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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0076
Bernhardt

nigsegg zugehen ließ, vermochte diesen nicht zu befriedigen 255. Der Prozeß ging
deshalb weiter. Das Urteil wurde am H.März 1597 gefällt. Eitelfriedrich wurde
rehabilitiert und Karl mußte die Prozeßkosten bezahlen 256. Karl wußte jedoch
die Vollziehung des Urteils zu verzögern und hat schließlich doch noch eine Erklärung
abgegeben, die für seinen Bruder annehmbar war 257. Eitelfriedrich bekannte
, es sei ihm „seidhero mehr als leid geweßen, dz mit Deiner Liebden ich im
Recht stehen und schweben solle", und hatte nichts dagegen einzuwenden, daß
„der Prozeß bey dem Camergericht ab- und eingestelt werde" 258.

Die Einstellung des Prozesses hatte keine Veränderung in der personellen Zusammensetzung
der Vormundschaftsregierung zur Folge. Nach wie vor wurden
die Regierungsgeschäfte von Karl und der Witwe zu Haigerloch überwacht. Erst
1603 hat Karl wegen Leibesschwäche um seine Entlassung nachgesucht. Eitelfriedrich
war zunächst gegen die Übernahme der Vormundschaft, da er gehört hatte,
„in was Unrichtigkait die Formundtschaft mit den Underthonen steht der Reichs-
schazung halber". Auch erschien ihm der Grund, weshalb sein Bruder die Vormundschaft
niederlegen wollte, nicht stichhaltig genug, „dieweil er (Karl) noch
vor deren Abtrettung ein vil weitleufigere und drey- oder viermal beschwerlichere
, nemblichen weylundt Graf Wilhelmen zu Duingen seeligen nachgelaßner Erben
Vormundschaft, uf sich genommen und noch heutzutag tragt" 259. Karl mußte
daher seinen Bruder wiederholt bitten, bis dieser sich schließlich zur Übernahme
der Vormundschaft bereitfand. Auch diesmal hatte Eitelfriedrich viel Ärger, für
den die Witwe zu Haigerloch sorgte. Karl bezeichnete sie als ein „unverstendig alt
Weib", das glaubt, „was sy mit ihren alten Weibern im Rath findt, dz mueß
gleich geschehen, es sey gleichwol der Kaiser oder die Justitia" 260. Da bei ihr weder
strenge Verweise, zu denen ihm Karl geraten hatte, noch gute Worte fruchteten
, beantragte Eitelfriedrich 1604 beim Reichskammergericht ihre Absetzung 261,
zu der es wegen des Todes von Eitelfriedrich nicht mehr gekommen ist.

Die letzte große Auseinandersetzung zwischen Eitelfriedrich und Karl wurde
durch die Zimmerische Erbschaft ausgelöst 262. Als Graf Wilhelm von Zimmern im
Dezember 1594 kinderlos starb, fiel der gesamte Besitz der Grafen von Zimmern
an seine acht Schwestern. Die Erbberechtigten wurden sich schnell einig, den Rest
der Herrschaft „vor Wald" - Schloß und Dorf Herrenzimmern, den Ort Seedorf
sowie einige Zehntrechte und Kirchensätze - an die Reichsstadt Rottweil zu verkaufen
, die den größten Teil der Herrschaft - die Orte Böhringen, Epfendorf,
Hochmössingen, Talhausen, Villingendorf und Winzeln - bereits früher von den

255 Brief Eitelfriedrichs an Bertold und Georg v. Königsegg vom 22. März 1596 (FAS,
HHA588).

256 Ebenda und StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 125, Bl. 91 f., 143 f. (Briefe Eitelfriedrichs an
Bertold und Georg v. Königsegg vom 23. April und 30. Oktober 1597.)

257 Brief Karls an Bertold und Georg v. Königsegg vom 18. Oktober 1598 (FAS,
HH A 588, 1252).

258 Brief an Karl vom 20. Oktober 1598 (StAS, Ho 1, C II 8, Nr. 125, Bl. 323).

259 FAS, HH A 598, 700, 706.

260 Brief an Eitelfriedrich vom 4. Dezember 1602 (FAS, HS 53.827).

261 StAS, Reichskammergerichtsakten Nr. 5143.

262 Heinrich Ruckgaber, Geschichte der Frei- und Reichsstadt Rottweil. Bd. 2, Abt. 2:
Rottweil: Englerth 1838. 361 ff. - Manns 218. - Vochezer III, 659 ff. - Tumbült
(wie Anm. 197) 155 f.

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