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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0042
Bernhardt

ohne zuvor die Zustimmung der übrigen Waldburger Agnaten eingeholt zu haben.
Christoph Truchseß erhob gegen den Verkauf am 11. Oktober Einspruch und dieser
führte zu „etwas Widerwillen, Irrung und Mißverstand. Etliche hitzige, zum
Teil ehrenrührige Schreiben" wurden ausgetauscht, aus denen „leicht allerhand
nachteilige beschwerliche Weiterungen entstehen möchten". Um dies zu verhindern
, hat Kaiser Rudolf II. Eitelfriedrich und Graf Wilhelm von Zimmern am
24. Februar 1584 die gütliche Einigung der Parteien übertragen 55. Als Eitelfriedrich
Ende 1584 außerdem noch am Generalkapitel in Mergentheim teilnehmen
sollte, bat er, auf ihn zu verzichten und statt dessen seinen Bruder Karl zu entsenden
56.

Sehr stark wurden Eitelfriedrich und seine Räte von der Revision des sogenannten
Fraischprozesses zwischen den Markgrafen von Brandenburg und der
Reichsstadt Nürnberg in Anspruch genommen57. Der Streit um die Blutgerichtsbarkeit
hatte bereits im 15. Jahrhundert begonnen. In einem Schiedsvertrag
von 1496 wurde Nürnberg innerhalb der Mauern die volle Gerichtsbarkeit zugesprochen
. Außerhalb der Stadt blieb die Gerichtsbarkeit nach wie vor umstritten.
1526 kam es zum Prozeß. Das Urteil des Reichskammergerichts fiel 1583 zugunsten
der Markgrafen aus. Die Revision Nürnbergs wurde 1587 verworfen und der
1591 eingeleitete petitorische Prozeß nie entschieden. Die Problematik der Kommissionstätigkeit
wird an diesem Fall besonders deutlich. Das durch Aufträge dieser
Art gewonnene Ansehen mußte, wie ein Brief Eitelfriedrichs an Markgraf Georg
Friedrich von Brandenburg zeigt, mit der Vernachlässigung der eigenen Arbeit
und großen Unkosten erkauft werden. Auf das Drängen des Markgrafen, die Bearbeitung
der Revision durch die Freistellung des Hechinger Obervogts Dr. Dretz-
ler zu beschleunigen, beteuerte Eitelfriedrich: „Dann Euwer Durchlaucht sollen
mir gnedig vertrauwen, daß ich gedachten Dr. Drechsler nit ein - sunder ofter-
maln mit Ernst ermanet und eingebunden, daß er disem hochwichtigen Werckh
mit allem Vleiß außwarten und nachgedenckhen soll. Wie ich ime dann nunmer
in die 2 Jar lang, sid er disen Sachen beiwondt, zue nichts gebrauchen könden und
da gewießlich mir dise gemelte Zeit auf die 1000 fl Besoldung über in gangen. Dagegen
er mir vast in nichts Nutz gewesst. Doch soll mich diß alles nit reuwen,
sunder Euwer Durchlaucht und dem churfürstlichen Hauß Brandenburg zu Wolfart
und Gutem" gereichen 58.

Dagegen barg der Auftrag des Kaisers vom 26. April 1589, Konrad und Melchior
Veit von Rechberg den Lehenseid abzunehmen und ihnen die Lehensbriefe
über den Blutbann in den Gerichten Hohenrechberg, Oberwaldstetten, Wäschenbeuren
und Donzdorf auszuhändigen, keine Schwierigkeiten59. Eitelfriedrich
konnte dem Kaiser am 31. Juli berichten, daß er den Befehl am 26. Juli ausgeführt
habe 60.

55 Vochezer III, 81 f., 497 f.

56 StAS, Ho 1, C II 8 Nr. 112, Bl. 87.

57 FAS, HH A 684. - StAS, Ho 1, C II 8 Nr. 122, Bl. 19 f. - W. Koch, Der possessorische
Fraischprozeß und der Begriff Landeshoheit. Diss. Erlangen 1950. Maschinenschrift
. - Nürnberg. Geschichte einer europäischen Stadt. Hrsg. von Gerhard Pfeiffer.
München: Beck 1971, 121, 307 f.

58 Brief vom 3. März 1587 (StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 123, Bl. 130 f.

59 FAS, HH A 648.

«» StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 123, Bl. 332.

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