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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0074
Bernhardt

ainigen Grundt in vihlen Dingen zuvil und unverantwortlichen angreifest. Und sollest
wissen, daß Du mir in allen Deinen ungüetlichen Zuelagen zuvil und Unrecht
thuest und alles, was Du vermainst uf mich zue deuten eben in Dein Buesen gehört
. Dann, was großen Neudt und Hass Du nun mehr vil Jahr her wider mich
getragen, daß kan ich mit vihlen Schriften, Schreiben und andern Kundtschaften
mehr dann überflissig erweusen. Und ist schüer meniglichen hierumb bewusst. Was
Du aber bißher damit gewunnen und erhalten, das waist Du wol, und magst mit
der Zeit noch mehr erfahren. Und ist Dier an dem allem nit genueg, sonder darfst
auch mich noch fräfenlichen bezeihen und wilt mit Schreiben darthun, dha Du nit
zue allem meinem Vornemen ja sagest (des billich nit in allem beschehen kündt
noch soll) alsbaldt spizige Schreiben und unverantwortliche Verbitterung erfolgen
thue. Und daß ich allain regieren und nach meinem Willen schaffen well und ain-
zig Vormunder bleib und zue meinem Gefallen alles richte etc. Mit disem uner-
fündtlichen Bezieht greufst Du mich an meinen Ehren an und thuest mir damit
Gewalt und Unrecht. Und sag mit Warhait, daß Du eben derselbig bist, den Du
gern auß mir machen woltest.. . Und sollest wissen, daß ich des ehrlichen Ge-
müets bin und, ohne Rumb zu melden, von meniglichen darfür erkhendt, daß ich
niehe kainem, was unverantwortlich oder des nit sein sollen, zugemueth hab. So
ist mir in mein Sinn und Gedankhen nie khommen, daß ich allain wolte Vormünder
sein oder alles nach meinem Willen handien. Dann kain ehrlicher Man wurde
solliches sich understehen vil weniger begeren. Hab auch verhoffentlich in diser
Vormundtschaft bisher gehandlet, wie ainem ehrlichen Graven wol anstehet und
mir getraw vor Gott und der Welt zu verantworten. Änderst würth mir kain ehrlicher
Mann mit Warhait nachsagen künden. Wil auch dise Iniuri, wie einem Ehrenmann
gebürt, durch gebürende Weeg gegen Dier ausfüehren, daß meniglichen spüren
soll, daß du mir dis allain aus groß unbesündten Neudt zulegst und villeicht
ander Orten auch nachreden möchtest. Es soll mir auch nit zuwider sein, dis alles
für die Freundtschaft und meniglichs Unpartheyisch khommen zuelassen. Jha ich
wills mit Dier vor dem Römischen Kayser und der Cammer, wa Du willt, ausfüehren
, wie groß Unrecht Du mir in dem Fahl thuest. Aber die Warhait zue sagen
, bin ich kain Stundt neben Dier niehe gern Vormunder gewest, und dergestalt
nit mehr sein kan. Und mag leuden, Du bleibests allain oder baidt darvon und
daß die kayserliche Mayestät andere darzue verordne. Damit will ich nit allain
zuefriden sein, sonder Gott darumb danckhen, denn Du Dier die Sachen bishero
schlechtlich hast lassen angelegen sein. Hab nur Dein und Deiner Schreiber
Knecht sein und Deinen Abgesandten nachziehen müessen... Und magst dis
Schreiben behalten oder wider schickhen, verantworten oder bleiben lassen, wie
Du vermainst, daß es Dier wol anstandt. Fürohin will ich auch dergestalt kains
mehr von Dier annemen, vill weniger beantworten, sonder die Sachen unverzo-
genlich anderer gebürenden Orten gelangen und austragen lassen. Und hab Dier
ain solliches aus Deiner unnötigen Verursachung zur Antwort und Rettung meiner
Ehren halber zueschreiben müessen. Und biß damit Gott befolhen".

Dieser Brief blieb unbeantwortet. Karl hat ihn, mit Randbemerkungen versehen
, wieder an Eitelfriedrich zurückgeschickt 247. Die beiden Brüder machten
ihre Drohungen wahr und korrespondierten in Vormundschaftsangelegenheiten
nicht mehr miteinander, sondern nur noch über die Haigerlocher Amtleute, ein auf

247 Brief vom 19. Juli 1593 (ebenda).

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