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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0075
Eitelfriedrich L von Hohenzollern-Hechingen

die Dauer unhaltbarer Zustand. Es wäre daher das Naheliegende gewesen, daß
Karl die Vormundschaft auch wirklich niedergelegt hätte. Aber er hat diese Möglichkeit
schon bald verworfen und statt dessen Eitelfriedrich im September 1593
beim Reichskammergericht verklagt. Er bezichtigte ihn eigenmächtiger Handlungen
und erwirkte vom Gericht ein Poenalmandat 248. Eitelfriedrich war überzeugt,
daß Karl seine Anschuldigungen nicht beweisen könne und daß sich seine Unschuld
herausstellen werde 249. Gleichzeitig stellte er beim Reichskammergericht den Antrag
, ihm die Vormundschaft zu erlassen. Er begründete sein Gesuch vor allem
damit, daß Karl auf dem Prozeß gegen die rebellischen Untertanen bestehe, daß er
die Witwe Christophs, die „mit dem grossen Leffel schöpfen" wolle, nicht zu einer
sparsameren Haushaltung anhalte und daß er die Entlassung des Schultheißen
Othmar Mezger und des geistlichen Verwalters Gregor Bürcklin, die Eitelfriedrich
hauptsächlich für die Haigerlocher Mißwirtschaft verantwortlich machte, hintertreibe
25°.

Auch Karl hatte sich zunächst über die Haigerlocher Amtleute nur negativ geäußert
. Nach seiner Ansicht hätte der Stadtschreiber „besser den Dürrn, dan ein
Filtz verdient". Die übrigen Beamten hielt er des „Schreibens und der Arbeit nit
für gewandt" und verglich sie mit „Jagdhunden, die verlegen und nit braucht
werden". Im Gegensatz zu Eitelfriedrich wollte er nicht sogleich streng durchgreifen
, sondern „zu anfangs der Sachen etwas gemach gehen" 251. Das Reichskammergericht
hat auf Eitelfriedrichs Entlassungsgesuch nicht reagiert, obwohl er immer
wieder vorstellig wurde und dem Gericht die Ernennung des Wilhelm von
öttingen oder des Schweikart von Helfenstein vorgeschlagen hat 252. Eitelfriedrich
mußte sich noch lange gedulden, bis das Reichskammergericht seinem Gesuch entsprach
und im Februar 1595 Schweikart von Helfenstein an seiner Stelle zum
Vormund bestellte. Nach der Aushändigung der Vormundschaftsakten konnte die
neue Vormundschaftsregierung die Huldigung der Untertanen am 19. April entgegennehmen
253. Eitelfriedrich war nun zwar das lästige Amt los, aber der Prozeß,
den Karl gegen ihn am Reichskammergericht angestrengt hatte, dauerte fort. Eitelfriedrich
fühlte sich durch die Klage Karls in seiner gräflichen Ehre verletzt
und bei der höchsten Justiz im Reich diffamiert. Dennoch nahm er am 14. April
1595 an der Hochzeit von Karls Tochter Maria Jakobe mit Heinrich Truchseß zu
Waldburg-Wolfegg in Sigmaringen teil 254 und ließ sich von den Brüdern Bertold
und Georg von Königsegg dazu bewegen, „zur Erhaltung brüderlicher Liebe" auf
die Weiterführung des Prozesses zu verzichten. Er verlangte jedoch von Karl eine
schriftliche Erklärung, die besagen sollte, daß Karl seine Klage nicht eingereicht
habe, weil Eitelfriedrich sein Amt zum Schaden der Vormundschaft mißbraucht
hat. Die Erklärung, die Karl hierauf seinem Bruder und den Freiherren von Kö-

248 StAS, Reichskammergerichtsakten Nr. 5128.

248 Schreiben an die kaiserlichen Kommissare vom 10. Oktober 1593 und an den Reichs-
kammergerichtsadvokaten Lic. Jakob Streit vom 11. Oktober 1593 (FAS, HH A 588).

250 Wie Anm. 239.

251 Brief an Eitelfriedrich vom 3. Juni 1592 (FAS, HS 53.816).

252 Briefe an Lic. Jakob Streit, Graf Schweikart v. Helfenstein, Graf Wilhelm v. öttingen
und Melchior Thumb v. Neuburg (FAS, HH A 588).

255 FAS, HH A 588, 593.
254 Wie Anm. 195.

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