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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0023
Hohenzollernsche Erbteilung

haus zu Veringenstadt mit dem Zeugenverhör beginnen konnte44. Die Urteile
wurden 1590 gesprochen; aber sie sind ebenso wie die Prozeßakten in den Sigmaringer
Archiven nicht vorhanden. Eitelfriedrich schien mit dem Ausgang der beiden
Prozesse zufrieden gewesen zu sein, denn er schrieb seinen beiden Brüdern:
„Ich danckh aber nochmahl dem lieben Gott, daß durch dise baide an dem kay-
serlichen Cammergericht erlangte Urthelen die Warhait und Gerechtigkhait an
Tag khomen, welche aus gerechtem Urthel Gottes sich nimmer mehr undertruk-
khen lasst. Dann ob ich derjenig sey, der die Schätzung der Grafschaft Zollern oc-
cultirt hinderhalten habe und was dergleichen anzigliche Iniurien mehr sein, deren
ich unguetlich bezichtigt worden, daß ist durch die höchste iustitia im Reich ausgesprochen
" 45.

In einem weiteren Brief wird die Abfindungssumme genannt, die Eitelfriedrich
zahlen mußte: „Waß in baiden an dem hochloblichen kayserlichen Cammergericht
schwebendte Sachen, die Eure Liebden wider mich clagt und gesucht, und sonderlich
in Sachen Stauffenberg (darin über etliche vil tausent Gulden gethoner Forderung
Gott Lob Euren Liebden 542 Gulden in allem zuerstatten mir ufferlegt)
neulicher Zeit sententirt und außgesprochen ist" 4e. Dazu kamen dann noch 300
Goldgulden Prozeßkosten, die beide Parteien je zur Hälfte zu zahlen hatten 47.

3.2 Die Unzufriedenheit des Grafen Joachim mit seiner Abfindung

Verglichen mit seinen älteren Brüdern ist Graf Joachim im Testament des Grafen
Karl auffallend benachteiligt worden. Diese Benachteiligung wurde durch die
Erbteilung zwar gemildert, aber zufrieden konnte er mit seinem Erbteil nicht sein.
Seit seiner Studentenzeit schwer verschuldet, hat sich seine finanzielle Lage durch
das Erbe nicht entscheidend gebessert. Schon vor 1575 war er in den Dienst des
Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg getreten und lebte bis zu seinem Tode
am 7. Juli 1587 am kurfürstlichen Hof zu Berlin 48. Weil Joachim bei der Erbteilung
noch unmündig war, legten seine Brüder großen Wert darauf, daß er die am
8. August 1576 getroffenen Vereinbarungen49 nach erreichter Volljährigkeit
nochmals approbierte. Dies geschah am 29. Juli 1579 in Sigmaringen. In dem neuen
Vertrag erklärten sich Eitelfriedrich, Karl und Christoph bereit, von den
24000 fl Hauptgut, auf die Joachim Anspruch hatte, 12000 fl abzulösen. Dieser
Betrag sollte ausschließlich zur Schuldentilgung verwendet werden. Bereits 1577
hatten die Brüder 4000 fl an Augsburger Gläubiger bezahlt. Nunmehr verpflichteten
sie sich, weitere Gläubiger mit 5000 fl abzufinden. Den Rest in Höhe von
3000 fl zahlten sie Joachim in bar aus mit der Auflage, seine Schulden in der
Mark Brandenburg zu tilgen. Von den restlichen 12000 fl Hauptgut wurden ihm
lebenslänglich 600 f 1 Zins zu zwei Zielen ausbezahlt. Nach seinem Tode sollte die-

44 StAS, Reichskammergerichtsakten Nr. 6732, 6733.

45 FAS, HH A 645 (Brief vom 29. November 1590).

*' FAS, HH A 642 (Brief Eitelfriedrichs an Karl und Christoph vom 19. November
1590).

47 StAS, Ho 1, B I 4, Nr. 5, Bl. 9.

48 S. Anm. 7.
48 S. 12 f.

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