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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0055
Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen

Verschulden nach der Unheil erwarten" 127. Der Graf hatte nichts dagegen einzuwenden
, wenn die Owinger danach beim Kaiser, „darunder und sonst kheiner ander
Oberkhait sich Ihre Gnaden bekhennen, dieser ihrer unbefugten Sach halben
interpellieren" würden128. Da der Kaiser die Abordnung von Kommissaren von
der Rückkehr der Bauern abhängig machte, blieb diesen keine andere Wahl, als
sich zu fügen 12S. Am 8. November leisteten sie auf dem Marktplatz in Hechingen
den verlangten Fußfall. Sie durften danach wieder heimziehen, mußten aber geloben
, bis auf weiteres den Zehntbezirk nicht zu verlassen und die 10 Pfund Heller
Strafe für die Übertretung des Mühlbanns zu entrichten 13°. Michael Kammerer
und Konrad Fritz wurden auf die Festung Hohenzollern gebracht, bis das Hechinger
Stadtgericht sie am 6. Juli 1587 „als Uffruerer, Uffwigler und Rottierer"
des Landes verwiesm.

Der Kaiser übertrug die Kommission Graf Wilhelm von Zimmern, der später
von Graf Rudolf von Helfenstein abgelöst wurde, und der Reichsstadt Rottweil.
Man einigte sich auf Schömberg als Verhandlungsort, wo man erstmals am
18. September 1585 zusammenkam. In langwierigen Verhandlungen konzedierte
Eitelfriedrich 1587 zunächst das Mahlen in Stetten und gestattete auch wieder das
Verlassen des Zehntbereichs 182. Auch die Schwierigkeiten, in der Fronfrage einen
für beide Teile annehmbaren Kompromiß zu finden, waren immer noch nicht aus
dem Wege geräumt. Es ging Eitelfriedrich nicht um die rücksichtslose Ausbeutung
seiner Untertanen, sondern darum, einheitliche Gesetze und Verordnungen durchzusetzen
, wie sie im 16. Jahrhundert allenthalben eingeführt worden sind. Es war
nicht damit getan, Landesordnungen nur zu erlassen; man mußte auch dafür Sorge
tragen, daß diese befolgt wurden. Sonderrechte für Minderheiten mußten
zwangsläufig bei der übrigen Bevölkerung Unwillen und Unzufriedenheit erzeugen
und die gesamte Reform in Frage stellen. Daß Eitelfriedrich die Problematik
von Zugeständnissen an die Owinger Bauern gesehen hat, bringt ein an Graf Rudolf
von Helfenstein gerichteter Brief deutlich zum Ausdruck 18S. „Es soll mir
Deine Liebden bey meiner Seehlen Hail und Ehren glauben, das mir weder umb
den Ehrgeitz zue thun, das man uf den Knien for mier solt ligen und abbitten,
noch das ich Lust hab, jemandts an seinen Ehren zuverkhlaineren oder dieselbig
zunemen, vil weniger mit sollichen haillosen Sachen, wie dise Puncten und Beschwerden
in sich halten, reich wolt werden. Dann sy nit darnach beschaffen, sunder
allain darumb, das das Übel gestraft, andere Underthonen ain guets Exempel,
Gehorsam zue laisten, abnemen mögen. Dann es ist umb die losen Owinger Pauren
nit zuethun, die sich bey der ersten Abbitt, referenter zu melden, für Schellmen
gescholten und bekhenndt, also das dise ander Abbitt nur ain unnötiger Überfluß
wer, sunder vilmehr umb andere meine Underthonen ist es zuethuen, die offenlich
sagen, ain fleissigs Aufsehen zu haben, ob die Owinger dise Sachen also hindurch
bringen werden. Geriet es inen, was wolt darvor sein, das sy inen nit volgen
wurden. Darumb bedenckht dise gefahrliche Consequentz niemandt besser als den

127 Ebenda, Bl. 42 f.

128 Ebenda, Bl. 25 f.
120 Ebenda, Bl. 59.

130 Ebenda, Bl. 76-83. - Egler 87.

131 Ebenda, Bl. 161, 287, 325, 437 ff., 450.

132 Ebenda, 120 ff., 131 ff., 168, 178 ff., 324 ff., 338.

133 Ebenda, Bl. 373 (Brief vom 23. Juli 1590).

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