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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1976/0140
Gönner

DIE ENTWICKLUNG DES KOMMUNALEN SIEGEL- UND
WAPPENWESENS IM KREIS HECHINGEN

Es gehörte zu den unbestrittenen Rechten einer Stadt, ein eigenes Siegel zu gebrauchen
. In der Regel bedurfte es dazu keiner Verleihung. In vielen Fällen übernahmen
die Städte die Wappen ihrer Gründer. So führte die Stadt Hechingen
wahrscheinlich von Anfang an den Zollernschild, der auf ihren Siegeln seit 1318
nachzuweisen ist, und für die Stadt Haigerloch ist seit 1321 das Wappen der Grafen
von Hohenberg belegt. Die beiden Städte stehen mit ihrem Wappen nicht allein
. Den gevierten Zollernschild führen oder führten auch die Städte Balingen
und Binsdorf in ihren Siegeln, und den von Silber (Weiß) und Rot geteilten Schild
der Grafen von Hohenberg zeigen bis heute auch die Wappen der Städte Ebingen,
Fridingen a. d. D., Horb, Nagold, Rottenburg, Schömberg und Wildberg. Solche
„Wappenlandschaften" spiegeln heute noch mittelalterliche Herrschaftsverhältnisse
wider.

Eine siegelkundliche Merkwürdigkeit sind die Siegel der oberen und der unteren
Stadt Haigerloch. Im Anschluß an eine Besitzteilung gab es in der Zeit von
1356 bis 1381 zwei städtische Gemeinwesen mit dem Namen Haigerloch, von denen
jedes ein eigenes Siegel mit dem hohenbergischen Wappen führte. Eine auffallende
Parallele findet sich in Herrenberg, das in der Zeit von 1347 bis 1382 aufgrund
einer Teilung der Pfalzgrafen von Tübingen gleichfalls in eine obere und
eine untere Stadt getrennt war. Die beiden Städte Herrenberg führten wie bisher
die ungeteilte Stadt das pfalzgräfliche Wappen

Für die Führung eines eigenen Siegels und eines eigenen Wappens durch eine
Dorfgemeinde gab es keine einheitliche Rechtsauffassung. Die Einstellung dazu
konnte von Territorium zu Territorium verschieden sein und schwankte vom
strikten Verbot bis zur großzügigen Tolerierung. Manche Herrschaft behielt sich
das Recht der Siegel- und Wappenverleihung an Dorfgemeinden vor. Sowohl in
der Grafschaft Zollern wie auch in der von 1381 bis 1497 österreichischen und
dann zollerischen Herrschaft Haigerloch gab es mit einer Ausnahme (Burladingen
) vor dem 18. Jahrhundert kein dörfliches Siegel. Wenn Gemeinden bei der
Ausstellung einer Urkunde eines Siegels bedurften, baten sie einen Siegelinhaber,
dessen Siegel als authentisch galt. Das waren bei uns vornehmlich Städte, Adlige
und Amtspersonen. So ersuchte die Gemeinde Imnau im Jahre 1456 die Stadt Hechingen
um die Besiegelung einer Urkunde2. Mit dem gleichen Wunsch traten im
Jahre 1517 Stein, Sickingen und Bechtoldsweiler an die Stadt Rottenburg heran3,
und 1557 bat Stetten bei Hechingen den Obervogtamtsverweser zu Hechingen um
eine Besieglung4.

1 Eberhard Gönner unter Mitarbeit von Karl Heß: Wappenbuch des Landkreises Böblingen
mit kurzen Ortsgeschichten. Stuttgart 1960, S. 44 f. (Veröffentlichungen der
Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg. Heft 7.)

2 Siehe Wappenartikel Bad Imnau, S. 136.

3 Siehe Wappenartikel Stein, S. 155.

4 Siehe Wappenartikel Stetten bei Hechingen, S. 156.

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