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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0016
Bernhardt

30 Gulden, 1 unbesetzter mit 25 Gulden, 1 Hechinger Malter Korn mit 1 Gulden
und 1 Fuder Wein mit 15 Gulden verrechnet werden. Zur Führung der abschließenden
Verhandlungen und zur Formulierung der Verträge wurden der
Hechinger Kanzler Dr. Leonhard Kager und der Statthalter der Herrschaft
Hohenberg Christoph Wendler von Pregenroth 15 hinzugezogen. Letzterer mußte
aber wegen Erkrankung seiner ersten Frau wieder abreisen, noch bevor man über
die Verteilung der Fahrnis eine Einigung erzielt hatte 16.

Bis zum 27. November war die Arbeit der Kommission so weit gediehen, daß
sie den drei Brüdern einen Teilungsvorschlag vorlegen konnte 17. Da Eitelfriedrich
, Karl und Christoph nichts dagegen einzuwenden hatten, kam es schon am
4. Dezember zur Ausfertigung der brüderlichen Erbeinung folgenden Inhalts: Eitelfriedrich
, Karl und Christoph übernehmen die Versorgung ihrer Mutter Anna
zu gleichen Teilen. Sie verpflichten sich ihr gegenüber zur Zahlung von 500 Gulden
Zins für die Widerlegung des Heiratsguts und von 50 Gulden Zins für die
Morgengabe sowie zur Lieferung von 49 Maltern 14 Vierteln Vesen, 49 Maltern
14 Vierteln Haber und 4 Fudern Wein. Die am 8. August mit ihrem Bruder Joachim
erzielte Einigung wird nochmals ausdrücklich bestätigt. Ihren im Kloster
Inzigkofen lebenden Schwestern Amalie und Kunigunde werden je 50 Gulden
Leibgeding und standesgemäße Kleidung zuerkannt, wofür Karl und Christoph
aufkommen. Solange man mit Österreich um die Zugehörigkeit der Grafschaften
Sigmaringen und Veringen zum Reich prozessiertls, sollen die Reichs- und Kreisanlagen
sowie der Beitrag an das Grafen- und Herrenkollegium für die Grafschaft
Zollern, die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein von Eitelfriedrich und Christoph
je zur Hälfte bestritten werden. Die Ausübung des Reichserbkämmereramts
19 steht Eitelfriedrich als dem ältesten zu. Ihm gebührt auch die Nutzung
der zu diesem Amt gehörenden 254 Gulden 40 Kreuzer Zinsen, welche die Reichsstadt
Reutlingen für die verpfändete Stadtsteuer jeweils an Martini zu entrichten
hat. Bei einer Ablösung des Pfandlehens müssen diese 5000 Goldgulden unbeschadet
des Nutzungsrechts wieder anderweitig als gemeinsames Stammlehen angelegt
werden. Von den 24 Gulden Zins für 480 Goldgulden Hauptgut an Anna, Witwe
des Ulrich Philipp Freiherrn von Hohensax geb. von Hohenzollern, muß jeder V3
übernehmen. Als Ausgleich für die Mehreinnahmen der Grafschaft Hohenzollern
hat Eitelfriedrich an Karl 20 070 Gulden 19 Kreuzer 5 Heller Hauptgut oder
1003 Gulden 31 Kreuzer Zins und an Christoph 18 910 Gulden 40 Kreuzer IV2
Heller Hauptgut oder 945 Gulden 32 Kreuzer Zins zu zahlen. Eitelfriedrich übernimmt
von Karl Schulden in Höhe von 18 000 Gulden, die gewöhnlich mit Gold-

15 Siegfried Krezdorn, Wendler von Pregenroths Aufstieg und Fall. Der Sülchgau 1966,
50-59.

16 StAS, Reichskammergerichtsakten Nr. 6732.

17 FAS, HS 53.792 und HS 184.20.

18 Dieser Prozeß wurde eingehend von Herberhold untersucht (Franz Herberhold, Reichslehen
oder österreichisches Eigentum? Ein Reichskammergerichtsprozeß um die Grafschaften
Veringen und Sigmaringen in den Jahren 1549-1588. HJh 12 (1952) 26-40).

19 Vgl. dazu Eugen Schnell, Das Reichs-Erzkämmereramt der Markgrafen und Kurfürsten
von Brandenburg und das Reichs-Erbkämmereramt der Grafen und Fürsten von Hohenzollern
. Haus- und rechtsgeschichtliche Abhandlung mit 22 urkundlichen Beilagen.
S. A. aus Archiv des historischen Vereins von Oberfranken zu Bayreuth 12 (1873) 44 S.

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