihn aus allen Teilen des katholischen Erdkreises versammelten Bischöfe,
für die vielen und schweren Anliegen der Kirche und um den endlichen Sieg des
Kreuzes zum Heil der Welt die inbrünstigsten Gebete zu verrichten." 237 Und am
zweiten Adventssonntag 1869 hielt er anläßlich der Eröffnung des Ersten Vatikanischen
Konzils eine Andacht zur „Erflehung des göttlichen Segens für die römische
Kirchenversammlung", wobei er bei dieser Gelegenheit die Bedingungen des vom
Papst aus diesem Anlaß bewilligten Jubelablasses verkündete. Eine Stellungnahme
Blumenstetters zu dem auf diesem Konzil verkündeten Dogma von der Unfehlbarkeit
des Papstes ist nicht bekannt. Er scheint sich auch hier zurückgehalten zu haben,
was besonders bemerkenswert ist, weil dieses auch im schwäbischen Raum starke
Kritik hervorrief. Bischof Hefele aus Rottenburg erklärte als letzter deutscher Bischof
seine Zustimmung hierzu. Auch einer der bekanntesten Theologen Hohen-
zollerns jener Jahre, der schon als Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung
erwähnte Professor Dr. Dieringer aus Rangendingen, der als sehr orthodox und
ultramontan bekannt war, gab seine Professur in Bonn auf und verbrachte als
Pfarrer von Veringendorf seine letzten Jahre, weil er dieses Dogma mit seiner Auffassung
nicht in Einklang bringen konnte 238. Im Zusammenhang mit den Kulturkampfgesetzen
hat Blumenstetter der kirchlichen Haltung beigepflichtet. So unterzeichnete
er die Ergebenheitsadresse der Geistlichen des Kapitels Haigerloch an den
Erzbistumsverweser Lothar von Kübel vom 3. Februar 1873, worin diese ihm bei
der Durchführung der im Entwurf vorliegenden preußischen Kulturkampfgesetze
ihre „unwandelbare Treue" versicherten. Darin heißt es am Schluß: „Unsere religiöse
Überzeugung ist als solche souverän; im Bereich des Gewissens gilt nur die

234 PfarrA Trillfingen, Verkündbücher 1862 ff.

235 pfarrA Trillfingen, Verkündbuch 1X62, 19. Sonntag nach Pfingsten.
238 Wetzel II. Teil, S. 375.

237 PfarrA Trillfingen, Verkündbuch 1867, Peter und Paul.
288 HB. Hech., Erinnerungen Finks an Blumenstetter (K 800).

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