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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0053
Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen

willigt gegen eine jährliche Zahlung von 70 Gulden 115. Nach dem Übergang des
Dorfes an die Grafen von Zollern hatte Jos Nikiaus II. auch auf die Leistung der
Holzfron verzichtet. Dadurch erhöhte sich der Fronschilling auf 83 Gulden 116.
Als aber Eitelfriedrich bald nach seinem Regierungsantritt „schwere Bew fürgenommen
und fast bey allen Fleckhen, von deren gehorsamen Unterthonen in gemein
viel Frondienst begert, auch bey den andern fast underthenige Willfahr und Ver-
gleichung gefunden", wollten sich die Owinger unter Berufung auf ihre Verträge
dazu nicht verstehen. Die gräfliche Kanzlei verlangte deshalb 1579 die Vorlage
des Fronbriefes, wobei sich herausstellte, daß an der Urkunde nicht das Siegel des
Grafen Jos Nikiaus IL, sondern dasjenige des Grafen Eitelfriedrich II. hing. Die
Urkunde wurde wegen Fälschungsverdachts von der Kanzlei einbehalten und den
Bauern im Falle weiterer Fronverweigerung Bestrafung angedroht. Die Eingeschüchterten
fügten sich in der Hoffnung, „es möchte der allmechtig Gott noch
etwann Besserung schicken, wiederumb zu unser verschriebenen Fronfreyhait zu
khommen" 117.

In dieser gespannten Atmosphäre erteilten die Hechinger Amtleute in Abwesenheit
des Grafen am 23. August 1584 fünf Dienern den Befehl, den Owinger
Bauern Konrad Fritz „etlicher Übertrettung und Verwirckhung halber", zu verhaften
und nach Hechingen zu bringen. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden,
machten sich die Fünf erst am Abend auf den Weg nach Owingen, wo sie nach 21
Uhr eintrafen. Nachdem sie den bereits zu Bett gegangenen Vogt Michael Cammerer
geweckt und über ihren Auftrag unterrichtet hatten, ging dieser mit ihnen
in das Haus des Konrad Fritz. Sie ergriffen den Gesuchten und wollten ihn abführen
. Bis dahin war alles planmäßig verlaufen. Aber nun begannen plötzlich
Frau und Kinder zu schreien. Auf den Lärm hin war im Nu das halbe Dorf zusammengelaufen
. Die Bauern erschienen bewaffnet in der Meinung, es drohe Gefahr
. Fritz beteuerte seine Unschuld und bat, man möge ihn die Nacht über im
Dorf in Gewahrsam nehmen und erst am anderen Morgen nach Hechingen abführen
. Der Anblick der bewaffneten Bauern ängstigte die Abgesandten, so daß es ihnen
ratsam schien, die Bitte zu erfüllen. Unter dem Schutz von vier Owinger Bürgern
ritten sie wieder fort. Beim Abschied von ihren Begleitern hatte sich ihre
Furcht so weit gelegt, daß sie wieder imstande waren, zu drohen: „es möchte dieser
Sachen halber denen von Owingen wohl ein Badt Überthon, so ihnen zu
schwer werden sollte." Den „Anwesenden der ganzen Burgerschaft" erschien die
Lage „hoch gefährlich". Sie entschlossen sich, „aus geschöpfter billicher Furcht
merer hoher Beschwerung und Gefahr an unsern Leiben und Gütern" noch in derselben
Nacht zur Flucht, um ihre Beschwerden von einem sicheren Ort aus in einer
ausführlichen Supplikation an Eitelfriedrich gelangen zu lassen 118. So sah der
Vorfall aus der Sicht der Untertanen aus, während die Herrschaft begreiflicherweise
eine andere Version verbreiten ließ. Sie behauptete, daß Fritz von seinen
Nachbarn mit Waffengewalt „uhnverantwortlicher schelmischer Weiß" befreit
worden sei, interpretierte die Tat als offene Auflehnung und Treuebruch gegenüber
dem Landesherrn und verlangte von den Geflüchteten die bedingungslose

115 FAS, DH 51. 258 und 259.

116 Urkunde vom 10. Januar 1540 (FAS, DH 51. 260 und 261).

117 StAS, Ho 1, C II 2 b, Nr. 4, Bl. 9-22, 42 f., 52.

118 StAS, Ho 1, C II 2 b, Nr. 4, Bl. 9-22.

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