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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0052
Bernhardt

Jahren 1592 und 1593 mit den einzelnen Gemeinden neue Verträge ausgehandelt
ul, die bis zur Aufhebung der Fron im Jahre 1848 nahezu unverändert geblieben
sind. Ihnen zufolge erklärten sich die Untertanen bereit, bis zum Aussterben
der Hechinger Linie jährlich 4272 Gulden zu entrichten und hatten fortan nur
noch gemessene Holz-, Wiesen-, Acker-, Fuhr-, Mühlen-, Wochentags- und Baufronen
bei Instandsetzungsarbeiten an der Burg Hohenzollern zu leisten. Die Jagdfronen
blieben allerdings nach wie vor unbegrenzt.

Die relativ hohe finanzielle Belastung des einzelnen ist im Laufe der Zeit
durch Geldentwertung und Bevölkerungsvermehrung stark gemildert worden. Der
Vertrag sah ferner den ersatzlosen Wegfall der Geldzahlungen beim Erlöschen der
Hechinger Linie vor sowie die gänzliche Aufhebung der Fronpflicht beim Aussterben
des gesamten zollerischen Mannesstammes.

Vorerst war jedoch ein Verzicht auf die Fron nicht möglich, obwohl die Grafen
Jos Nikiaus II. und Eitelfriedrich einsahen, daß die Bauern in ihren eigenen
Arbeiten dadurch sehr behindert wurden 112. Es war deshalb vor allem die Fronleistung
, an der sich der Streit der Herrschaft mit den Owinger Untertanen entzündet
hat113. Das Dorf Owingen gehörte zusammen mit Grosselfingen und Stetten
bei Haigerloch zur Herrschaft Haimburg. Diese war im 14. Jahrhundert in
den Händen der Grafen von Zollern, bevor sie in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts
an die Herren von Bubenhofen fiel und von diesen im Jahre 1522 an die
Herren von Weitingen veräußert wurde. 1534 wurde die Herrschaft geteilt. Hans
von Weitingen erhielt Grosselfingen und Stetten bei Haigerloch, Fritz Jakob von
Anweil Schloß Haimburg und Owingen. Letzterer verkaufte seinen Anteil bereits
fünf Jahre später an Graf Jos Nikiaus II. von Zollern, der 1542 von Hans von
Weitingen auch die Dörfer Grosselfingen und Stetten bei Haigerloch erwarb.

Bei der Teilung des hohenzollernschen Besitzes im Jahre 1576 fiel die Herrschaft
Haimburg an die Linie Hohenzollern-Hechingen mit Ausnahme von Stetten
, das der Herrschaft Haigerloch zugeteilt wurde. Dadurch wurden alte Bindungen
zerrissen, ohne daß sich sogleich Nachteile bemerkbar machten. Erst als
sich das Verhältnis der beiden Brüder Eitelfriedrich und Christoph wegen vieler
ungeklärter Rechtsverhältnisse ihrer eng verzahnten Herrschaftsgebiete trübte,
entstanden durch die Teilung für die vielfach miteinander versippten Einwohner
der Dörfer Owingen und Stetten Probleme mit schwerwiegenden Folgen. Denn nun
verbot Eitelfriedrich den Owinger Bauern den Verkauf ihrer landwirtschaftlichen
Erzeugnisse in der nahe gelegenen Stadt Haigerloch. Außerdem durfte bei Strafe
von Geld, Leib, Ehre und Gut das Korn nicht mehr wie bisher in der Stettener
Mühle, sondern nur noch in der entfernter gelegenen Wüstenmühle bei Hechingen
gemahlen werden. Als die Owinger sich diesem Befehl widersetzten und nach wie
vor mit ihrem Korn nach Stetten fuhren, wurde jeder von ihnen mit 10 Pfund
Heller bestraft m. Eine weitere schwere Belastung in dem Verhältnis von Untertanen
und Herrschaft war die Leistung der Fron. Im Jahre 1538 hatte Junker
Fritz Jakob von Anweil den Owinger Bauern eine weitgehende Fronbefreiung be-

111 FAS, DH 51. 2-11, 87, 147-149, 155-158, 167, 168, 179-181, 192, 193.

112 Cramer 90 f., 93, 95.

113 Egler 87. - Cramer 287 f. - Manns 212 f. - Johann Adam Kraus, Freibirsch und
zollerischer Forst. HJh. 7(1940) 4 f.

114 StAS, Ho 1, C II 2 b, Nr. 4.

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