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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0046
Bernhardt

lassen, sich in andere Dienst zu begeben und daselbsten mit Pflichten beladen zu
lassen" 8S. Die Behauptung von Dr. Kager, er könne dem Grafenkollegium wegen
seines Prozesses mit Christoph Truchseß zu Waldburg nicht länger dienen, bezeichnete
Eitelfriedrich als „ein lautterer Muetwill", denn dann hätte er auch
nicht in seine Bestallung als Advokat von Haus aus einwilligen dürfen. Eitelfriedrich
befürchtete, der neue Syndikus könne dasselbe Gehalt verlangen wie Dr. Kager
. Auch hielt er die zusätzliche Anstellung eines Advokaten für „ain gantz
unnötig vergebenlich Werck, welches nirgents dan zu vergebenlichen Unkosten
geraicht, mit welcher Ubermas des Costens man pillich gemeine Graven und Herrn
verschonet haben soll". Zuletzt drohte er, falls Dr. Kager „nit genzlich abge-
schaft, wil ich furohin keine Anlagen mehr geben, sonder uf ander Weg bedacht
sein. Und da man sich dergleichen Handlungen soll zuebefahrn haben müest,
werden Euwer Liebden erfahren, das sich in Kürze ein grosse Enderung under uns
begeben müeste" 84. Als Eitelfriedrich kurz darauf aus dem Ulmer Abschied entnehmen
mußte, daß der Grafen- und Herrentag Dr. Gröpper, den Kanzler seines
Bruders Karl, als Syndikus angestellt hatte, war seine Verärgerung noch größer.
Dr. Gröpper war Niederländer und als solcher erschien er Eitelfriedrich als Syndikus
ungeeignet, weil ihm die Landesgewohnheiten nicht genügend vertraut waren
. Auch lehnte er die Doppelbestallung von Dr. Gröpper als Kanzler und Syndikus
ab, weil sein Bruder Karl mit einigen Grafen und Herren „viele beschwerliche
und hochwichtige Prozesse" am Reichskammergericht führte. In die Bestallung
wollte er nur dann einwilligen, wenn Graf Karl Dr. Gröpper zuvor als
Kanzler entlasse und ihn als Advokat von Haus aus nur in Prozessen verwende,
welche die Grafen und Herren nicht berühren. Zuletzt wiederholte er seine Drohung
, er werde solange keine Kontributionen zahlen, bis man die Anstellungen
von Dr. Gröpper und Dr. Kager rückgängig mache 85. Diesen Forderungen mußte
sich das Grafen- und Herrenkollegium beugen, wenn es bei der unnachgiebigen
Haltung Eitelfriedrichs einer schweren Zerrüttung aus dem Wege gehen wollte.
Die Grafen Karl von Hohenzollern-Sigmaringen und Jakob Truchseß zu Waldburg
legten hierauf das Ausschreibamt nieder, Eitelfriedrich und Graf Rudolf von
Helfenstein traten an ihre Stelle **.

Als Graf Eitelfriedrich 1576 die Regierung der Grafschaft Zollern antrat,
sah er sich vor Aufgaben gestellt, die zu bewältigen seine ganze Tatkraft und
Energie in Anspruch nahmen87. Sein Vater hatte die 1558 von Graf Jos Nikiaus
II. ererbte Grafschaft von Sigmaringen aus regiert. Nun mußte in Hechingen
zuerst wieder eine Residenz und eine funktionsfähige Regierung geschaffen
werden. Aber auch die Landesverteidigung lag im argen. Eitelfriedrich sah sich
daher genötigt, zuerst einmal bei Bernhard Gerdinger in Straßburg am 10. November
1576 um 3000 Gulden die Kriegsausrüstung für 300 Mann zu bestellen,
die bis zur Fertigstellung des Zeughauses in Hechingen auf der Festung Hohen-

83 StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 122, Bl. 4.

84 Ebenda Bl. 8 ff.

85 Ebenda Bl. 28 ff.

66 HStAS, B 571, Bü. 165, 206.

87 Vgl. Cramer 44. - Egler 76 f. - Manns 205 ff. - Schmid 165 ff. - Manfred Huber,
Die Durchführung der tridentinischen Reform in Hohenzollern (1567-1648). HJh 23
(1963) 10.

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