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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0072
Bernhardt

gen. Nach Christophs Tod hatten seine Brüder Eitelfriedrich und Karl zusammen
mit der Witwe Katharina die Beaufsichtigung der Regierungsgeschäfte in Haigerloch
und die Erziehung der unmündigen Kinder übernommen 237. Es zeigte sich
sehr bald, daß bei der Verwaltung vieles im argen lag und die Herrschaft durch
Christophs umfangreiche Bautätigkeit stark verschuldet war. Die Bevölkerung
war die vielen Frondienste leid, die sie beim Bau des Schlosses zu leisten hatte. Sie
erhoffte sich von der Vormundschaftsregierung erhebliche Erleichterungen, die
diese aber nicht gewähren konnte. Vielmehr mußten angesichts der großen Schulden
zusätzliche Steuern erhoben werden. Da auch die Bauarbeiten an der Schloßkirche
fortgeführt werden mußten, war an eine Einschränkung der Fronleistungen
nicht zu denken. Die Enttäuschung der Untertanen war begreiflicherweise groß.
Der Unmut gegen die Herrschaft wuchs und führte schließlich zu offener Auflehnung
238. Eitelfriedrich hätte aufgrund seiner Erfahrungen mit den Owinger Bauern
eine gütliche Einigung mit der „rebellischen" Bevölkerung einem Prozeß vorgezogen
, aber Karl bestand auf dem Rechtsweg 239. Die Untertanen klagten infolgedessen
beim Reichskammergericht gegen ihre Herrschaft auf Verletzung ihrer
Privilegien und ihres alten Herkommens. Dieser Streit zog sich jahrelang hin und
konnte erst 1607 beziehungsweise 1613 beigelegt werden 240.

In der Beurteilung der übrigen Angelegenheiten stimmten Eitelfriedrich und
Karl zunächst überein. Die Führung der Regierungsgeschäfte war durch genaue
Vorschriften geregelt. Die Bauern mußten ihre Anliegen und Streitigkeiten den
Amtleuten in Haigerloch vortragen, die dann jeweils am Monatsende an Hand
der Protokolle über die Reservatsachen und sämtliche Fälle, die auf gütlichem
Wege nicht erledigt werden konnten, Bericht erstatteten. Nachdem Eitelfriedrich
dazu Stellung genommen hatte, mußten die Beamten nach Sigmaringen reisen.
Wenn Karl sich der Beurteilung seines Bruders anschloß, konnte die Angelegenheit
in Haigerloch erledigt werden. Gab es dagegen Meinungsverschiedenheiten, dann
mußte Eitelfriedrich nochmals konsultiert werden. Dieses umständliche Verfahren
wurde allerdings nur in wichtigen Fällen angewandt. Das Alltägliche konnte Eitelfriedrich
allein entscheiden, da Karl zugunsten einer schnellen Erledigung auf
seine vorherige Unterrichtung verzichtet hatte 241.

Eitelfriedrich schien diese Regelung von Anfang an nicht behagt zu haben. In
einem Schreiben an die Haigerlocher Amtleute behauptet er, Karl wiederholt
mündlich und schriftlich ersucht zu haben, „die Sache dahin zu richten, daß wir
alle Monat, das wer doch im ganzen Jahr umb zwelf Tag zue thun gewest, ain
Generalverhörtag gehalten hetten, den er aigner Person oder durch seinen Ampt-

237 Hodler (s. Anm. 223) 118 f. - Siegfried Krezdorn, Karl der letzte Graf von Hohen-
zollern-Haigerloch. Ein Lebensbild. HJh. 22(1962) 17. - Schmid 153.

238 Hodler (s. Anm. 223) 827. - Editionsklage der Dörfer der Herrschaft Haigerloch wegen
alter Privilegien von den östreichischen Erzherzogen und Kaisern. 1596. In: Paul
Wigand, Denkwürdigkeiten für deutsche Staats- und Rechtswissenschaft... gesammelt
aus dem Archiv des Reichskammergerichts zu Wetzlar. Leipzig: Hirzel 1854,
153-162.

239 Gründe, warum Eitelfriedrich die Haigerlocher Vormundschaft niederlegen will (undatiertes
Schreiben aus dem Jahre 1594: FAS, HH A 592).

240 Wie Anm. 238.

241.243 Schreiben Eitelfriedrichs an die Haigerlocher Amtleute vom 23. Oktober 1593
(FAS, HHA588).

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